Vermeintlich amtlich

18. August 2011 13:34; Akt: 18.08.2011 14:24 Print

Betrüger linken KMUs mit gefälschtem BriefBetrüger linken KMUs mit gefälschtem Brief

Derzeit erhalten viele Unternehmen Post von der Steuerverwaltung. Das Schreiben über die Umstellung der MWST-Nummer ist echt. Der beigelegte Einzahlungsschein aber ein Abzockversuch.

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Das Schreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist zwar echt, ... (Bild: ZVG)

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Erst glaubte Thomas Niederberger, Kleinunternehmer aus Stansstad NW, ein amtliches Schreiben vor sich zu haben. Die eidgenössische Steuerverwaltung kündigte an, dass jedes Schweizer Unternehmen eine neue Mehrwertsteuer-Nummer erhalte.

Doch als er das beigelegte Schreiben mit einem Einzahlungsschein über 55 Franken sah, wusste er, dass es sich um einen Schwindel handeln musste. «Für solch eine administrative Umstellung muss ein Unternehmer nicht bezahlen», weiss Niederberger.

Versuche, administrativ wenig versierte Kleinunternehmer mit kostenpflichtigen Einträgen in nutzlose Unternehmensregister über den Tisch zu ziehen, gibt es immer wieder. Das perfide am neuesten Trick ist, dass das amtliche Schreiben echt ist.
Das Steueramt stellt derzeit tatsächlich die MWST-Nummern um - verlangt dafür aber von den Firmen nichts.

In der eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt man gegenüber 20 Minuten Online, dass das gefälschte Dokument seit einigen Tagen in Umlauf sei. Anfällig für solche Abzockversuche seien Jungunternehmer oder Handwerker, welche das Administrative nur nebenbei und unter Zeitdruck erledigen. «Wir prüfen nun rechtliche Schritte», heisst es in der Rechtsabteilung.

(job)

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  • Stefan Zeller am 18.08.2011 19:17 Report Diesen Beitrag melden

    Schweiz Abzockinsel---

    Krankenkassen, Steuern, Aldi, Tankstelle... überall wird man abgezockt. Ich traue nicht mal der Quittung im Coop. Ich wurde schon überall abgezockt.

  • Alex am 18.08.2011 19:13 Report Diesen Beitrag melden

    Urkundenfälschung?

    Ich dachte immer, das Fälschen von amtlichen Schreiben sei eine Straftat (Urkundenfälschung). Warum müssen hier rechtliche Schritte zuerst geprüft werden?

    • Jörg Bühler am 23.08.2011 17:22 Report Diesen Beitrag melden

      Keine Urkundenfälschung

      Weil hier nicht das amtliche Schreiben gefälscht wurde, sondern dieses lediglich durch ein amtlich aussehendes Schreiben ergänzt wurde. Somit liegt keine Urkundenfälschung vor. Es handelt sich lediglich um unlauteren Wettbewerb

    einklappen einklappen
  • e-banking nutzer am 18.08.2011 16:34 Report Diesen Beitrag melden

    Kontonummer führt zum Täter

    anhand der Kontonummer auf dem EZ- sollte es doch einfach sein dieses Konto sofort zu sperren und den Besitzer ausfindig zu machen.Was gibts da noch zu pröfen ,ist ein glasklarer Betrug

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