Neuere Autos und Lastwagen müssen nicht mehr alle zwei Jahre zum Abgastest in die Werkstatt. Dies hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Die Pflicht entfällt ab 2013 für Fahrzeuge mit einem On-Board-Diagnose-System.
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Hat Ihr Auto ein On-Board-Diagnose-System?
Laut Erich Schwizer, dem Experten für Mobilitätsberatung des TCS, ist ein On-Board-Diagnose-System bei Benzinautos ab 2001 und bei Dieselautos ab 2004 Pflicht. Das heisst, alle Autos mit Jahr ab diesem Jahrgang müssen ab 2013 nicht mehr alle zwei Jahre zum Abgastest. Es ist allerdings möglich, dass bereits Autos mit früherem Baujahr über ein OBD-System verfügen. Dies lässt sich mit einem Blick in den Fahrzeugausweis feststellen. Bei den Benziner steht dann auf dem Feld 72 «B03» und bei den Dieselfahrzeugen «B04». Hier kommen Sie zum Faktenblatt des Bundes. (lhr)
Neuere Autos und Lastwagen sind mit einem System ausgerüstet, das die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Solche Fahrzeuge müssen nur noch dann in die Werkstatt, wenn die Warnlampe eine Fehlfunktion anzeigt. Der Fahrzeughalter hat nach dem erstmaligen Aufleuchten der Warnlampe einen Monat Zeit, sein Fahrzeug reparieren zu lassen.
Die neue Regelung entlaste sämtliche Halter neuerer Motorwagen, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Rund 60 Prozent der Fahrzeuge seien mit einem anerkannten On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet. Für Fahrzeuge ohne OBD-System ändert sich nichts, diese müssen weiterhin alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung in die Werkstatt gebracht werden.
Garagisten dagegen
In der Anhörung hatten sich sowohl der Touring Club Schweiz (TCS) als auch der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) für die Lockerung der Abgaswartungspflicht ausgesprochen. Auch der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG zeigte sich erfreut. Dagegen stellten sich die Garagisten. Es sei fahrlässig, die Kontrolle der Abgasemissionen gänzlich den Bordinstrumenten zu überlassen, befand deren Verband.
Der Bundesrat hat auch weitere Verordnungen revidiert. Eine davon betrifft Kleinserienfahrzeuge. Als solche gelten Autos, von welchen pro Typ und Jahr europaweit maximal 1000 Wagen zum Verkehr zugelassen werden.
Angepasst hat der Bundesrat Vorschriften zu Front- und Seitenaufprall sowie zum Fussgängerschutz. Es handelt sich um eine Anpassung im Rahmen der Abkommen mit der EU. Neu geregelt hat der Bundesrat ferner das Format der Kontrollschilder für Kleinmotorräder.
(sda)
Mehr abschaffen
Es gäbe noch einige ander sinnlose Vorschriften die man abschaffen könnte. Zum Beispiel dass Alufelgen nicht auf ein anderes gleich grosses Auto mit gleicher Reifengrösse gewechswelt werden dürfen ohne Zertifikat. Oder das erstmalige Vorführen nach fünf Jahren.
Sparen und doch verlieren
Naja, gut für uns, schlecht für Garagen die da schön im Namen des Gesetzes Kasse machen konnten. Schlecht nur, dass dauernd neue Löcher beim Bund selber mit höheren Gebühren (Vignette ab 2014 CHF 100.-) gestopft werden. Vermeintliche Löcher zumindest, oder Pseudo Umweltschutz-Argumente, die zus. Geld für den Säckelmeister einbringen. Ergo Abgastest plus ca. CHF 100.- pro 2 Jahre, Vignette minus CHF 120.- pro 2 Jahre. Der Bürger möge selber rechnen. Wenn das Plus für den Bund nicht reicht, schlage man eifach eine MWST Erhöhung für sonst noch was vor. Das ist eh modern.
Test im Dezember fällig
Ich müsste jetzt im Dezember noch zum Test, aber ab Januar wär der ja hinfällig, also nehm ich den Kleber doch einfach am 01.01.13 weg und gut ist?
Lustig diese Garagen
Ausgerechnet diejenigen, welche die Abgaswartung vernachlässigen und schon lange nicht mehr machen und nur noch kassieren, jammern jetzt. Seid doch froh, ihr könnt uns jetzt anders schröpfen und müsst dafür keine Dokumentenfälschung mehr begehen.
lustig diese garagen
Vielleicht sollten auch nur die Jenigen autofahren die es sich leisten können
logisch
Logisch haben die Garagen keine freude. Da entgeht ein Haufen Kohle fürs nichts tun... würde mich auch ärger