Steuerstreit

01. Februar 2012 19:03; Akt: 01.02.2012 21:40 Print

Nur Daten einer Bank werden übermitteltNur Daten einer Bank werden übermittelt

Zwei Schweizer Banken stehen derzeit im Visier der US-Justiz. Gegen sie laufen Amtshilfeverfahren. Vorerst werden aber nur die codierten Daten einer Bank an die US-Behörden übergeben.

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Die älteste Privatbank der Schweiz wurde am 27. Januar 2012 zu Grabe getragen. In den Wochen zuvor hatte sich die Schlinge um den Hals der St. Galler Bank immer enger zugezogen. Die Teilhaber sahen sich gezwungen, den Grossteil der Kunden in die Notenstein-Bank zu transferieren, welche im Besitz von Raiffeisen ist. Die Bad-Bank» Wegelin wird nun die Auseinandersetzungen mit den US-Behörden führen. Im Visier der USA steht auch die Credit Suisse. Sie hat um Rechtstreitigkeiten mit unversteuerten Vermögen mit der USA zu regeln, im vergangenen November bereits 295 Millionen Franken auf die hohe Kante gelegt. Die CS kooperiert mit den USA: Im Sommer 2011 hat die Grossbank den Behörden die Namen von gut einem Dutzend Offshore-Bankern ausgehändigt. Sie sollen US-Bürgern Beihilfe zu Steuerdelikten geleistet haben. Für die USA ist es laut Beobachtern sinnvoll, eine Kantonalbank «anzugreifen». Das würde den Druck auf die Schweiz massiv erhöhen. «Noch wissen wir nicht einmal, was uns die USA konkret vorwerfen», sagt ZKB Sprecher Urs Ackermann. Die ZKB hat in den USA wohl nie aktiv nach Kunden gesucht. Trotzdem dürften Amerikaner, denen ihr Konto bei der UBS zu heiss geworden war, zu Kantonalbanken gewechselt haben. Noch gibt es keine Anklage gegen die Basler Kantonalbank. Angeblich soll ein Kronzeuge die US-Behörden aber mit Beweismaterial versorgt haben. Die Bank gibt sich in dieser Sache zugeknöpft und betont: Das US-Geschäft sei stets marginal gewesen und man habe keine gezielte Akquistion von US-Kundschaft betrieben. Unter Beschuss der USA steht auch Julius Bär: Im Oktober 2011 hatte ein Gericht in New York zwei Kundenberater wegen «Verschwörung» zur Steuerhinterziehung angeklagt. Sie sollen mehr als 600 Millionen US-Dollar von US-Steuerzahlern auf nicht deklarierten Konten versteckt haben. Trotzdem rechnen die «Bären» nicht mit einer existenzgefährdenden Entwicklung des Streits: Man habe genug Reserven für eine Busse und habe sich von den US-Kunden getrennt. Auch die Neue Zürcher Bank (NZB) soll US-Steuersündern beim Verstecken von Vermögen geholfen haben. Ihr Geschäft kann der Druck der USA nicht mehr gefährden. Die NZB - die mit der Bank Sarasin verbunden war - hat ihre Banklizenz im vergangenen Frühling abgegeben und befindet sich in Liquidation. Die NZB war im Zusammenhang mit verdeckten Beteiligung am Sulzer-Konzern ins Visier der Finma geraten. Im Steuerstreit mit den USA sind auch die Namen des Schweizer Ablegers der britischen Bank HSBC sowie jener der Schweizer Tochtergesellschaft der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) aufgetaucht. HSBC-Schweiz war in der Vergangenheit die Heimat vieler Steuersünder gewesen. 2009 hatte ein Mitarbeiter in Genf die Daten von 24 000 Kunden gestohlen. Unter den Banken im Visier der USA sind auch die Schweizer Ableger der traditionsreichen israelischen Banken Leumi, Hapoalim und Mizrahi. Sie gelten als äusserst diskret. Leumi ist in der Schweiz seit 1953 vertreten, Hapoalim - Israels grösste Bank - seit 1975. Als erste Schweizer Bank ist die UBS unter Druck der USA geraten. Mittlerweile hat sich die Schlinge um den Hals der Bank aber gelockert: Um das Finanzinstitut vor noch grösserem Unheil zu bewahren, hat der Bundesrat 2009 das Bankgeheimnis zurechtgebogen und in mehreren Tranchen rund 4000 Datensätze von Steuersündern an die USA geliefert. Zudem akzeptierte die Grossbank eine Busse von 780 Millionen Franken.

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Die Strafverfolgungsbehörden der USA erhalten von der Schweiz vorläufig die codierten Daten nur einer Bank. Insgesamt laufen derzeit zwei Amtshilfeverfahren gegen zwei Schweizer Banken.

«Die Finma führt seit längerem ordentliche Amtshilfeverfahren auf Ersuchen der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Geschäften von zwei Schweizer Banken», sagte Tobias Lux, Sprecher der Finanzmarktaufsicht Finma auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Gegenstand der Untersuchung der SEC seien allfällige Verletzungen von US-Aufsichtsrecht.

Im Rahmen dieser Verfahren hatte die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC schon im vergangenen Jahr codierte Bankgeschäftsdaten erhalten. Nun wurden im Rahmen des einen Verfahrens Daten an die US-Justiz übermittelt. Den Namen der betroffenen Bank wollten am Mittwoch keine der involvierten Behörden und Banken bekannt geben. Es dürfte sich dabei vermutlich um die Credit Suisse handeln.

Damit sind die anderen Banken, die im Visier der US-Justiz sind, jedoch nicht aus dem Schneider. Daten dürfen im Rahmen von ordentlichen Amtshilfe- und Rechtshilfeverfahren codiert übermittelt werden.

Unübersichtlicher Steuerstreit

Das neue Kapitel im Steuerstreit mit den USA nahm gemäss Bundesamt für Justiz (BJ) am 9. Dezember 2011 seinen Anfang. Damals forderte das US-Justizministerium einzelne Schweizer Banken direkt auf, ihm bis Ende Jahr Unterlagen über ihr USA-Geschäft zu liefern. Die Unterlagen sollten als Beweismittel in Strafuntersuchungen oder zur Erzielung von Vergleichen dienen.

Offenbar taten dies einige Banken. Die Basler Kantonalbank (BKB) habe «Ende 2011 gemeinsam mit anderen Instituten gewisse anonymisierte Daten an die zuständigen US-Stellen übergeben», bestätigte BKB-Sprecher Michael Buess auf Anfrage einen Bericht von Schweizer Radio DRS vom Mittwochabend. «Das Bankkundengeheimnis bleibt also gewahrt», sagte Buess zur Nachrichtenagentur SDA.

Die Auslieferung anonymisierter Informationen durch die BKB sei immer im Rahmen der für die Lösungsfindung erforderlichen Kooperation und im Einklang mit den hierfür geltenden behördlichen Vorgaben erfolgt. «Gemäss unserem Kenntnisstand liegt für die Basler Kantonalbank keine Amtshilfe/Rechtshilfe vor.»

Banken haben das Recht Daten zu liefern

Die Finma bestätigt die Richtigkeit des Vorgehens der BKB. Die Banken hätten das Recht im Rahmen eines Verfahrens selber Dokumente zu liefern, falls die Namen der Kunden und diejenigen der Kundenbetreuer unkenntlich gemacht werden, hiess es bei der Finma auf Anfrage.

Die direkte Herausgabe von Dokumenten mit Namen von Mitarbeitenden oder anderen Dritten hingegen verstösst gegen schweizerisches Recht. Banken, die Daten direkt an die USA liefern, würden die Gefahr laufen, gegen den Strafgesetz-Tatbestand der Handlung für einen fremden Staat zu verstossen, wie das BJ erklärt.

Dies musste einmal mehr auch den USA klar gemacht werden: Die Schweizer Behörden «haben im Rahmen verschiedener Kontakte die US- Behörden auf diese Rechtslage hingewiesen und Lösungsvorschläge unterbreitet», erklärte BJ-Sprecher Folco Galli.

Konkret: «Die Übermittlung der verlangten Geschäftsunterlagen muss über den gesetzlich vorgesehenen Weg der Amts- oder Rechtshilfe gestützt auf ein Ersuchen des US-Justizministeriums erfolgen.»

US-Justiz braucht OK der Schweiz

Deshalb ist das US-Justizministerium am 5. Januar in der Schweiz vorstellig geworden. Das Ministerium bat um die Unterlagen einer Bank - Unterlagen, die bereits im Jahr 2011 im Rahmen eines solchen Amtshilfeverfahrens an die US-Börsenaufsichtsbehörde geliefert worden waren, aber wegen der Schweizer Gesetze nicht direkt von der SEC an das Justizministerium weitergegeben werden konnten.

Das Ministerium ersuchte also die Finma um die Weiterleitung der Daten. Die Finma wiederum bat das BJ zu prüfen, ob die Daten denn auch weitergeleitet werden dürfen.

Das Bundesamt für Justiz hat laut Galli «rechtshilfefähige Delikte» festgestellt und einem Datentransfer zugestimmt. Daraufhin beschloss die Finma am 30. Januar, «dass für eine Bank codierte Daten an das US-Justizministerium weitergeleitet werden dürfen».

Codiert und decodiert

Somit erhielt die amerikanische Börsenaufsicht grünes Licht, die Unterlagen an das US-Justizministerium weiterzuleiten. In einzelnen Fällen gar decodiert: «Unterlagen zu einzelnen durch das US- Justizministerium bereits angeklagten Mitarbeitern können decodiert durch die SEC dem US-Justizministerium übermittelt werden», erklärte Galli weiter.

Decodierte Namen können gemäss Bundesrat nur in Einzelfällen und im Rahmen ordentlicher Amtshilfe- oder Rechtshilfeverfahren übermittelt werden. Die Person muss zudem gemäss amerikanischem und schweizerischem Recht strafbar gehandelt haben - gemäss geltendem Doppelbesteuerungsabkommen muss es um Steuerbetrug gehen.

Den Passepartout zur Decodierung sollen die USA erst erhalten, wenn eine Globallösung für die vergangenen Sünden der Banken verhandelt worden ist. Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf rechnet damit, dass der Streit noch dieses Jahr beigelegt werden kann.

Bundesrat schweigt

Trotz offener Fragen schweigt der Bundesrat zum Thema. Zwar hat er es an seiner Sitzung vom Mittwoch besprochen, aber beschlossen, keine weiteren Informationen zu liefern und Indiskretionen unkommentiert zu lassen.

(hag/sda)

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  • Hans Wyssmann am 01.02.2012 23:08 Report Diesen Beitrag melden

    Help

    Ist dieser BR eigentlich noch zu retten unser Bankgeheimnis so preis zu geben.... ohne Worte!!

    • Barami am 02.02.2012 11:35 Report Diesen Beitrag melden

      Quittung folgt meistens

      Wir haben die 7 BR hauptsächlich EWS gewählt Das ist die Quittung

    einklappen einklappen
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