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Bundesgericht
01. November 2012 12:06; Akt: 01.11.2012 12:45 Print
Banken dürfen Provisionen nicht selbst einstecken
Wenn Banken von Fondsanbietern Provisionen erhalten, dürfen sie diese nicht behalten. Sie müssen das Geld dem Kunden überweisen. So will es das Bundesgericht.

Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden: Auch Banken müssen Retrozessionen herausgeben. (Bild: Keystone)
Die Pflicht zur Herausgabe von Retrozessionen gilt laut Bundesgericht auch für Banken, die Kundenvermögen betreuen. Nach Ansicht der Richter in Lausanne entsteht bei Banken durch die Annahme der Vergütungen von Fondsanbietern ein Interessenkonflikt.
Retrozessionen sind Entgelte, die Vermögensverwalter von Dritten im Rahmen der Abwicklung von Kundenaufträgen erhalten. Dazu gehören etwa Provisionen, die eine Bank an den Vermögensverwalter zahlt, weil er seinen Kunden Produkte dieser Bank verkauft hat.
Fondsanbieter zahlen an Bank
2006 entschied das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil, dass unabhängige Vermögensverwalter Zahlungen dieser Art ihren Kunden herausgeben müssen. In einem neuen Entscheid haben die Richter in Lausanne nun klargestellt, dass die Herausgabepflicht auch für Banken gilt, die als Verwalterinnen von Kundenvermögen im Rahmen eines Mandates sogenannte Vertriebsentschädigungen einstreichen.
Diese Entschädigungen, auch «Bestandespflegekommissionen» genannt, erhalten die Banken von Fondsanbietern, deren Anteile sie vertreiben. Die Vergütung bemisst sich nach Prozenten der von ihr in den Kundendepots lagernden Fondsanteile. Je grösser der Bestand solcher Anteile, desto höher die Vergütung.
Beim Anlageentscheid mitverdient
Laut Bundesgericht kommt es für die Pflicht der Bank zur Herausgabe solcher Entschädigungen nicht darauf an, ob sie diese von einer konzernfremden oder mit ihr verbundenen Gesellschaft erhalten hat. In beiden Fällen bestehe die Gefahr eines Interessenkonflikts, indem die Bank bei ihrem Anlageentscheid mitverdiene.
Für die Bank bestehe dabei ein Anreiz, den Bestand bestimmter Anlageprodukte zu erhalten oder zu erhöhen, auch wenn dies möglicherweise nicht im Interesse des Kunden sei.
Rechtlich stützt sich der Entscheid des Bundesgerichts auf Artikel 400 Absatz 1 des Obligationenrechts (OR). Demnach hat der Beauftragte dem Auftraggeber alle Vermögenswerte herauszugeben, die in einem inneren Zusammenhang zur Auftragsausführung stehen.
Verträge angepasst
Im konkreten Fall hatte eine Kunde von der UBS die Offenlegung und Herausgabe von Zahlungen verlangt, welche sie von Dritten im Zusammenhang mit der Verwaltung seines Depots erhalten habe.
Im vergangenen Januar verpflichtete das Zürcher Obergericht die Bank auf Klage des Kunden zur Herausgabe der Vergütungen, welche sie von konzernfremden Anbietern erhalten hatte. Für die Vertriebsentschädigungen ihrer Konzerngesellschaften lehnte das Obergericht einen Ablieferungsanspruch hingegen ab.
Erhöhte Transparenz
Sowohl die UBS als auch der Kunde fochten diesen Entscheid beim Bundesgericht an. Es hat das angefochtene Urteil des Obergerichts nun aufgehoben und entschieden, dass die Bank eine umfassende Pflicht zur Herausgabe trifft. Das Obergericht muss allerdings noch die genaue Höhe der Zahlungen festlegen.
Laut UBS-Kommunikationschef Christoph Meier bestätigt das Urteil den Trend zu erhöhter Transparenz in der Finanzbranche. Die Bank habe sich seit 2009 darauf eingestellt und ihre Verträge entsprechend angepasst.
(sda)
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Versicherungen
Warum ist das bei Versicherungen nicht so, wo die Provisionen massiv höher sind? Und nirgends etwas über die Kosten publiziert wird? Die Versicherungsberater in meiner Gegen fahren teure Autos, haben grosse Häuser und klotzen mit teuren Uhren!
Das Volk hasst Banken ...
und vergisst, wie wichtig sie für unser Land sind. Länder mit starken Banken geht es besser als Länder mit schwachen Banken. Siehe Spanien, Italien oder auch England ...
Sinnloses Urteil
Das Urteil ist sinnlos, weil die Profiteure sind nicht die Konsumenten, sondern die Fondgesellschaften, weil sie nicht mehr mit den Banken teilen müssen. Was wird passieren? Die Banken werden Eigenmarken auf dem Markt bringen und dürfen die Management-Gebühren (nicht mehr Retrozessionen) weiter behalten. Deshalb ist dieses Urteil ein Witz und zeigt, dass die Richter nicht über den Tellerrand denken können.
und ...... wer
wird dies "kontrollieren" ? Die stecken doch alle unter einer Decke .......
Revisoren
Interne und Externe Revisoren überwachen die Banken. Da gibt es kein "Mauscheln", das sind strenge Kontrollen.