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Pensionskasse
14. November 2012 15:20; Akt: 14.11.2012 16:12 Print
Bundesrat prüft Wechsel bei PK-Mindestzins
Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz für die 2. Säule jeweils im Voraus fest und muss sich dabei auf Prognosen verlassen. Nun soll ein neues Verfahren geprüft werden.

Der vom Bundesrat festgelegte Mindestzinssatz hat einen grossen Einfluss auf die Altersrente. (Bild: Keystone)
Dass der Bundesrat den Mindestzinssatz für die Pensionskassen-Guthaben im Herbst für das kommende Jahr festlegt, hat gewisse Nachteile. Darum lässt die Landesregierung prüfen, ob der Satz nicht im Nachhinein für das vergangene Jahr definiert werden soll.
Bis 2002 vier Prozent im JahrVon 1985 bis 2002 lag der Mindestzinssatz bei 4 Prozent. Seit dem Platzen der Internetblase zu Beginn des Jahrtausends wird er regelmässig der Börsenentwicklung angepasst. Nach Ausbruch der Finanzkrise senkte der Bundesrat den Satz im Oktober 2008 von 2,75 auf 2 Prozent.
Wie hoch eine BVG-Rente ausfällt, hängt auch vom Umwandlungssatz ab. Dieser wird derzeit schrittweise auf 6,8 Prozent gesenkt. Dieser Satz gilt ab 2013 für die Frauen und ab 2014 für die Männer. Eine weitergehende Senkung lehnte das Stimmvolk im März 2010 mit 72,7 Prozent Nein-Stimmen ab.
Von der Festlegung des Mindestzinssatzes bis zur Gutschrift der Zinsen auf den Altersguthaben vergehen im aktuellen System rund 14 Monate. Eine andere Möglichkeit wäre es, den Satz jeweils per Ende des laufenden Jahres festzulegen, also im Nachhinein, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.
Welcher Satz gilt bei Kündigung?
Diese sogenannte Ex-Post-Feststellung könnte im Wissen um die Entwicklung der Anlagemärkte getroffen werden, die Resultate wären gegen Ende Jahr weitgehend bekannt.
Allerdings müsste bei einer solchen Regelung eine Lösung für diejenigen Versicherten getroffen werden, die während des Jahres die entsprechende Vorsorgeeinrichtung verlassen. Der Bundesrat hat eine Prüfung der Festlegung im Nachhinein in Auftrag gegeben und rechnet bis Juni 2013 mit Ergebnissen und Vorschlägen.
1,5 Prozent für 2013
Die Altersguthaben der zweiten Säule werden auch 2013 mit historisch tiefen 1,5 Prozent verzinst. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er folgte damit der zuständigen Kommision. Zudem lässt er die Festlegung des Zinssatzes im Nachhinein prüfen.
Entscheidend für den Mindestzinssatz, welchen die Pensionskassen für die Altersguthaben bezahlen müssen, sind die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Immobilien.
Wie der Bundesrat feststellt, entwickelten sich die Aktien und Anleihen 2012 positiv. Der BVG Index 93 der Privatbank Pictet, der einen Viertel Aktien und drei Viertel Anleihen enthält, legte in den ersten drei Quartalen um 5,44 Prozent zu. Auch die Immobilien gewannen an Wert.
Dagegen werfen die erstklassigen Obligationen kaum mehr Renditen ab, wie der Bundesrat weiter rapportiert. Bei den kurzfristigen Bundesobligationen wurden sogar Negativzinsen registriert. Die Bedrohungen durch die Schuldenkrise in Europa und die wirtschaftliche Abkühlung bleiben bestehen.
Unterdecklung bei vielen Kassen
Der Deckungsgrad vieler Pensionskassen ist nach wie vor ungenügend, begründet der Bundesrat seinen Entschluss weiter. Ein zu hoher Mindestzinssatz würde die Kassen zu Risiken verführen, welche sie in einer ungünstigen Marktsituation wegen mangelnder Wertschwankungsreserven nicht tragen könnten.
In der Kommission für berufliche Vorsorge hatten die Vorschläge von 1 bis 2,5 Prozent gereicht. Die Versicherer verlangten eine Absenkung der Mindestverzinsung auf 1 Prozent, die Gewerkschaften eine Erhöhung. Am Schluss entschied sich die Kommission mit 13 zu 1 bei 3 Enthaltungen für 1,5 Prozent.
(sda)
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Simulation fürs Smartphone
Simulation mit Zins- und Umwandlungssatz kann zum Bsp. mit der iPhone App "swissBVG" durchgeführt werden. Dort sieht man u.a auch was die Rente bis zum "Lebensende" kostet.
die säule 3a bringt mehr zins
hebt endlich die pensionskassenbindung auf, damit wettbewerb entsteht. säule 3a konten werfen mehr zins ab. dies zeigt, dass auch bei der PK mehr drin liegt - aber ohne wettbewerb und dank dem deckmantel des bundesrates kann man sich ja geschützt ausruhen.
Träum weiter
Hast du ernsthaft das Gefühl, dass noch eine (seriöse) Bank im nächsten Jahr mehr als 1.5% für die 3a Konti offeriert? Träum weiter!
Säule 3a ist nur ein Konto
Viele Firmen haben ihre eigenen Pläne, die Arbeitgeber- Beteiligung unterscheiden sich, die Leistungen ... das würde am Ende bedeuten, dass wir, wie bei der Krankenkasse, eine Konto für das BVG Minimum führen müssten und eines für den überobligatorischen Teil. Das bedeutet am Ende, wenn es bei unterschiedlichen Pensionskassen geführt würde, einfach - 2 x Verwaltungskosten. Ich empfehle die Arbeitnehmer Rechte stärker wahrzunehmen und sich aktiv einzubringen - in die Pensionskasse, beim Arbeitgeber....
Pensionskassen müssen Kosten senken!
Eine Senkung ist unakzeptabel! Zuerst müssen die Pensions Kassen über die Bücher und die Kosten senken!
Aber zuerst...
Dann muss aber auch zuerst der Regulierungswahn wieder deutlich zurückbuchstabiert werden. Jede neue Vorschrift verursacht nun mal zusätzliche Kosten! Auch beim Autokauf erhältst du die Extras nicht gratis!