Ex-Post-Chef

26. Januar 2009 14:46; Akt: 26.01.2009 14:57 Print

Steuersünder muss nicht ins GefängnisSteuersünder muss nicht ins Gefängnis

Wegen Steuerhinterziehung hat das Landgericht Bochum den früheren Chef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, am Montag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

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Zumwinkel hatte vor Gericht gestanden, zwischen 2002 und 2006 knapp 970 000 Euro Steuern über eine Stiftung in Liechtenstein hinterzogen zu haben. Damit folgte das Gericht in dem Steuerhinterziehungsprozess gegen den früheren Konzernlenker den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Strafe «deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft» gefordert.

Quelle: SDA/AP

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