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Arbeitsrecht
27. November 2012 13:42; Akt: 27.11.2012 13:42 Print
Bundesgericht stützt Teilzeit-Angestellte
Eine Genfer Reinigungsangestellte ist während Jahren im Stundenlohn statt im Monatslohn bezahlt worden. Dadurch verdiente sie 80'000 weniger. Zu Unrecht, sagt das Bundesgericht.

Laut einem in Lausanne anwesenden Gewerkschaftsvertreter könnte das Urteil Auswirkung auf zahlreiche andere Beschäftigte haben. (Bild: Keystone)
Die Flugzeugreinigungsfirma ISS Aviation muss ihre Genfer Angestellten, die über 50 Prozent arbeiten, im Monatslohn entlöhnen. Das Bundesgericht hat einer Frau Recht gegeben, die über Jahre nur im tieferen Stundenlohn bezahlt wurde.
Die Betroffene war 1994 als Aushilfe im Stundenlohn angestellt worden. Zwischen 2004 und Sommer 2009 arbeitete sie wöchentlich rund 30 Stunden. Für die Genfer Angestellten der Arbeitgeberfirma ISS Aviation gelten zwei verschiedene Gesamtarbeitsverträge.
Der eine betrifft Personal im Monatslohn, das zu unregelmässigen Zeiten mindestens 50 Prozent arbeitet. Der andere gilt für Aushilfskräfte im Stundenlohn. 2009 erhob die im konkreten Fall betroffene Frau Klage gegen ihre Arbeitgeberin.
Arbeitsgrad als Kriterium
Sie vertrat dabei die Auffassung, dass sie aufgrund ihres Arbeitsgrades von über 50 Prozent im Monatslohn hätte angestellt und entschädigt werden müssen. Seit 2004 hätte sie so rund 80'000 Franken mehr verdient, die ihr nun nachzuzahlen seien.
Nachdem die Frau vor den Genfer Gerichten erfolglos geblieben war, hat ihr die I. Zivilrechtliche Abteilung des Bundesgericht in der Sitzung vom Dienstag nun Recht gegeben. Die Sache geht zur Festlegung des Nachzahlungs-Betrages zurück an die Vorinstanz.
Drei der fünf urteilenden Richter kamen zum Schluss, dass der Arbeitsgrad das entscheidende Kriterium dafür sei, welcher der beiden Gesamtarbeitsverträge zur Anwendung gelange. Laut einem in Lausanne anwesenden Gewerkschaftsvertreter könnte das Urteil Auswirkung auf zahlreiche andere Beschäftigte haben.
(sda)
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Stundenlohn
Wer im Stundenlohn arbeitet, muss pro Stunde eigentlich mehr verdienen, als Festangestellte. Schliesslich fehlen beim Stundenlohn oft Sozialleistungen, Ferien, Anteil 13. Monatslohn,...
Falsch
Wer im Stundenlohn Arbeitet kann von ISS und zwar alle Bereuche, auch Reinigung, so gesteuert werden dass die obligatorische Pensionskasse (ab ca. 2400 p.Mt.) entfällt oder tiefe Arbeitgeberbeiträge bringen. So können die anständigen Mitbewerber durch Billigofferten ausgeschaltet werden.
ISS
Ich habe bei dieser Firma in einer anderen Position gearbeitet und kann sagen, dass es nicht der einzige Fall sein wird.
hahhwh
vohl kuhl