Gen-Patente

20. Juli 2010 17:40; Akt: 20.07.2010 17:40 Print

Nestlé entführt den RotbuschNestlé entführt den Rotbusch

von Werner Grundlehner - Entwicklungsorganisationen bezichtigen Nestlé der Biopiraterie. Das machen wir immer so, entgegnet der Schweizer Lebensmittelmulti.

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Die heilende Wirkung von Rooibos ist in Südafrika – dem einzigen Ort, wo die Rotbusch-Pflanze wächst – seit Jahrhunderten bekannt. Seit Anfang der 90er-Jahre ist Rooibos auch in Europa als Tee populär geworden. In Südafrika wird die Pflanze aber auch als Mittel gegen Hautprobleme und Ekzeme eingesetzt, zum Kochen und Backen gebraucht und zur Herstellung von Kosmetika oder zum Färben der Haare verwendet.

Diese Wunderpflanze will auch Nestlé nutzen. Der Konzern hat vier Patente für die Anwendung von Rooibos angemeldet. Die Erklärung von Bern (EvB) und die Organisation Natural Justice sind überzeugt, dass Nestlé damit die Biodiversitäts-Konvention (englisch: Convention on Biological Diversity, CBD) der UNO verletzt. Die EvB bemängelt, der Grosskonzern habe nicht wie vorgeschrieben erst eine Zustimmung eingeholt. Zudem habe es Nestlé sträflich vernachlässigt, das Herkunftsland an den Erträgen der aus der Forschung stammenden Produkte zu beteiligen.

«Nestlé macht sich strafbar»

«Nestlé macht sich strafbar. Südafrika hat bisher aber noch keine Sanktionen ergriffen», erklärt François Meienberg von der EvB. Das Land habe nämlich die UN-Konvention in nationales Recht überführt. Gemäss südafrikanischem Gesetz zur Biodiversität benötigt ein Unternehmen eine Regierungsbewilligung, um genetische Ressourcen zwecks Kommerzialisierung auszuführen und zu erforschen. Nestlé will mit seiner Forschung das Kosmetikgeschäft erweitern: Das Unternehmen hält 30 Prozent am Kosmetikhersteller L’Oréal.

Eigene Forschung schützen

Nestlé sieht die Sachlage erwartungsgemäss anders. «Wir haben keine Pflanzen aus Südafrika ausgeführt, sondern die Grundlagen für unsere Forschung von einem Händler gekauft», erklärt Nestlé-Sprecherin Hilary Green. Entdeckungen in der Forschung würden oft gemacht, bevor die Art des kommerziellen Nutzens erkennbar sei. «Deshalb werden die Patente angemeldet, bevor klar ist, in welchen Produkten sie zum Einsatz kommen», so Green. Nestlé sei in Kontakt mit der südafrikanischen Regierung und diskutiere Möglichkeiten einer Beteiligung an zukünftigen Erlösen. Das Unternehmen weist darauf hin, dass es seit 94 Jahren eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Südafrika pflege.

«Die Reaktion von Nestlé zeigt, wie sehr sich der Konzern um seine aus der Konvention erwachsenden Verpflichtungen foutiert», kommentiert Meienberg. Andere Firmen gingen mit der Biodiversität gerechter um. Als Paradebeispiele gälten Novozymes aus Dänemark, ein Weltmarktführer für Enzyme, und Natura, der grösste Kosmetikkonzern Brasiliens. Auch Novartis habe Fälle dokumentiert, wie es sich gemäss den Regeln der Konvention Zugang zu genetischen Ressourcen verschafft habe.

Strengere Regeln gefordert

Die Kritiker der Biopiraterie fordern ein strengeres globales Protokoll, dass die Einhaltung der Zugangsregeln zu genetischen Ressourcen und die Aufteilung der Gewinne regelt. Zum Fall Nestlé meint Meienberg, dass diese die laufende Diskussion um ein neues Protokoll beeinflusse. «In Südafrika war das Medieninteresse sehr gross. Zumindest dort muss Nestlé mit Reputationsschäden rechnen». In der Schweiz gab es in der letzten Session eine Interpellation, die Antwort des Bundesrats steht noch aus.

Meienberg empfiehlt: «Jeder Konsument sollte sich beim Einkauf überlegen, ob er Firmen mit solchen Geschäftspraktiken unterstützen will. Das spezifische Rooibos-Produkt ist aber noch nicht auf dem Markt».

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