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Fall Wegelin
30. Januar 2012 21:57; Akt: 31.01.2012 08:12 Print
Hätte die Politik die Bank retten können?
von Balz Bruppacher - Die Bank Wegelin hoffte im Streit mit der US-Justiz auf die Hilfe der Schweizer Behörden. Doch diese blieb aus - sowohl aus taktischen als auch aus rechtlichen Gründen.

Im Regen stehen gelassen? Die Bank Wegelin wollte den Schutz der Schweizer Behörden - bekam ihn aber nicht. (Bild: Keystone)
Noch gibt es keine konkreten Hinweise dafür, dass der Fall Wegelin Schule machen wird. Für die anderen zehn Banken, die wegen Beihilfe zur Steuerflucht im Visier der US-Justiz sind, ist die Situation seit dem Notverkauf der ältesten Schweizer Bank aber nicht gemütlicher geworden. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und auf welche Art die Behörden sich vor diese Banken – darunter die Credit Suisse
, die Kantonalbanken Basel-Stadts und Zürichs und die Bank Julius Bär
– stellen könnte und sollte.
«Wir bleiben eine überschaubare Bank»
Vier mögliche Massnahmen werden genannt:
1. Eine sogenannte Blocking Order des Bundesrats, die den Banken die Herausgabe der von der US-Justiz geforderten Kundendaten verbietet.
2. Eine Herausgabeverfügung der Finma analog zum Fall UBS
.
3. Ein Strafverfahren gegen US-Staatsanwälte wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat.
4. Eine Garantieerklärung der Nationalbank für das Interbankengeschäft.
Laut unbestätigten Berichten soll Wegelin mit einzelnen Hilfsbegehren in Bern vorstellig geworden sein. Folgender Satz in der Wegelin-Medienmitteilung vom 9. Januar nährt diese Vermutung: «Wir gehen davon aus, dass die zuständigen Schweizer Behörden, Finma und Nationalbank, dafür sorgen, dass das Interbanken-Geschäft unter keinen Umständen gestört wird.»
Behörden in der Verantwortung
Und weiter hiess es: «Würde man eine Bank hängen lassen, wäre das ein Präzedenzfall für alle anderen der elf ins Visier genommenen Banken, darüber hinaus für den Finanzplatz Schweiz als solchen. Die Behörden stehen diesbezüglich in der Verantwortung.»
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Finanzmarkaufsicht Finma nahmen am Montag weder dazu noch zu möglichen Schutzmassnahmen für die übrigen zehn Banken Stellung. Der Blick auf den Fall UBS und die daraus gezogenen Lehren macht aber deutlich, dass die Behörden diesen Instituten kaum mit Massnahmen unter die Arme greifen dürften. Und zwar aus folgenden Gründen:
Erstens haben diese Banken auch nach dem Bekanntwerden der UBS-Affäre bewusst mit dem Feuer gespielt. «Sei mit Lust bei deinen Geschäften am Tage, aber mache nur solche, dass du nachts ruhig schlafen kannst»: Mit diesem Thomas-Mann-Zitat hatte Bundesrätin Eveline Widmer Schlumpf die Banken schon nach dem Fall UBS gemahnt. Die Bereitschaft der Politik, einmal mehr die Probleme der Banken zu lösen, ist seither weiter gesunken.
Globallösung steht im Vordergrund
Zweitens wären solche Schritte den laufenden Verhandlungen mit den USA für eine Globallösung kaum förderlich. Sowohl die Bundespräsidentin wie auch Bankierpräsident Patrick Odier hatten sich in Davos für einen raschen und abschliessenden Deal ausgesprochen.
Im Fall UBS hatte der Bundesrat im Sommer 2009 zwar beschlossen, der Grossbank die Herausgabe von Kundendaten an die USA zu verbieten und ihr die Verfügungsgewalt über die von den USA geforderten Daten zu entziehen. Diese Blocking Order wurde aber nicht umgesetzt, weil es im August 2009 zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und den USA kam. Die damalige Justizministerin Widmer-Schlumpf zeigte sich später erleichtert, dass die Verfügung nicht in Kraft gesetzt werden musste. Denn dies hätte unweigerlich zu einer Eskalation des Konflikts mit den USA geführt.
Bund müsste Notrecht anwenden
Ein dritter Grund, der gegen einen behördlichen Schutzschild spricht, ist die fehlende gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat müsste solche Massnahmen erneut gestützt auf seine verfassungsmässige Notrechtskompetenz erlassen. Auf die Lücken und Defizite in diesem Bereich macht eine vom Bundesamt für Justiz (BJ) mit anderen betroffenen Amtsstellen erstellte Analyse aufmerksam.
Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, wie BJ-Sprecher Folco Galli auf Anfrage von 20 Minuten Online bekanntgab. Darin soll die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden für jene Bereiche geregelt werden, in denen spezialgesetzliche und staatsvertragliche Bestimmungen fehlen.
Zudem soll die Vorlage Massnahmen vorsehen, um eine Verletzung der schweizerischen Souveränität durch ausländische Verwaltungs-, Straf- oder Zivilverfahren zu verhindern. Mitte 2012 ist eine Vernehmlassung geplant.
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Alle 8 Kommentare
































Wer mit dem Feuer spielt...
Ich hoffe, der Bund bleibt bei seiner Haltung. Es kann ja nicht sein, dass wir Steuerzahler die Risiken tragen und evt. Strafen zahlen, wenn's schief läuft. Die Herren Bankiers haben lange genug zugelangt und ihre Schäfchen ins trockene gebracht. Auch wenn sie dabei 30% an Steuern abgeben, berechtigt sie das nicht, für Schweizer Bürger zu zocken, die das gar nicht wollen.
Wer hilft uns?
Wer rettet uns?
Schweiz ist erpressbar und voller Angst
tja wenn die Schweizer Behörden Füdli hätten könnten sie wohl etwas tun. Oder haben sie tatsächlich Angst, dass die USA einmarschieren würden?