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Coop-Lösli
20. März 2012 15:10; Akt: 21.03.2012 15:23 Print
Strafanzeige gegen Coops Big-Win-Spiel
von Sandro Spaeth - Neuer Ärger für Coop: Die Wächter über Wettmarkt und Lotterie halten das Big-Win-Spiel für illegal und haben Strafanzeige eingereicht. Eine Busse dürfte Coop aber nicht beeindrucken.

Der Hauptgewinn: Eine Million Franken in Coop-Gutscheinen. Davon bleiben dem Glücklichen nach Abzug der Steuern je nach Wohnort noch zwischen 530 000 und 800 000 Franken. (Bild: 20 Minuten)
Wer derzeit bei Coop für mehr als 20 Franken einkauft (und eine Supercard besitzt), erhält ein Los. Es winkt die Aussicht auf Coop-Einkaufsgutscheine für eine Million Franken. Während den Konsumenten das Big-Win-Spiel gefällt, ist es der Aufsichtsbehörde Comlot ein Dorn im Auge: «Wir haben heute bei der zuständigen Staatsanwaltschaft im Kanton Basel-Stadt Strafanzeige erstattet», sagt Comlot-Geschäftsführer Manuel Richard auf Anfrage von 20 Minuten Online. Das Gewinnspiel Big Win ist aus Sicht der Aufsichtsbehörde eine illegale Lotterie.
Steuern nach Gewinn der Coop-Million| Rang | Kanton* | Total** |
| 1 | ZG | 246 888 |
| 2 | SZ | 248 373 |
| 3 | OW | 260 474 |
| 4 | NW | 269 186 |
| 5 | UR | 276 863 |
| 6 | AI | 281 448 |
| 7 | LU | 319 062 |
| 8 | AR | 323 568 |
| 9 | GL | 337 176 |
| 10 | TG | 338 734 |
| 11 | GR | 346 466 |
| 12 | SH | 348 786 |
| 13 | AG | 349 601 |
| 14 | SG | 352 782 |
| 15 | SO | 372 606 |
| 16 | FR | 382 703 |
| 17 | VS | 384 840 |
| 18 | BS | 393 000 |
| 19 | ZH | 402 087 |
| 20 | TI | 419 266 |
| 21 | NE | 424 872 |
| 22 | BE | 428 411 |
| 23 | BL | 429 790 |
| 24 | JU | 434 918 |
| 25 | GE | 437 970 |
| 26 | VD | 448 200 |
*Berechnet ist der Kantonshauptort
** Total Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern
(Quelle: VZ Vermögenszentrum)
Laut Gesetz sind in der Schweiz nur Wettbewerbe erlaubt, an denen die Teilnehmer ohne Kaufzwang bzw. Einsatz mitspielen dürfen. Coop versucht der verlangten Gratisteilnahme zwar mit einer Textstelle in den Spielregeln Rechnung zu tragen und schreibt auf der Rückseite der Lose: «Ein Code für die Gratisteilnahme am Gewinnspiel kann an der Superbox in den Coop-Filialen bezogen werden.» Den Wächtern über Wettmarkt und Lotterie ist das aber zu wenig: «Die Installation einer Gratisteilnahmemöglichkeit ändert nach unserer Rechtsauffassung bei Lotterien nichts am Vorhandensein des Kriteriums des Einsatzes.»
Superbox nicht überall vorhanden
Im Weiteren hält Richard fest, dass laut der Rechtsprechung des Bundesgerichts die Gratisteilnahme von Coop nicht den nötigen Anforderungen entspricht: «Die Möglichkeiten müssen transparent und allen zugänglich sein. Die Superboxen gibt es aber nicht in allen Filialen», so Richard. Letzteres wird von Coop aber bestritten. Beim Detailhändler zeigt man sich auf Anfrage von 20 Minuten Online erstaunt über die Anzeige: «Es verwundert uns, dass wir aus den Medien von der Strafanzeige erfahren», sagt Sprecher Urs Meier. Man habe zum jetzigen Zeitpunkt weder von der Comlot noch von den zuständigen Behörden etwas gehört und könne nicht konkret Stellung beziehen. Meier hält aber fest: «Wir haben Big-Win juristisch mehrfach prüfen lassen und gehen sogar weit über die Anforderungen an ein Gewinnspiel hinaus.»
Coop bewegt sich nicht das erste Mal in einer Grauzone. Bereits Ende November 2011 hatten die Hüter des Lotteriegesetztes Strafanzeige gegen ein Coop-Millionenspiel eingereicht. Damals druckte der Detailhändler sogenannte Glückscodes auf Kassenbons ab 20 Franken. Zwar gab es auch in diesem Gewinnspiel die Möglichkeit der Gratisteilnahme, doch war die Comlot überzeugt, dass der Detailhändler insbesondere in den TV-Spots zu wenig explizit auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Noch ist dieses Verfahren aber hängig.
Zahnloser Tiger
Was muss Coop in diesen beiden Fällen nun befürchten? Colmot-Chef Manuel Richard bezeichnet die Chance für eine Verurteilung der Coop-Verantwortlichen als relativ hoch: «Sonst hätten wir keine Strafanzeige eingereicht», betont der Jurist siegessicher. Allzu viel befürchten muss der Detailhandelriese aber dennoch nicht. «Wir nehmen die Strafanzeige mit Gelassenheit zur Kenntnis», betont Meier. Das Lotteriegesetz aus dem Jahr 1923 gleicht mehr einem zahnlosen Tiger als einem gefährlichen Drachen. Das maximale Strafmass für Verstösse beträgt derzeit
Dass sich Coop wegen des geringen Strafmasses mit Absicht in einer Grauzone bewegt, will der Detailhändler nicht gelten lassen: «Jeder Verstoss wäre für uns relevant, unabhängig von der Höhe des Strafmasses», sagte Sprecher Urs Meier letzte Woche.
Comlot-Sprecher Manuel Richard im Video-Interview:
Im Grossformat auf dem Videoportal ![]()
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Lächerliches Theater
Da kann man wieder viel Steuergeld für nichts verbraten. Das ganze Theater steht in keinem Verhältnis zum Spiel. Das ein Blitz einschlägt ist wahrscheinlicher als zu gewinnen. Eine gute Werbung für coop und jeder kriegt wenistens einen MP3 Song gratis - das ist sicher.
Wer nicht hören will...
Wer nicht hören will, muss fühlen: ich habe Coop schon verschiedentlich auf Verstösse im Bereich Gewinnspiele wie auch gegen die Preisbekanntgabeverordnung hingewiesen - und wurde noch jedes Mal "abgewimmelt". Aus diesem Grund freut es mich natürlich speziell, dass die Comlot endlich mal ein Zeichen setzt! Vielleicht führt das auch dazu, dass andere Unternehmen (Coop ist bei Weitem nicht der einzige "Sünder" - es gibt zahllose, besonders negativ aufgefallen ist mir auch Coca-Cola...) die gesetzlichen Bestimmungen wieder ernster nehmen.
unfair
in der filiale in der ich einkaufen ging hatten sie keine lose mehr. als eine kundin vor mir fragte ob sie einen anderen tag mit dem kassabon ein los abholen kann,meinte die kassiererin es sei nicht möglich. finde ich von coop nicht korrekt, wenn sie schon so gross werbung machen sollen sie dafür sorgen dass alle filialen über genug lose verfügen!