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Einführung am 1. Januar
26. Dezember 2011 11:57; Akt: 26.12.2011 14:22 Print
Chaos um neue Spital-Finanzierung
von Valérie Favez, SDA - In wenigen Tagen tritt die überarbeitete Spitalfinanzierung in Kraft. Noch ist aber nicht überall klar, wer wie viel zu bezahlen hat. Kleinere Spitäler fürchten gar die Schliessung.

An der Arbeit der Ärzte ändert sich per 1. Januar 2012 nicht viel - an der Finanzierung der Spitäler hingegen schon. (Bild: Keystone)
Die neue Spitalfinanzierung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Sie verspricht mehr Transparenz und mehr Wettbewerb. Theorie und Praxis liegen jedoch weit auseinander; die Einführung gestaltet sich derzeit chaotisch. Zudem besteht die Gefahr, dass die Spitalversorgung mittelfristig rationalisiert wird.
Die Angst vor der «blutigen Entlassung»Patientenorganisationen fürchten, dass mit der neuen, ab dem 1. Januar 2012 gültigen Spitalfinanzierung, Kranke zu früh aus dem Spital entlassen werden.
Studien hätten gezeigt, dass der «bloody exit», die «blutige Entlassung», in den USA das Hauptrisiko im Zusammenhang mit Fallpauschalen ist, wie der Gesundheitsökonom Luc Schenker erklärt. Die Schweiz hat diesbezüglich vorbeugende Massnahmen vorgesehen: Ein Spital, das eine erhöhte Quote potenziell vermeidbarer Rehospitalisierungen aufweist, muss mit Sanktionen rechnen.
Anne-Marie Bollier von der Stiftung SPO Patientenschutz zweifelt jedoch daran. Vor allem ende das Problem nicht da, sondern bei der Nachbetreuung. «Haben denn alle Kantone die notwendigen Angebote, um Patienten nach einem Spitalaufenthalt nachzubetreuen», fragt die Stiftungsrätin.
Gemäss Pierre-François Cuénoud von der Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH ist das Problem nicht neu und erkannt. Zahlreiche Kantone hätten Massnahmen getroffen - vor allem im Bereich der häuslichen Pflege.
Seiner Meinung nach liegt das wahre Risiko bei der Betreuung älterer Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim platziert werden sollten, aber keinen Platz finden, weil die Wartelisten lang sind.
Gemäss einer Studie des Gesundheitsobservatoriums Obsan sind bei Spitälern, die bereits auf freiwilliger Basis nach Fallpauschalen abrechneten, keine Veränderungen bei der Spitalaufenthaltsdauer beobachtet worden.
Der Durchschnittswert sei zwar von 8,7 Tagen im Jahr 2001 auf 7,4 im Jahr 2008 gesunken - unabhängig aber von der Rechnungsstellung. Der Grund liege viel mehr in den effizienteren Behandlungsmethoden. (sda)
Die Fallpauschalen sollen die Transparenz fördern
Die diagnosebezogenen Fallpauschalen DRG (Diagnosis Related Groups) dienen Spitälern als Tarifgrundlage für die Abrechnung stationärer Pflege. Sie sind modular und werden anhand verschiedener Kriterien festgelegt.
Zu den Kriterien gehören unter anderem die Diagnose, medizinische Behandlung und Eingriffe, Komplikationen, Geschlecht und Alter und Art des Spitalaustritts des Patienten. DRG-Systeme fassen Fälle ähnlicher Diagnose und Therapie sowie ähnlicher Kosten in Fallgruppen (DRG) zusammen. Für die Einführung 2012 wird ein Katalog von rund 1000 Diagnosen erstellt.
Jeder Fallgruppe wird ein relatives Kostengewicht zugeordnet. Bei einer Spitalgeburt beträgt das Kostengewicht 0,8. Eine Organtransplantation kann ein Kostengewicht von bis 35 Punkten erhalten. Die Kostengewichte hat die SwissDRG AG ermittelt.
Die Rechnung für einen Spitalaufenthalt entspricht einem Basispreis multipliziert mit dem Kostengewicht. Der Basistarif, die «baserate» wird von jedem Spital oder von Spitalgruppen mit den Versicherern verhandelt und kann unterschiedlich ausfallen.
Erste DRG-Systeme wurden vor rund 30 Jahren in den USA entwickelt. Seither hat sich daraus weltweit eine ganze Familie unterschiedlichster Systemderivate und Weiterentwicklungen gebildet.
Die schweizerische Version wurde in Anlehnung an die deutschen Fallpauschalen entwickelt. Das neue System hat zum Ziel, die Kosten aller Spitäler miteinander zu vergleichen, um sie zu senken.
Die ambulanten Behandlungen werden nicht gemäss Fallpauschalen abgerechnet, sondern nach Tarmed. Auch funktionieren die DRG nicht für psychiatrisch bedingte Spitalaufenthalte. Diese werden nach wie vor nach Tagesansätzen berechnet. (sda)
Ein Kernpunkt der neuen Spitalfinanzierung ist die flächendeckende Einführung leistungsbezogener Fallpauschalen (DRG). Hinzu kommt die Gleichstellung öffentlicher und privater Spitäler auf den kantonalen Spitallisten. Bei gelisteten Spitälern wird die Patientenrechnung künftig zu 55 Prozent vom Kanton und zu 45 Prozent von der Krankenkasse bezahlt.
Die Umsetzung des revidierten Krankenversicherungsgesetzes ist jedoch weit von der Theorie entfernt. Die Spitalplanung und Festlegung der Tarife sind in zahlreichen Kantonen noch nicht unter Dach und Fach.
Die Versicherer und die Spitäler haben bis zum 31. Dezember Zeit, sich auf die Basistarife, die «baserate» zu einigen. Wiederholt seien jedoch Verhandlungen gescheitert, sagte Michael Jordi, Zentralsekretär der Kantonalen Gesundheitsdirektoren-Konferenz.
Unterschiedliche Verhandlungspartner
Derzeit führen drei Gruppen separat voneinander Tarifverhandlungen mit den Listenspitälern: Einerseits tarifsuisse, die Tarifgestaltungstochter des Kassenverbands santésuisse, dann die drei Kassen Helsana, KPT und Sanitas und schliesslich noch die Krankenkasse Assura.
Erst am 23. Dezember meldeten Helsana, KPT und Sanitas den erfolgreichen Abschluss von einjährigen Tarifverträgen mit 250 der insgesamt 331 Listenspitälern. Aufgrund der gemachten Erfahrungen würden danach die Tarife angepasst.
Gemäss tarifsuisse bestehen derzeit von ihrer Seite her unterschriebene oder unterschriftsreife Verträge mit 81 Prozent der Listenspitäler vor. Wo noch keine Tarife haben verhandelt werden können, treten provisorischen Tarife in Kraft, die die Kantone bestimmen müssen.
«Jetzt müssen die Kantone Feuerwehr spielen und provisorische Tarife festlegen, von denen man nicht weiss, ob sie die tatsächlichen Kosten decken», erklärt Jordi im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA. Diese Tarife hätten aber keine präjudizierende Wirkung. Sie stellten lediglich sicher, dass Spitalleistungen ab dem 1. Januar abgerechnet werden könnten.
Dilemma der Privatkliniken
Die ganzen Unsicherheiten sind vor allem für die Privatspitäler ärgerlich. Je nach dem, ob sie auf der Spitalliste figurieren oder nicht, fallen die Rechnungen unterschiedlich aus. Die kantonalen Mittel fallen weg, wenn ein Privatspital nicht gelistet ist. Hat es jedoch einen Vertrag mit einer Krankenkasse erhält es über die Grundversicherung einen Sockelbeitrag.
«Versicherte werden dadurch verunsichert. Sie wissen nicht, ob ihre Krankenkasse einen Spitalaufenthalt in einer Privatklinik bezahlt», sagt der Gesundheitsökonom Luc Schenker. Zudem würden einige Privatspitäler nur für spezifische Behandlungen auf der Liste aufgeführt. Privatspitäler fürchten deshalb um ihre Kunden. Für Michael Jordi sind dies jedoch Kinderkrankheiten, die schon bald behoben werden können.
Drohende Spitalzusammenlegungen
Die öffentlichen Spitäler hingegen werden den Druck mehr von Seiten der Fallpauschalen spüren. Diese orientieren sich an den günstigsten Spitälern. Deshalb stellt sich für die Spitäler die Frage, wer Kostenüberschreitungen deckt.
«Die öffentlichen Spitäler werden wahrscheinlich von den Kantonen unterstützt», erklärt Schenker im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA. Dennoch kämen sie nicht darum herum, ihre Budgets zu senken.
Ein Spital mit Spezialisten und einer Versorgung rund um die Uhr braucht laut Schenker ein Einzugsgebiet von 250'000 bis 300'000 Einwohnern, um bestehen zu können. Gewissen kleinen Spitälern drohe daher eine Redimensionierung oder gar die Schliessung.
Simon Hölzer, Direktor von SwissDRG beruhigt: «Das Ziel ist nicht, Spitäler zu schliessen». Ziel sei, ein Vergleichsinstrument einzuführen, um zu sehen, wo die Produktivität gut ist, und um die Unterschiede zwischen den Spitälern zu verstehen.
Auch für Pierre-François Cuénoud von der Vereinigung Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH können die Spitäler mit der Unterstützung der Kantone rechnen: «Diese haben den Auftrag, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu sichern. Sie können nicht allzu viele Spitäler fallen lassen.»
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Alle 76 Kommentare
































Vorsorge
Also ich höre selten was von empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen um rechtzeitig Krankheiten zu erkennen. Das spart Kosten. Gesund leben ist wichtig, aber je nach Veranlagung kann man trotzdem krank werden.
Kompetenz
Es müsste viel mehr Kompetenz den Pflegefachleuten oder Physios, Therapeuten abgegeben werden , sodass der Arzt nicht wegen jedem Pflaster noch seine Sicht & Unterschrift draufsetzen muss. Da könnte man pro Station mind. ein Arzt sparen. Das wären ca. eine Miliarde pro Jahr.
Herr
In Deutschland funktioniert ist nicht und in anderen Ländern auch nicht...!!!Fragt mal die Leute die schin damit gearbeitet haben...Eine Katastrophe und wir übernehmen sie...!!!!