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Deutschland
09. Februar 2010 10:20; Akt: 09.02.2010 12:11 Print
Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
In Deutschland müssen die sogenannten Hartz-IV-Regelsätze zur Unterstützung bedürftiger Kinder und Erwachsener neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstösst gegen die Verfassung.

Ein Mädchen sitzt im Sport und Toberaum des Kinder und Jugendzentrums "Arche" in Berlin. (Bild: Keystone/AP)
In Deutschland müssen die sogenannten Hartz- IV- Regelsätze zur Unterstützungen bedürftiger Kinder und Erwachsener neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstösst gegen die Verfassung.
Bedürftige stehen im bayerischen Moosburg in einer vom BRK und der Caritas betriebenen Tafel für Lebensmittel an.(Bild: Keystone/AP)
Hartz IV
Das «Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» trat am 1. Januar 2005 in Kraft trat. Benannt wurde es nach dem früheren VW-Manager Peter Hartz. Er leitete eine von Bundeskanzler Gerhard Schröder eingesetzte Kommission, die ein Konzept zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II erarbeitete. Daher stammt die Kurzform «Hartz IV».
Langzeitarbeitslose sollen damit nach dem Willen der Bundesregierung nicht nur gefördert werden - sie sollen sich auch aktiv um einen neuen Job zu kümmern. Die Bezeichnung «Hartz IV» ist fest im Sprachgebrauch verankert, auch nachdem der Namensgeber ins Zwielicht geriet. Hartz musste wegen der VW-Schmiergeldaffäre als Arbeitsdirektor zurücktreten. Später wurde er wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe verurteilt. (ap)
Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Es forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen.
Ob Bezieher des sogenannten Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, liess das Gericht offen. Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV- Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird.
6,5 Millionen erhalten Hartz-IV-Leistungen
Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV. Bisher waren im deutschen Bundeshaushalt 2010 insgesamt 41,1 Milliarden Euro veranschlagt.
«Hartz IV» ist in Deutschland der gängige Name für ein Programm zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen. Landesweit erhalten etwa 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen. Dazu zählen Langzeitarbeitslose, deren Familienangehörige sowie Geringverdiener, die einen staatlichen Zuschuss erhalten.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines «menschenwürdigen Existenzminimums» feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen.
Sie müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu vorgenommen werden. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Damit waren die Klagen von drei Familien erfolgreich.
(sda)
























