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Geldwäscherei
18. Januar 2012 17:01; Akt: 18.01.2012 17:01 Print
Eine weitere Kerbe im Bankgeheimnis
von Balz Bruppacher - Unter ausländischem Druck will der Bundesrat eine weitere Konzession beim Bankgeheimnis machen. Es geht um den Informationsaustausch zwischen den Geldwäscherei-Meldestellen.

Geldwäscherei soll verhindert werden. (Bild: Keystone)
Für einmal steht nicht das Steuerbankgeheimnis zur Disposition. Vielmehr geht es um die Frage, ob die Meldestelle für Geldwäscherei des Bundes ihren ausländischen Partnerbehörden Informationen liefern darf, die vom Bankgeheimnis geschützt sind. Also zum Beispiel Bankkontonummern, Informationen zu Geldtransaktionen oder Kontensaldi, von denen die Meldestelle wegen einer Verdachtsmeldung auf Geldwäscherei erfuhr.
Infografik Rückzugsgefecht um das BankgeheimnisUnter Druck ist die Schweiz durch die internationale Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei FATF und durch die internationale Vereinigung der Meldestellen. Diese sogenannte Egmont-Gruppe stellte der Schweiz ein Ultimatum und drohte ihr mit der Suspendierung der Mitgliedschaft. Und zwar für den Fall, dass die Schweiz bis im Juli 2012 keine Gesetzesänderung für die Weitergabe von Finanzinformationen in die Wege geleitet hat.
Der Bundesrat will den Vorbehalt des Bankgeheimnisses und des Amtsgeheimnisses beim Informationsaustausch der Geldwäscherei-Meldestelle nun fallen lassen. Die Schweiz sei das einzige von 126 Mitgliedern der Egmont-Gruppe, das eine solche Einschränkung bei der Amtshilfe kenne, teilte das federführende Justizdepartement mit. Der Bundesrat befürchtet einen Reputationsschaden, falls die Schweizer Mitgliedschaft in der Egmont-Gruppe ausgesetzt würde. Die Nichtweitergabe von Finanzinformationen wegen des Bankgeheimnisses ist überdies eine Behinderung für die Bekämpfung der Geldwäscherei in der Schweiz. Denn ausländische Meldestellen leiten solche Informationen ihrerseits nicht an die Schweiz weiter, sondern berufen sich auf das Gegenrecht.
«Wir würden uns klar ins Offside manövrieren»
Für einmal muss der Bundesrat bei einem Abstrich am Bankgeheimnis keine grundsätzliche Opposition aus der Finanzbranche befürchten. Die Schweizerische Bankiervereinigung anerkennt die Notwendigkeit für einen Informationsaustausch zwischen den Meldestellen, wie Kommunikationschef Thomas Sutter sagt. Andernfalls könnte die Schweiz einem unnötigen internationalen Druck ausgesetzt werden. «Wir würden uns klar ins Offside manövrieren», sagt auch Markus Hess, Präsident des Forums der Geldwäscherei-Selbstregulierungsorganisationen (SRO). Man komme um diese Konzession nicht herum, «selbst wenn das Bankgeheimnis einen weiteren Zacken verliert». Wichtig ist der Finanzbranche aber, dass die Informationen im Ausland nicht zweckentfremdet werden. «Der Informationsaustausch muss sich an strenge Vorgaben halten», fordert Sutter. Die normalen Amts- und Rechtshilfeverfahren dürften durch Weiterleitung an andere Behörden im Ausland nicht umgangen werden. «Für Strafuntersuchungen und für fiskalische Zwecke müssen die Daten gesperrt werden», fügt Hess hinzu.
Der Bundesrat will gleichzeitig die Möglichkeiten der Meldestelle erweitern, sich Informationen bei Finanzakteuren zu beschaffen. Neu soll dies auch bei solchen Personen und Firmen möglich sein, die nicht selber einen Verdacht auf Geldwäscherei gemeldet haben. Die Vorschläge des Bundesrats gehen nun in eine dreimonatige Konsultation bei Parteien und interessierten Kreisen.
Steuerdelikte werden zur Vortat der Geldwäscherei
Es handelt sich aber noch nicht um den Schlusspunkt in Sachen Geldwäschereibekämpfung. Denn die Arbeitsgruppe FATF wird ihre Empfehlungen voraussichtlich im kommenden Februar ergänzen. Dann schlägt für die Schweiz voraussichtlich auch der «Steuerhammer» wieder zu. Denn das Gremium will Steuerdelikte in die Liste der Vortaten zur Geldwäscherei aufnehmen. Der Bundesrat dürfte dem Parlament Anfang 2013 Vorschläge für die Umsetzung der neuen Empfehlungen in der Schweiz machen. Im Inland ist unterdessen der Ruf nach einer Unterstellung des Rohwarenhandels und des Immobilienhandels unter die Geldwäschereigesetzgebung wieder laut geworden. Unter anderem wegen Villenverkäufen am Genfersee zu überrissenen Preisen an ausländische Potentaten.
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Alle 4 Kommentare

































Verdacht ?
Jeden Tag kann jeder einen Verdacht äußern und bekommt dann sofort auf alles Zugriff? Super ! Gebt doch endlich alle Angaben die wir in der CH haben von AHV Nr. bis Schuhgröße bekannt, dann hört dieses ewige Erpressen endlich auf! Zufrieden ?
Bankverantwortung! Kein Geheimnis
Das Bankengesetz sagt ausdrücklich, das bei Verdachtsfällen auf illegale Tätigkeiten mit oder durch Geld, Anlagen, Einzahler (Konti)... die Wege des Geldes zu prüfen und den zuständigen Kommissionen zugänglich gemacht zu werden haben. Lest das Gesetz und hört auf, euch um Verantwortungen zu winden!
Einziges von 126
Die Lösung für ein harmonisches Miteinander liegt in diesem Absatz aus dem Artikel: "Die Schweiz sei das einzige von 126 Mitgliedern der Egmont-Gruppe, das eine solche Einschränkung bei der Amtshilfe kenne." Diese Ausnahme bringt der breiten Schweizer Bevölkerung nichts. Den Ländern, in denen Geld durch Potentaten oder organisierte Kriminalität schlussendlich der Bevölkerung gestohlen wird, schadet diese Ausnahme enorm. Es wäre schön, wenn sich die Menschen in der Schweiz mit anderen Bevölkerungen solidarisiert und nicht mehr Potentaten und Geldwäscher unterstützt. Reicht uns die Hand. Bitte.