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Für eine Packung mit 30 Pillen à 40 Milligramm des Cholesterinsenkers Simvastatin zahlen Krankenkassen in der Schweiz 42.60 Franken. In den Niederlanden zahlen die Kassen für das gleiche Produkt nur 1.17 Franken. Schweizer Kassen zahlen also für dasselbe Mittel das Sechsunddreissigfache der holländischen Kassen.
Dazu kommt: Das Mittel wird aus der Grundversicherung bezahlt. Die Allgemeinheit musste somit 2008 einen Betrag von 44 Millionen leisten, in den Niederlanden wären es nur 1.5 Millionen Franken gewesen. Gleich sieht es bei einer Packung des Wirkstoffes Omeprazol, einem Magenmittel, aus: In Holland zahlen die Kassen dafür 1.40 Franken. Schweizer Kassen hingegen das Neununddreissigfache - durchschnittlich 55 Franken. Hochgerechnet wurden so alleine für dieses Präparat 73 Millionen aus der Grundversicherung gezahlt. Zu Niederländischen Preisen wären es nur 2 Millionen Franken gewesen. Alleine bei diesen zwei Produkten hätten Schweizer Kassen 113 Millionen Franken Prämiengelder sparen können, wie der «Tages Anzeiger» berichtet.
Listenpreise sind Phantompreise
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) macht die Generika-Preise von den Preisen der Originalprodukte abhängig. Generika müssen je nach Umsatz 20 bis 50 Prozent günstiger als das Original sein. Die Preise der Originalprodukte bestimmt das BAG anhand der durchschnittlichen Listenpreise der EU-Länder Deutschland, Dänemark, Niederlande, Grossbritannien, Frankreich und Österreich. Auf diesen Durchschnittspreisen werden zusätzlich noch 4 Prozent draufgeschlagen. Die Preise sind laut BAG und der Pharmaindustrie so im europäischen Durchschnitt. Der Haken: Die Listenpreise für die Originalmedikamente, deren Patent abgelaufen ist, sind in den meisten Ländern Phantompreise, die bei den Kassen nicht zur Anwendung kommen. Krankenkassen handeln dort Rabattverträge mit den Herstellern aus. Falls kein Vertrag zustande kommt, sind Apotheken gesetzlich verpflichtet, ein Generikum abzugeben. Dies führt dazu, dass die Preise für Medikamente massiv tiefer sind. Denn: Wenn bei einem Präparat der Patentschutz abgelaufen ist, dürfen Konkurrenten exakte Kopien (Generika) zu tiefen Preisen auf den Markt bringen.
Preisunterschied nicht nachvollziehbar
«Das BAG hat die Pharmaindustrie mitreden lassen, nicht aber die Konsumenten- und Patientenorganisationen», kritisiert Simonetta Sommaruga, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz, die geltende Verordnung. Auch künftig werden die Preise für Generika von den Originalprodukten abhängig sein, denn das BAG lehnte einen einfachen Preisvergleich der Wirkstoffe mit dem Ausland ab, wie ihn die überparteiliche Parlamentariergruppe Ineichen vorgeschlagen hatte. Die Pharmafirmen selbst verstecken sich hinter der BAG-Verordnung, welche sie selbst mitgestaltet haben. Zur Kritik an der Preisbildung und den in der Schweiz massiv höheren Preisen für Generika wollte das BAG keine Stellung nehmen.
(zac/scc)|
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