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BVK-Prozess
13. September 2012 17:20; Akt: 13.09.2012 18:32 Print
Beschuldigter in «desolatem Zustand»
Im Prozess um die Vorgänge in der Pensionskasse BVK haben die Anwälte ihre Plädoyers gehalten. Der Verteidiger beschreibt dabei den schlechten Zustand des Beschuldigten.

Der beschuldigte Anlagechef auf dem Weg ins Gericht. (Bild: Keystone)
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Alles nur Geschenke unter Freunden oder Günstlingswirtschaft im grossen Stil? Nun liegt es am Zürcher Bezirksgericht, die Vorgänge in der Pensionskasse BVK zu beurteilen. Mit den Anwalts-Plädoyers ist der Korruptionsprozess am Donnerstag zu Ende gegangen.
Das Gericht wird entscheiden müssen, ob sich der ehemalige BVK- Anlagechef Daniel Gloor ein Netzwerk von Abhängigkeiten und Günstlingswirtschaft aufgebaut hat oder ob die Staatsanwaltschaft die Finanzfachleute zu Unrecht belastet.
Gloor selbst ist geständig, von Geschäftspartnern insgesamt 1,7 Millionen Franken angenommen und sich damit der passiven Bestechung schuldig gemacht zu haben. Den Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung bestreitet er allerdings.
«Ich habe im Leben einmal eine falsche Abzweigung genommen. Ich wollte aber niemandem schaden», sagte er im Juli vor Gericht. Die Anklage fordert für ihn eine Strafe von sechs Jahren ohne Bewährung.
Die Aussagen von Gloors fünf der Bestechung angeklagten ehemaligen Golf-Partnern, Militärfreunden und Studienkollegen passen jedoch so gar nicht zu diesem Geständnis.
Emotionale Ausbrüche in der U-Haft
Keiner von ihnen will den einflussreichen Pensionskassen-Beamten bestochen haben, um als Gegenleistung lukrative Vermögensverwaltungs- Mandate bekommen zu haben. Die Zuwendungen, etwa Couverts voller Bargeld, Golfferien auf Mallorca und teure Mittagessen, seien stets privater Natur gewesen. Geschäftliche Vorteile habe niemand erwartet und auch niemand erhalten.
Für den Anwalt eines angeklagten Vermögensverwalters ist klar, weshalb der BVK-Anlagechef seinen Mandanten derart belastet. Die Untersuchungshaft habe Gloor nicht gut getan. Gloor habe geweint und sogar den Kopf auf die Tischplatte geschmettert. «Noch nie habe ich einen Beschuldigten in so desolatem Zustand gesehen.» Er habe das gesagt, was die Staatsanwaltschaft habe hören wollen, damit er entlassen werde.
Geschäftspartner mit Lügen und Halbwahrheiten verteidigt
Nicht abschliessend geklärt ist auch nach dem Prozess, ob die zuständigen Regierungsräte etwas über die Verfilzungen in der BVK hätten wissen können. Gemäss Anklage hat Gloor seine Geschäftspartner stets verteidigt, auch gegenüber Regierungsmitgliedern.
So habe er etwa der aktuellen Finanzdirektorin Ursula Gut (FDP) ein über 30-seitiges Verteidigungsschreiben vorgelegt, in dem er die schlechte Leistung der Firma Argus schöngeredet haben soll - die Firma seines besten Freundes. Gemäss Staatsanwalt war das Schreiben mit Lügen und Halbwahrheiten gespickt und absichtlich voller verwirrender Details.
Auch Guts Vorgänger Hans Hollenstein (CVP) soll von Gloor mit Argumenten eingedeckt worden sein, warum gewisse Firmen auf der Mandatsliste der BVK bleiben sollten. Tatsächlich wurde etwa der Vertrag mit der Firma Argus während fünf Jahren nicht aufgelöst, obwohl sie nur ein Jahr davon befriedigende Leistung lieferte.
Freundschaft geheimgehalten
Direkte Kritik an einem Regierungsmitglied gab es am Donnerstag vom Anwalt des Argus-Chefs. Die Firma Complementa, welche die BVK- Investitionen kontrollierte, habe von der Beziehung zwischen Gloor und dem Vermögensverwalter gewusst. Sie habe diese Tatsache als «nicht unproblematisch» beurteilt und den früheren Finanzdirektor Christian Huber (SVP) darüber in Kenntnis gesetzt - ohne Ergebnis.
Der Rechtsvertreter des Kantons Zürich kritisierte Gloor und den Vermögensverwalter. Gloor habe seine Freundschaft zum Vermögensverwalter stets geheimgehalten. Huber habe davon nichts gewusst. Das Urteil gegen alle Angeklagten wird am 28. November eröffnet. Für den Fall, dass das Gericht mehr Zeit benötigt, wurde als Ersatzdatum der 5. Dezember bestimmt.
(sda)

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