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14. September 2010 10:03; Akt: 27.11.2010 16:25 Print
Keine Änderung beim Mietrecht
Die Mieten sollen an den Hypozins gekoppelt bleiben. Der Nationalrat ist zum zweiten Mal nicht auf die Mietrechtsrevision eingetreten, mit der die Mietzinse künftig an die Teuerung angebunden worden wären.

Die Mieten sollen an den Hypozins gekoppelt bleiben. (Bild: Keystone)
Der Nationalrat ist am Dienstag erneut nicht auf die Mietrechtsrevision eingetreten, welche die Anbindung der Mietzinse an die Teuerung vorsah. Nach dem zweiten Nichteintretensentscheid des Nationalrats ist die Vorlage vom Tisch.
Der Entscheid fiel äusserst knapp mit 88 gegen 86 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Der Antrag stammte aus den Reihen der SVP. Diese erachtet den Zeitpunkt für einen Systemwechsel nicht als günstig. Zudem favorisiert die SVP für die Mietzinse ein Marktpreismodell.
Unterstützt wurde der Antrag - aus anderen Gründen - auch von Teilen der SP und den Grünen. Insbesondere linke Vertreter aus der Westschweiz sprachen sich gegen den Systemwechsel aus.
Nicht mehrheitsfähig
Zwischen den Mieter- und Hauseigentümerverbänden gebe es keinen Konsens zum neuen Mietrecht. Die Vorlage sei damit nicht mehrheitsfähig und würde ein Referendum nicht überstehen. Zudem werde das wirtschaftliche Hauptziel, die Stabilisierung der Mieten, nicht erreicht.
Vergeblich hatten sich FDP, CVP, BDP sowie Minderheiten von SP und Grünen für Eintreten stark gemacht. Der Zeitpunkt für einen Systemwechsel sei richtig. Die Zeiten mit tiefen Hypothekarzinsen seien bald vorbei.
Stiegen sie richtig an, komme es zu einem sozialpolitischen Drama. Verdopple sich nämlich der Hypothekarzins-Referenzsatz, könnten damit die Mieten um über 40 Prozent angehoben werden, warnten insbesondere Mietervertreter aus der Deutschschweiz.
Vergeblicher Appell Leuthards
Und auch Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard hatte an die Parteien appelliert, «endlich, endlich» die Mietzinsen von den Hypothekarzinsen zu entkoppeln. Das Problem sei seit Jahren erkannt. Nun gelte es zu handeln.
Der Ständerat hatte sich in der Sommersession für den Systemwechsel ausgesprochen. Die kleine Kammer wird nun aber von der grossen Kammer überstimmt. Nachdem der Nationalrat bereits letztes Jahr nicht auf die Vorlage eingetreten war, hat er die Mietrechtsrevision nun mit dem zweiten Nichteintretensentscheid versenkt.
Enttäuschung bei den Mietern, Freude bei den Hauseigentümern
Das Scheitern der Mietrechtsrevision löst in der Deutschschweiz gemischte Reaktionen aus. Der Mieterverband spricht von einer verpassten Chance. Für die Hauseigentümer ist die Ablehnung «logisch».
Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband/Deutschschweiz kritisierte den «Unwillen, zu Gunsten der Mieterinnen und Mieter Konzessionen zu machen», wie der Verband am Dienstag festhielt. Für die Mieter sei mit der Ablehnung nichts gewonnen, weil Mietzinserhöhungen drohten, wenn die Hypothekarzins stiegen.
Weil die Abkoppelung der Mieten vom Hypothekarzins für längere Zeit vom Tisch sein dürfte, drängt der Mieterverband darauf, dass die Berechnung des Referenzzinssatzes neu geregelt wird. Die heutige Regelung benachteilige die Mieter.
«Konsequent gehandelt»
Für den Hauseigentümerverband (HEV) hat der Nationalrat mit der Ablehnung «konsequent gehandelt», da die Vorlage vom Kompromiss zwischen Mietern und Vermietern aus dem Jahr 2007 abweiche. Die Vorlage beinhalte zwar die Konzessionen der Vermieter, jene der Mieter aber nicht in vollem Umfang.
Stein des Anstosses ist hauptsächlich die Anbindung der Mieten an die volle Teuerung. Darauf hatten sich die Verbände geeinigt. Nachdem sich zunächst der Westschweizer Mieterverband vom Kompromiss distanziert hatte, koppelte auch der Bundesrat die Mieten an einen Spezialindex.
Aus Sicht der Hauseigentümer stellt das geltende Recht «trotz all seiner Schwächen wohl den kleinsten gemeinsamen Nenner dar». Deshalb und weil ein Referendum drohen würde, sieht der HEV derzeit keine Notwendigkeit für eine Mietrechtsrevision.
Auch der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) zeigte sich ob der Ablehnung erfreut. Aus Sicht der Immobilientreuhänder war die Vorlage «vermieterfeindlich».
(sda)
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Alle 31 Kommentare
































Blindes Misstrauen
Ich verstehe nicht, warum so viele Leute ihre Miete an die Teuerung gekoppelt haben wollen. Dann steigen die Mieten. Und zwar jedes Jahr! Das aktuelle System ist für beide Seiten gerecht: steigen die Hypozinsen wird die Finanzierung für den Vermieter teurer, also muss der Mieter mehr Mietzins zahlen. Sinken aber die Hypzonsen wird die Finanzierung billiger, der Mieter profitiert. Genau so ist es auch, wenn man ein Eigenheim besitzt. Und wer alle Vermieter für Abzocker kält: kauf euch was eigenes! Mit Pensionkassenvorbezug könnten sich das viele leisten, nur der Mut für diesen Schritt fehlt hal
@Denise Widmer
Sie bringen es genau auf den Punkt. Ärgerlich für die Mieter ist nur, dass der massgebende Durchschnittssatz aller Hypotheken nicht 1 zu 1 auch als Referenzzinssatz übernommen wird. Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement hat leider eine Berechnungsmethode festgelegt, nach welcher der effektive Basissatz unlogisch und nicht nach mathematischen Regeln zum Referenzsatz gerundet wird. Die Rundungen sind zu Ungunsten der Mieter. Eine Ankoppelung an die Teuerung wäre aber erst recht zu Ungunsten der Mieter. Leider gibt es andere Schlupflöcher, um Mietzinsen missbräuchlich zu erhöhen.
Apzocke geht weiter
Für altbauten werden schon lange uberhöhte Preise verlangt! In die eignene tasche alles gesteckt und die häuser verlottern! Der Mieter hat schon längstens die gesamte Renovation bezahlt. Die meisten Besitzer sind reinste abzocker!!! Und damit die gössten Umweltverschmutzer
Bis 40% Mietzinsaufschläge zu erwarten..
Ich frage mich nur was unsere Politiker noch im Kopf haben, Gehirn wohl keines, denken sie wirklich bei ev. so hohen Mitzinsaufschlägen könnten noch alle ihre Steuern und Krankenkassenprämien bezahlen, reine Angstmacherei, der Staat müsste dann noch Unterstützungsbeiträge für Mieten entrichten und das mit weniger Steuereinnahmen, da würde nur noch eine kollektive Verweigerung in Frage kommen.