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Ständerat
10. März 2010 10:49; Akt: 10.03.2010 11:12 Print
BVG-Abstimmung zeigt erste Wirkung
Bisher stemmte sich der Ständerat dagegen, dass die Pensionskassen ihre Berater und Anlagemanager namentlich im Jahresbericht ausweisen müssen. Jetzt hat sich das geändert.
Der Ständerat hat am Mittwoch beschlossen, dass die Berufsvorsorgeeinrichtungen ihre Berater und Anlagemanager namentlich im Jahresbericht ausweisen müssen. Unter dem Eindruck der BVG-Abstimmung vom Sonntag schloss er sich bei der Revision der Aufsicht dem Nationalrat an.
Bisher wollte die kleine Kammer von dieser Pflicht nichts wissen. Nach der Version beider Räte müssen die Pensionskassen die Anlageberater, -manager und weiteren beigezogenen Experten mit Namen und Funktion ausweisen.
Auch die Kosten ausweisen
Simonetta Sommaruga (SP/BE) mahnte im Rat, nach der wuchtigen Ablehnung der Rentensenkung vom Sonntag kämen die Pensionskassen letztlich nicht umhin, auch die Bezüge dieser Experten, die Verwaltungskosten und die Vermögensverwaltungskosten auszuweisen.
Eugen David (CVP/SG) opponierte zwar nicht, warnte aber, dass die Kosten für die Pensionskassen durch die Vorschrift steigen. Und die Publikation entlaste die Stiftungsräte in keiner Weise von ihrer Verantwortung. Rolf Büttiker (FDP/SO) lobte die steigende Transparenz.
Bundesrat Didier Burkhalter erklärte, endlich werde die Bedeutung der zuvor öffentlich als technokratisch wahrgenommenen Revision erkannt. Schliesslich räumte der Ständerat die Differenz ohne Opposition aus.
(sda)
























