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Hohe Strafe
15. November 2012 13:43; Akt: 15.11.2012 14:15 Print
Lohndumping bei den Swiss Indoors
37 Messebauer aus dem Ausland haben bei den Swiss Indoors in Basel angegeben, dass sie selbständig arbeiten. Auffällig war allerdings, dass sie zusammen im Bus anreisten.

Messerbauer haben an den Swiss Indoors im Schnitt bloss 4,72 Franken pro Stunde erhalten. (Bild: Keystone)
Für die Beschäftigung scheinselbständiger ausländischer Messebauer zu Dumpinglöhnen bei den Swiss Indoors hat die Kontrollinstanz ZPK der Generalunternehmerin Uniplan eine Konventionalstrafe von insgesamt 82'000 Fr. aufgebrummt. Die Firma bestreitet die Vorwürfe.
Als flankierende Massnahme zur Personenfreizügigkeit mit der EU kontrolliert die Baselbieter Zentrale Paritätische Kontrollstelle (ZPK) mit kantonalem Leistungsauftrag nach Entsendegesetz, ob die Gesamtarbeitsverträge eingehalten werden. Das Tennisturnier Swiss Indoors findet in der St. Jakobshalle auf Baselbieter Boden statt.
Bei den Turnieren in den Jahren 2010 und 2011 waren 37 Messebauer aus Ungarn und Deutschland aufgefallen, die angaben, selbständig zu arbeiten und so nicht dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu unterstehen. Für die ZPK waren sie aber Scheinselbständige, wie ZPK-Präsident Daniel Münger am Donnerstag sagte, nachdem die Zeitung «TagesWoche» online über den Fall berichtet hatte.
Knapp 5 statt über 30 Franken Stundenlohn
Die 37 Messebauer arbeiteten für denselben Auftraggeber und reisten zusammen per Bus an. Der Auftraggeber quartierte sie in einem Hotel im Elsass ein und stellte Material und Werkzeug. Teils habe die Uniplan sogar Firmen-Arbeitskleider bereitgestellt und diese vom Lohn abgezogen, war bei der ZPK zu erfahren.
Für die Kontrollstelle sind das klare Indizien dafür, dass die Betreffenden dem GAV unterstehen. Dieser sieht Mindestgrundlöhne von 28.60 Franken plus Zulagen (13. Monatslohn, Nacht und Wochenende etc.) vor. Bezahlt worden seien im Schnitt bloss 4.72 Franken pro Stunde.
Aufwändige Recherche
Zu Details will sich Münger mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äussern. Er stellt bereits klar, dass die ZPK den Lohndumping-Fall vors Zivilgericht bringen wolle, falls Uniplan die Konventionalstrafe nicht zahlt.
Die eigentliche Strafe macht rund 20'000 Franken aus; der Rest sind Kontroll- und Verfahrenskosten. Die ZPK weist unter anderem wegen aufwändigen Recherchen in der Heimat der 20 Deutschen und 17 Ungarn über 400 Arbeitsstunden aus. Die Zahlungsfrist für die Strafe läuft dieser Tage ab; fliesst kein Geld, folge die Betreibung.
Abklärungen zu diesjährigen Swiss Indoors hängig
Mit neun Monaten Dauer sind die Abklärungen laut Münger vergleichsweise schnell gelaufen. Auch zu den Swiss Indoors 2012 laufen noch Abklärungen der ZPK. Wann Ergebnisse dazu vorliegen, wollte Münger nicht abschätzen.
Die Uniplan Switzerland AG mit Sitz in Basel liess am Donnerstag über ihre Anwälte ausrichten, dass das Unternehmen weiterhin die Vorwürfe der ZPK abstreitet. Die einzelnen Scheinselbständigen müssen laut ZPK in der Regel nicht mit Strafen rechnen - sofern sie nicht der Kanton für spätere Arbeiten in der Schweiz sperrt.
(sda)
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Alle 12 Kommentare

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Ein Fass ohne Boden
Verantwortlich für diese Lohndumpings sind alleine unsere Gewerkschaften und linken Parteien verantwortlich. Wollten nicht sie für die ausländischen Arbeitnehmer offene Grenzen? Durch sämtliche Branchen die gleiche Feststellung. Eine Kontrolle ist gar nicht möglich. Sporadisch wird es den Einen oder Anderen erwischen. Nur saftige Bussen können eine gewisse Abschreckung erwirken.
So schwierig kann es ja nicht sein
In der EU gibt es einen Gewerbeschein, dieser müsste vom GU fotokopiert werden müssen. In der Schweiz meinen HR-Auszug. Thema wäre dann erledigt! Ohne HR oder GS = Busse, ohne Pardon. Und bitte, die Löhne MÜSSEN Nachbezahlt werden. Sollte behauptet werden, das die betroffenen Arbeiter nicht mehr eruiert werden können, es gibt genügend Waisenhäuser!
zu tiefe Strafe
Die Strafe müsste noch viel höher ausfallen, denn es werden wohl die wenigsten Fälle entdeckt. Nur wenn es sich ingesamt NICHT lohnt, mit Scheinselbständigen zu arbeiten, kann diese auch unterbunden werden.