Geldwäscherei

18. Dezember 2009 09:28; Akt: 18.12.2009 11:03 Print

Holenweger soll vor GerichtHolenweger soll vor Gericht

Er war die Schlüsselfigur im Kampf des damaligen Bundesrats Christoph Blocher und dem Bundesanwalt Valentin Roschacher. Nun wird nach sechseinhalbjährigen Ermittlungen im Fall des Zürcher Privatbankiers Oskar Holenweger Anklage in zahlreichen Punkten beantragt.

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Der Fall Holenweger hatte «erhebliche Nebengeräusche», wie der stellvertretende Eidgenössische Untersuchungsrichter Thomas Hansjakob am Freitag in einer Medienmitteilung schreibt. So stürzte in seinem Gefolge der damalige Bundesanwalt Valentin Roschacher. Auch die Abwahl von Bundesrat Christoph BlocherDas ParlamentChristoph Blocher
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steht mit der Affäre in Zusammenhang.

Es geht um qualifizierte Geldwäscherei, qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften, wie Hansjakob am Freitag mitteilte. Die Vorwürfe betreffen zum grössten Teil den Umgang mit Korruptionsgeldern eines französischen Industriekonzerns, bei dem es sich laut früheren Berichten um Alstom handeln soll.

Beim ursprünglichen Verdacht des Waschens von Drogengeldern beantragt Hansjakob Anklageerhebung wegen eines untauglichen Versuchs der qualifizierten Geldwäscherei. Über die Anklageerhebung vor dem Bundesstrafgericht muss auf Grund des 335-seitigen Schlussberichts von Hansjakob nun die Bundesanwaltschaft entscheiden.

Zentrum der Komplott-Theorie gegen Blocher

Das Verfahren gegen den Bankier Oskar Holenweger wurde im Juli 2003 eröffnet. Die Bundeskriminalpolizei hatte wegen des Einsatzes des ehemaligen Drogenhändlers Ramos Hinweise, dass Holenweger sich als Wäscher von Drogengeldern angeboten haben soll. Der Bankier, der unter dem Druck der Affäre seine Zürcher Privatbank verkaufen musste, bestreitet die Vorwürfe.

(sda/dapd)

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