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Mubarak-Akten
18. Dezember 2012 11:58; Akt: 18.12.2012 12:23 Print
Bundesstrafgericht lässt Ägypten abblitzen
Im Verfahren des Bundesstrafgerichts gegen den Mubarak-Clan wurde der Arabischen Republik Ägypten als Nebenkläger die Akteneinsicht verwehrt. Grund ist der aktuelle Konflikt um Präsident Mursi.
Die ägyptischen Behörden erhalten vorerst keine Einsicht in die Akten zum Schweizer Strafverfahren gegen Angehörige des Mubarak-Clans. Das Bundesstrafgericht hat einen Entscheid der Bundesanwaltschaft wegen der instabilen Lage in Ägypten aufgehoben.
Bildstrecken Ägypter wehren sich gegen ÜberpinselungWut in KairoMubarak zu lebenslanger Haft verurteilt Infografik Die arabische Welt im UmbruchMit ihrem Urteil haben die Richter in Bellinzona die Beschwerden von Angehörigen und Nahestehenden des Clans von Ex-Präsident Hosni Mubarak gutgeheissen. Die Bundesanwaltschaft (BA) führt gegen sie seit Juni 2011 ein Verfahren wegen Geldwäscherei und Beteiligung oder Unterstützung einer kriminellen Organisation.
Ausgang der Rechtshilfe abwarten
Die Arabische Republik Ägypten wurde in diesem Strafverfahren als Privatstrafklägerin zugelassen. Die BA entschied im vergangenen Mai, dem Vertreter der Arabischen Republik Ägypten vollständige Einsicht in die Verfahrensakten zu gewähren. Zu Unrecht, wie nun das Bundesstrafgericht entschieden hat.
Laut Gericht ist es aufgrund der aktuellen institutionellen Lage in Ägypten notwendig, den Ausgang der hängigen Rechtshilfeverfahren abzuwarten, damit die Einhaltung der Normen und Prinzipien der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen gewährleistet ist.
Konflikt der Staatsgewalten
Laut Bundesstrafgericht sind die von Ägypten geleisteten Zusagen nicht ausreichend, um eine rechtskonforme Verwendung der Informationen zu gewährleisten. Seinen Entscheid begründet das Gericht unter anderem mit «den von Präsident Mohammed Mursi Ende November unvermittelt ergriffenen Massnahmen».
Zudem scheine der Konflikt zwischen Exekutive und Judikative die Unabhängigkeit und den Respekt zwischen den beiden Staatsgewalten zu beeinträchtigen. Die Summe der in der Schweiz eingefrorenen Gelder des Mubarak-Clans beläuft sich auf 700 Millionen Dollar.
(Urteile RR. 2012.122/123/124 vom 12.12.2012)
(sda)
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