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Bank Wegelin vor Gericht
10. Februar 2012 21:57; Akt: 10.02.2012 22:16 Print
Kein Wegelin-Vertreter vor dem Richter
Erstmals bringen die USA eine Bank vor den Richter, die keine Filiale in den Vereinigten Staaten hat. Doch beim ersten Termin in New York tauchte kein Vertreter der Bank Wegelin auf. «Wenig überraschend», fand der Richter.

Die Bank Wegelin ist die erste auswärtige Bank, die in den USA vor Gericht gezerrt wird. (Bild: Keystone)
Vor Gericht in New York erschien am Freitagnachmittag (Ortszeit) beim ersten Termin im Verfahren gegen Wegelin kein Vertreter der Schweizer Bank. Wegelin ist angeklagt amerikanischen Steuersündern geholfen zu haben, Geld am Fiskus vorbei zu schleusen und so US-Recht gebrochen zu haben.
Bildstrecken Welche Bank steht als nächstes am US-Pranger?«Es ist nicht überraschend, dass Wegelin gewählt hat, nicht zu erscheinen», sagte Richter Jed Rakoff vom südlichen Bezirksgericht des Teilstaates New York. Die Bank gilt nun ebenso wie die drei bereits angeklagten ehemaligen Wegelin-Mitarbeiter als flüchtig vor der US-Justiz.
Der Richter fragte die drei Vertreter der Staatsanwaltschaft, wie sie nun weiter vorzugehen gedenke. Ein Unternehmen könne man schliesslich höchstens in Science Fiction-Filmen verhaften. Staatsanwalt Daniel Levy antwortete, Wegelin werde von einer kleinen Gruppe von Partnern geleitet. Die Behörden würden allenfalls versuchen, gegen diese Partner Haftbefehle zu erwirken.
Der Rat des Richters an die Staatsanwälte
Richter Rakoff schlug die Möglichkeit vor, das Aussenministerium einzuschalten. «Manchmal findet es die Regierung eines gut respektierten, unabhängigen souveränen Staates nicht hilfreich, ein Unternehmen zu haben, dass den Bemühungen einer anderen Regierung ausweicht», sagte Rakoff. Er riet den Staatsanwälten zu prüfen, ob diplomatische Wege vielleicht eher zum Ziel führen.
Mit Wegelin ist zum ersten Mal ein Finanzinstitut vor einem amerikanischen Gericht verklagt, das keine Niederlassung in den USA besitzt. Eingereicht hatte die Klage der Staatsanwalt des südlichen Bezirkes von New York, Preet Bharara.
Die St. Galler Privatbank lässt sich in New York laut Medienberichten von Anwalt Richard Strassberg der Kanzlei Goodwin Procter vertreten. Dieser war zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen.
Wegelin droht eine gesetzlich festgelegte Höchstbusse des Doppelten des Bruttogewinns oder das Doppelte des Schadens aus den mutmasslichen Verbrechen die höhere der beiden Zahlen kommt zur Anwendung.
Deshalb erschien kein Wegelin-Vertreter
Wegelin erachte die rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Strafprozesses nach amerikanischem Recht als nicht erfüllt. Deshalb sei man nicht vor Gericht in Manhattan nicht erschienen, teilte die Bank mit.
Gemäss amerikanischem Recht könne ein Strafprozess nicht begonnen werden, bevor dem Beschuldigten die Klage ordnungsgemäss zugestellt worden ist, heisst es im Communiqué der Bank weiter. Da die Bank Wegelin bis heute nicht entsprechend vorgeladen worden sei, habe für sie keine Notwendigkeit bestanden, am Hearing zu erscheinen.
Wegelin habe diesen Standpunkt dem Staatsanwalt in einem Schreiben ausführlich dargelegt. Im übrigen zeige sich in aller Deutlichkeit das Dilemma, dass Wegelin & Co. durch die Anwendung von US-Recht gegen Schweizer Banken entweder gegen dieses oder gegen Schweizer Recht verstossen müsste.
Wegelin & Co. werde weiterhin alles versuchen, die Angelegenheit im Rahmen respektvoller Kooperation mit den US-Behörden und unter Einhaltung des schweizerischen Rechts zu lösen.
(sda)
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Alle 18 Kommentare
































Gegenanzeige / Reiseverbote
Ich wäre dafür, dass die CH mal im Auftrag der Ureinwohner die USA verklagt und das Gold denen wieder aus US Beständen zurückgibt. Ausserdem sollten wir alle Finanzströme von Miami / Delaware / usw. genau untersuchen. Ausserdem die Rolle der Abright Capital Management untersuchen lassen, Reisesperren aussprechen usw. Irgendwann haben die Amis ein Problem
Rechtsimperialismus der USA
Man müsste dem Richter und dem Staatsanwalt noch erklären, dass ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz der rechte Weg wäre.
Firma nach Schweizer Recht
Die Bank Wegelin hat den rechtlichen Sitz in St. Gallen. und keinen Sitz in der USA. Damit müsste auch eine Klage in der Schweiz eingereicht werden. Natürlich können sie für die Zielpersonen Einreisesperren verfügen bzw. sie verhaften wenn sie freiwillig in die USA einreisen. Meiner Meinung nach zählt in erster Linie das schweizerische Recht und entsprechende Steuerabkommen.
New York ungleich St. Gallen
Richtig auf jedem Dokument der Bank steht doch immer (und auch gemäss OR) dass der Klageort derjenige des Hauptsitzes einer Gesellschaft ist (also in St.Gallen)... New York ist nicht St. Gallen also ist doch der Fall klar...