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02. Februar 2013 16:39; Akt: 02.02.2013 17:13 Print
SRG und Verleger streiten immer noch
Die Schweizer Verleger wollen sich weiter gegen das Online-Angebot der SRG zur Wehr setzen. Auch der neue Vorschlag des Bundesrates kann die Wogen nicht glätten.

Grund für Diskussionen: Das Online-Angebot der SRG. (Bild: Keystone)
Die Verleger und die SRG liegen sich wegen der journalistischen Freiheit im Internet noch immer in den Haaren. Gegen den Vorschlag des Bundesrats zur Abänderung der SRG-Konzession gehen die Verleger auf die Barrikaden. Die öffentlich-rechtliche Anstalt erhält damit nämlich bedeutend mehr Spielraum.
Die Revision, die sich bis Ende dieser Woche in der Konsultation befand, will dem Einnahmenrückgang bei der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) entgegenwirken. Bis 2017 könnten die Erlöse um rund 25 Prozent zurückgehen. Der Entwurf des Bundesrats gesteht der SRG zwar noch immer kein Recht auf Online-Werbung zu, dafür darf sie Inhalte ohne Bezug zu ihren Sendungen aufschalten.
Das Internet-Angebot der SRG wird aber gleichwohl präzisen Regeln unterworfen. So müssen mindestens 66 Prozent der Online-Textinhalte einen Sendungsbezug aufweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Onlineauftritt der SRG nicht die Form eines Nachrichtenportals annimmt und dadurch die privaten Anbieter im Netz konkurrenziert.
Sendungsbezug gibt Anlass zu Kontroverse
Der Verband Schweizer Medien und seine sprachregionalen Organisationen Médias Suisses und Stampa Svizzera verlangen nun aber, dass dieser Anteil auf 80 Prozent angehoben wird. Auch die Formulierung «zeitlich direkter Bezug zu einer Sendung» ist umstritten. So sieht die Konzessionsrevision vor, dass dieser Bezug nur gegeben ist, wenn die Inhalte nicht mehr als 30 Minuten vor der Ausstrahlung im Internet publiziert werden.
Die Medienverbände verlangen dagegen, der Sendungsbezug solle auch bis auf 30 Minuten nach der Ausstrahlung beschränkt werden. Zudem sollen nur die SRG-Eigenproduktionen als «Sendungen» im eigentlichen Sinn gelten. Die SRG ihrerseits pocht auf ein Zeitfenster von zwei Stunden vor der Ausstrahlung.
Auch die Textlänge ist umstritten
Was die Länge der Textnachrichten ohne Sendebezug betrifft, so wird sich die SRG an eine Länge von 1000 Zeichen ohne Leerschläge halten müssen. Das öffentlich-rechtliche Unternehmen wehrt sich gegen dieses enge Korsett und nennt die Beschränkung «willkürlich». Die Medienverbände aber fordern gar eine maximale Textlänge von 600 Zeichen - Leerschläge inbegriffen.
Für die Verbände der privaten Medien gehört ein Text von 1000 Zeichen Länge bereits zur Kategorie der Presseartikel. Dies würde es ihnen zufolge der SRG erlauben, den Onlineauftritt dem eines Nachrichtenportals anzugleichen.
Sport und Kultur soll live ins Internet
Der Revisionsvorschlag gibt der SRG auch im Bereich der Live-Übertragungen im Internet mehr Raum. Allerdings müssen sich diese Direktschaltungen via Live-Streaming auf Ereignisse politischer und wirtschaftlicher Natur beziehen. Ausserordentliche Kultur- oder Sportanlässe muss die SRG wie bisher mindestens einen Monat im Voraus beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) anmelden.
Die SRG beklagt diesen Umstand. Wie verschiedene Kultur- und Sportorganisationen wünscht sich auch die SRG mehr Freiheiten bei der Live-Übertragung von Sport- und Kulturevents.
Da Sportwettkämpfe oft parallel zueinander stattfinden, möchte sie jene Anlässe im Internet übertragen, die aufgrund der Gleichzeitigkeit nicht im Fernsehen gesendet werden können. Schliesslich erwerbe sie die Rechte für die Anlässe jeweils integral, einschliesslich der Online-Rechte, und wolle sie voll nutzen können.
Revision voraussichtlich gültig ab 1. Juni
In einer Stellungnahme schlagen sich der Verband Schweizer Regional Fernsehen (Telesuisse) sowie der Verband Schweizer Privatradios VSP/ASRP dezidiert auf die Seite der Privatmedien.
Die Aktion Medienfreiheit vertritt eine unversöhnlichere Position: Die Konzessionsrevision kommt für sie der «massiven Verletzung eines funktionierenden Wettbewerbs» gleich. In Kraft treten soll die neue Konzession laut BAKOM am 1. Juni 2013.
(sda)
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Die streiten jetzt also wirklich...
... darum, wer Agenturmeldungen verbreiten darf? Denn darum geht's ja wohl und kaum um eigene Recherche. Wenn alle dasselbe erzählen, ist es halt schon schwierig, herauszustechen. SDA/DPA-Meldungen kann ich wenn nötig auch gleich direkt von den Agenturen beziehen, dazu brauche ich keine Presse. Vielleicht sollte die Verlage mal wieder richtigen Journalismus machen, statt nur zu schreiben, was alle Spatzen schon seit letztem Sommer von den Dächern pfeifen.
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