UBS-Affäre

22. März 2010 08:45; Akt: 22.03.2010 16:11 Print

Keine Entlastung für Ospel und Co.Keine Entlastung für Ospel und Co.

Die Anlagestiftung Ethos will den früheren UBS-Managern noch keine Absolution erteilen. Auch das neue Vergütungssystem stösst bei Ethos auf keine Gegenliebe.

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«Die früheren Manager tragen einen grossen Teil der Verantwortung für die Verluste der Vergangenheit und die nach wie vor juristisch instabile Lage der Bank», heisst es in einer Ethos-Mitteilung vom Montag. Ethos empfiehlt, den Organen die Entlastung für die Jahre 2007, 2008 und 2009 zu verweigern.

Ethos lehnt auch den Bericht zu den Vergütungen für das Management ab. Der Bericht weise wesentliche Mängel auf. Das Vergütungssystem, das an der letzten Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt worden sei, werde nicht respektiert. So sei 2009 neben dem bestehenden Bonusplan und dem langfristigen Beteiligungsplan ein zusätzlicher Plan zur Aktienzuteilung eingeführt worden.

Mit dem aktuellen Vergütungssystem seien die Lehren aus der Vergangenheit nicht gezogen worden, kritisiert Ethos weiter. So kassiere der Co-Chef der Investmentbank in den USA 13,2 Mio. Dollar. Davon entfielen 95 Prozent auf variable Vergütungen. Dabei habe die Investmentbank einen Verlust von 6 Mrd. Fr. ausgewiesen.

Mayrhuber unerwünscht

Auf Distanz geht Ethos auch zu Wolfgang Mayrhuber, der gemäss dem Antrag des UBS-Verwaltungsrats neu in das Aufsichtsgremium gewählt werden soll. Neben seiner Funktion als Lufthansa-Chef sei Mayrhuber bereits in den Verwaltungsräten wichtiger Unternehmen wie BMW, Munich Re, Fraport und Heico.

Gar den Rechtsweg beschreiten will Aktionärsvertreter Hans-Jacob Heitz. Er hat am Montag bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich Strafanzeige gegen die UBS und deren Organe eingereicht wegen Verdachts auf ungetreue Geschäftsbesorgung.

Heitz klagt, weil an die ehemaligen UBS-Topkader Peter Kurer und Marcel Rohner Abgangszahlungen respektive Zahlungen an die Pensionskasse geleistet worden seien, für die keine vertragliche Verpflichtung bestanden habe.

Es sei Zeit im Verzug, da der bislang noch nicht entlastete ehemalige Verwaltungsratspräsident Kurer an der Generalversammlung vom 14. April in Basel die Décharge erhalten soll. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat bereits mehrere Klagen im Zusammenhang mit der UBS-Krise abgewiesen.

(sda)

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