Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
Steuerhinterziehung
03. Februar 2012 00:07; Akt: 03.02.2012 12:54 Print
Bank Wegelin wegen Beihilfe angeklagt
Das US-Justizdepartement hat die Bank Wegelin wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt. 16 Millionen Dollar wurden beschlagnahmt.
Der Druck der USA gegen den Schweizer Finanzplatz im Kampf gegen Steuerbetrug steigt weiter: Das US- Justizministerium hat am Donnerstag (Ortszeit) mit der Bank Wegelin erstmals ein Schweizer Finanzinstitut angeklagt. Bisherige Klagen der US-amerikanischen Behörden waren immer nur gegen Angestellte von Banken gerichtet.
Erst vor rund vier Wochen hat die New Yorker Staatsanwaltschaft Klage gegen drei Banker von Wegelin erhoben. In Folge dessen und in Voraussicht, dass es auch zu einer Klage gegen die Bank kommen dürfte , hat die Bank Wegelin letzte Woche einen Grossteil ihres Geschäfts an die Raiffeisen-Gruppe verkauft.
Bei der ältesten Schweizer Bank, die acht solidarisch und unbeschränkt haftenden Teilhabern gehört, verblieb einzig noch das Geschäft mit US-amerikanischen Kunden. Mit der Abspaltung und dem Verkauf aller anderen Tätigkeiten schützte Wegelin ihr einstiges Kerngeschäft mit vermögenden Kunden in der Schweiz und in Europa.
Denn eine Klage, wie sie nun in New York erhoben wurde, kann die Existenz einer Bank bedrohen, da Kunden in einem solchen Fall ihre Gelder abziehen und Geschäftspartner ihre Zusammenarbeit aufkündigen dürften. Der geschäftsführende Teilhaber Konrad Hummler begründete den Verkauf denn auch mit der existenzbedrohenden Lage, in welche die Bank wegen der rechtlichen Auseinandersetzung mit den US- Behörden geraten sei.
Mit der Klage steigt auch der Druck auf die zehn anderen Banken, die ebenfalls im Visier der US-Behörden stehen. Zu ihnen gehören die Credit Suisse, die Bank Julius Bär und zwei Kantonalbanken. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen hat am Freitag die neuste Entwicklung im Steuerstreit mit den USA nicht kommentiert.
1,2 Mrd. Fr. vor dem Fiskus versteckt
Mit der Klage gegen Wegelin verhängt ist auch die UBS: Laut Anklageschrift waren es in gewissen Fällen ihre Berater, welche US- amerikanischen Kunden einen Wechsel zu Wegelin empfahlen, als die Grossbank unter dem Druck der Untersuchung der US-Behörden das grenzüberschreitende Geschäft mit US-Kunden aufgaben.
Eine Klage gegen die UBS lag auch in der Luft, als sich die Schweizer Regierung in die damalige Auseinandersetzung zwischen der UBS und den USA einschaltete und schliesslich 2009 jenen Staatsvertrag aushandelte, welche die Schweizer Grossbank zur Zahlung einer Busse von 780 Mio. Dollar verdonnerte und die Lieferung der Bankdaten von bis zu 4450 US-amerikanischen Kunden vorsah.
Laut der Anklageschrift hat die Bank Wegelin mindestens 70 US- Kunden übernommen, die vorher Konten bei der UBS hatten. Die Bank Wegelin sei an einer Verschwörung beteiligt gewesen, durch die über 1,2 Mrd. Dollar vor der US-amerikanischen Steuerbehörde (IRS) verborgen wurden.
Gleichzeitig mit der Einreichung der Klage haben die amerikanischen Behörden bei der Korrespondenzbank von Wegelin in den USA, der UBS, 16 Mio. Dollar beschlagnahmt. Die Bank Wegelin gab am Freitag keine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Anklagebehörden ab. Der Medienbeauftragte der Bank sagte einzig, man habe die Klage zur Kenntnis genommen und werde diese nun genau analysieren.
Botschaft aus dem Fall UBS nicht verstanden
Die Vorwürfe, die gegen Wegelin gerichtet werden, sind happig: Demnach soll die Führung der Bank Wegelin explizit beschlossen haben, in das Geschäft einzusteigen, aus dem die UBS damals ausgestiegen ist. Die Bank mit Sitz in St. Gallen versicherte dabei den Kunden, dass die undeklarierten Konten dem US-Steueramt nicht preisgegeben würden, weil sie eine lange Tradition des Bankgeheimnisses pflege.
Wegelin hat laut Anklageschrift ausserdem damit argumentiert, dass sie keine Niederlassung in den USA habe und daher dem Druck der Steuerbehörden weniger ausgesetzt sei.
«Die heute eingereichte Klage macht deutlich, dass wir nicht nur US-Steuerzahler bestrafen wollen, die das Steuerrecht verletzen, sondern auch die Unternehmen und deren Mitarbeiter, die solchen Verbrechen zudienen», sagte der New Yorker Bezirksstaatsanwalt Preet Bharara. Die Wegelin-Manager hätten sich durch die kristallklare Botschaft, die mit dem UBS-Fall übermittelt worden sei, nicht abschrecken lassen.
(sda)
Fragen und Antworten rund um die Kommentar-Funktion
«Warum dauert es manchmal so lange, bis mein Kommentar sichtbar wird?»
Unsere Leser kommentieren fleissig - durchschnittlich gehen Tag für Tag 4000 Meinungen zu allen möglichen Themen ein. Da die Verantwortung für alle Inhalte auf der Website bei der Redaktion liegt, werden die Beiträge vorab gesichtet. Das dauert manchmal eben einige Zeit.
«Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Beitrag schneller veröffentlicht wird?»
Wer sich auf 20 Minuten Online einen Account zulegt und als eingeloggter User einen Beitrag schreibt oder auf einen Kommentar antwortet, der wird vorrangig behandelt. Hat ein eingeloggter User bereits viele Kommentare verfasst, die freigegeben wurden, so werden seine neuen Beiträge mit oberster Priorität behandelt.
«Warum wurde mein Kommentar gelöscht?»
Womöglich wurde der Beitrag in Dialekt verfasst. Damit alle deutschsprachigen Leser den Kommentar verstehen, ist Hochdeutsch bei uns Pflicht. Sofort gelöscht werden Beiträge, die Beleidigungen, Verleumdungen oder Diffamierungen enthalten. Auch Kommentare, die aufgrund mangelnder Orthografie quasi unlesbar sind, werden das Licht der Öffentlichkeit nie erblicken. (oku)
Haben Sie allgemeine Fragen zur Kommentarfunktion?
Schreiben Sie an feedback@20minuten.ch
Hinweis: Wir beantworten keine Fragen, die sich auf einzelne Kommentare beziehen.
Die Kommentarfunktion für diese Story wurde automatisch deaktiviert. Der Grund ist die hohe Zahl eingehender Meinungsbeiträge zu aktuellen Themen. Uns ist wichtig, diese möglichst schnell zu sichten und freizuschalten. Deshalb können Storys, die älter sind als 72 Stunden, nicht mehr kommentiert werden. Wir bitten um Verständnis.
-
Alle 10 Kommentare
































Anklage wegen Erpressung
Zu vergleichen ist dies damit, wenn ich in Europa legal 160km/h verstosse ich gegen ein US Gesetz. Ich verstosse bei vielem gegen Gesetzte aus den USA. Muss ich jetzt immer mit einer Anklage rechnen. Wegelin hat gegen keine Schweizer Gesetzt verstossen. Wenn US-Bürgen in den USA dies tun, dass ist das ihr Problem. Fragt sich ob die Schweizer Justiz jetzt die US Staatsanwälte wegen Erpressung anklagt.
Sorgetragen zur Schweiz
Die Zeit des Steurgeldklaus und des Horten von Potatengelder geht dem Ende entgegen. Viele Bänker scheinen sich mit dieser Wende schwer zu tun. Sichern wir die Zukunft der Schweiz: KMU, Pharma, Forschung, Industrie und Tourismus und alle andern in der realen Wirtschaft stärken.
erpressung
US-Behörden klagen Schweizer Bank an und die Schweizer Notenbank ist bereit, unbegrenzt Devisen zu kaufen, falls dies nötig sei um die Aufwertung des Frankens zu verhindern. Das ist Erpressung auf politischer Ebene. Schweizer lasst euch nicht für Dumm verkaufen !!!!
Mach Deine Augen auf!
Ich bin nicht bereit mich hinter diese gierigen Bänker zu stellen und den Winkelried zu spielen! Augen öffnen: Es sind die Wegelinbanker (u.a.) die für's liebe Geld sich auf das dünne Eis begeben haben. Die haben die Schweiz in eine problematische Situation gebracht!
Genau
Genau so ist es! Wenn ich ein Verbrechen begehe, dann hilft mir auch niemand. Die Banken müssen lernen wie man auf ehrlich Art und Weise Kunden gewinnt und behaltet.
Amerika lässt sich nicht für dumm...
...verkaufen! Es ist doch unglaublich dreist, nachdem die USA schon bei der UBS ein Exempel statuiert haben, es sich die Bank Wegelin herausnimmt, einfach erneut Systematisch Amerika-Kunden anzuwerben mit systematischer Steuerhinterziehung. SELBST SCHULD, sage ich da nur! Manche lernens einfach nie! Und dafür soll jetzt wieder die Schweizer Regierung hinstehen und für die Kriminelle Bank Wegelin die Kartoffeln aus dem Feuer nehmen? Gehts eigentlich noch...?