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Konsumentenschutz
22. August 2012 17:31; Akt: 23.08.2012 08:59 Print
Zigaretten dürfen nicht mehr weiterrauchen
Um den Konsumentenschutz zu verbessern, hat der Bundesrat insgesamt fünf Verordnungen angepasst. Das bekommen auch die Raucher zu spüren.

Dieses Bild soll nach dem Willen des Bundesrates der Vergangenheit angehören. (Bild: Keystone)
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Zigaretten müssen auslöschen, wenn an ihnen nicht gezogen wird, und Kinderspielzeuge müssen höheren Sicherheitsauflagen genügen. Das bezweckt der Bundesrat mit mehreren Verordnungsänderungen. Er passt damit das Schweizer Recht dem EU-Recht an.
Bildstrecken Die gruseligen australischen ZigipäckliUm den Konsumentenschutz zu verbessern, hat der Bundesrat am Mittwoch insgesamt fünf Verordnungen angepasst. Mit den Änderungen, die am 1. Oktober 2012 in Kraft treten, wird verhindert, dass es wegen unterschiedlicher Gesetzesbestimmungen zu Behinderungen im Handel mit der EU kommt, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte.
Zigaretten müssen künftig in drei von vier Fällen automatisch auslöschen, wenn der Raucher nicht mehr daran zieht. Diese Bestimmung in der Tabakverordnung soll die Brandsicherheit erhöhen und damit die Zahl der Brandverletzten und -toten senken. Hersteller und Importeure erhalten eine Übergangsfrist von sechs Monaten. In der EU gelten die Regeln seit November 2011.
Keine volle Anpassung bei Spielzeugen
Mehr Änderungen zur Anpassung an das EU-Recht waren nötig, um die Sicherheit von Spielzeugen strenger zu regeln. Dafür revidierten der Bundesrat und das Innendepartement (EDI) mehrere Verordnungen zu Spielzeugen, Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. Reagiert wird auf neue Erscheinungen wie computergesteuerte Spielzeuge, solche mit Laser sowie solche aus neuen Stoffen und Materialien.
Die Rückverfolgbarkeit von Spielzeugen soll etwa einfacher werden. Hersteller, Importeure und Händler müssen genauer aufzeigen, auf welchem Weg ein Spielzeug in die Schweiz gelangt ist, so dass die Verantwortung nicht abgeschoben werden kann. Hersteller und Importeur müssen mit Adresse auf dem Spielzeug vermerkt sein. Zudem sind die Sicherheitsanforderungen im chemischen Bereich gestiegen.
Kein «CE Zeichen»
Weil die Schweiz nur die wesentlichen Bestimmungen, nicht aber alle Nebenbestimmungen übernommen hat, darf sie weiterhin das «CE Zeichen» der EU nicht verwenden. Dagegen wehrte sich die Europäische Kommission. Das Zeichen, das in der EU dafür bürgt, dass sämtliche Sicherheitsanforderungen erfüllt sind, hat somit in der Schweiz weiterhin keine rechtliche Bedeutung.
Ebenfalls angepasst wurde die Verordnung über kosmetische Mittel. Auch diese Änderung nimmt die Schweiz aufgrund von bilateralen Abkommen mit der EU vor.
(sda)
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Ich will auch ein Gesetz Erlassen: Verbot von Castingshows im TV !
Keine Panik auf der Titanic
Rauche schon seit längerem die EU Marlboro Rot/Soft und die geht mir, wenn ich nicht daran ziehe in etwa gleich schnell aus, wie der alt bewährte "Joint!"
Lasst uns doch rauchen!!!
Mir ist aufgefallen das fast bei jedem Kommentar eines Rauchers irgend ein Nichtraucher drunter schreibt er soll doch aufhören Wir sagen ja auch nicht ihr sollt alle anfangen zu rauchen nur das euch den Gestank nicht mehr stört