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Bundesanwalt war dagegen
09. Februar 2012 15:38; Akt: 09.02.2012 15:39 Print
Schweiz rückt 3 Millionen raus - für Assads Cousin
von Balz Bruppacher - Das Netz von Sanktionen gegen das blutige Regime von Syriens Baschar al-Assad zieht sich zu. Trotzdem gibt die Schweiz 3 Millionen Euro frei, die auf Konten eines Assad-Cousins liegen.

Im Falle der Sanktionen gegen Syrien sind in der Schweiz noch immer rund 50 Millionen Franken blockiert. Im Bild Syriens Präsident Bashar Al-Assad. (Bild: Keystone)
Hafiz Makhluf figuriert an sechster Stelle der 108 Personen, die unter dem Bann der vom Bundesrat angeordneten Sanktionen gegen Syrien stehen. Der 41-Jährige ist ein Cousin des syrischen Präsidenten und Leiter einer Abteilung des syrischen Geheimdienstes im Range eines Obersten. Makhluf zählt zu den Vertrauten von Präsidentenbruder Mahir al-Assad. Dieser gilt als Hauptanführer der blutigen Niederschlagung der syrischen Demonstranten. Auf der Liste der von den Sanktionen betroffenen Personen figuriert auch Makhlufs Bruder Rami, ein syrischer Geschäftsmann und Financier des Regimes.
Infografik Die arabische Welt im Umbruch Rund 50 Millionen Franken blockiertIm Falle der Sanktionen gegen Syrien sind in der Schweiz noch immer rund 50 Millionen Franken blockiert, wie Seco-Sprecherin Marie Avet sagt. Mit Entscheid vom vergangenen Freitag hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) die Liste der sanktionierten Personen um 34 natürliche und 19 juristische Personen ergänzt. Damit hat die Schweiz die Beschlüsse der EU vom vergangenen 1. Dezember sowie vom 23. Januar dieses Jahres zur Verschärfung der Syrien-Sanktionen übernommen. Gemäss Avet ist die schweizerische Liste zurzeit identisch mit jener der EU.
Seit letztem Juni wehrt sich Makhluf mit Hilfe seiner Schweizer Anwälte gegen die Sanktionen, zu denen neben der Blockierung von Bankkonten auch eine Einreisesperre gehört. Vergeblich bemühte er sich beim Bundesamt für Migration, beim Bundesverwaltungsgericht und in letzter Instanz auch beim Bundesgericht um eine Einreisebewilligung in die Schweiz, um sich mit seinen Anwälten besprechen zu können. Erfolgreich war der Syrer aber im Kampf um sein auf Schweizer Banken liegendes Vermögen: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) – es ist für den Vollzug der Sanktionen zuständig – bewilligte die Freigabe von 3 Millionen Euro, die auf vier Konten einer Genfer Bank gesperrt sind.
Die Sanktionsverordnung sieht die Freigabe gesperrter Gelder in Ausnahmefällen vor. Im vorliegenden Fall geht es um eine Zahlungsverpflichtung, die Makhluf am 15. April letzten Jahres, also noch vor der Verhängung der Sanktionen, eingegangen ist. Und zwar für den Kauf eines Grundstücks in Syrien, wie einem diese Woche veröffentlichten Entscheid des Bundesstrafgerichts zu entnehmen ist.
Bundesanwaltschaft wollte Freigabe verhindern
Das Seco will sich nicht näher zu dem Fall äussern. «Zu entscheiden, welche einzelne Personen betreffen, nehmen wir keine Stellung», erklärte Seco-Sprecherin Marie Avet auf Anfrage von 20 Minuten Online. Grundsätzlich enthielten alle Sanktionsverordnungen bezüglich der Finanzsanktionen gewisse Ausnahmeregelungen. Falls die dafür notwendigen Kriterien erfüllt seien, könne das SECO eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Die Sanktionsverordnung schreibt vor, dass vor solchen Ausnahmebewilligungen auch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) konsultiert werden muss. Zur Haltung des EDA im Fall Makhluf war weder im Seco noch im Aussenministerium etwas zu erfahren.
Dem Urteil des Bundesstrafgerichts ist aber zu entnehmen, dass die Bundesanwaltschaft (BA) die Freigabe der Gelder verhindern wollte. Und zwar eröffnete sie unmittelbar nach der Freigabeverfügung des Seco vom vergangenen 15. September ein Geldwäschereiverfahren und blockierte die fraglichen Gelder erneut. Das Problem bei diesem Vorgehen: Die gleiche Bundesanwaltschaft war dreieinhalb Monate zuvor zum Schluss gekommen, dass sich im Fall der Makhluf-Gelder kein Geldwäschereiverfahren aufdränge. Der Nachweis der Vortat zur Geldwäscherei müsste vor Ort in Syrien geführt werden, was angesichts der Nähe von Makhluf zum Assad-Regime nicht möglich sei, hiess es damals zur Begründung.
Geldwäschereiverdacht nicht plausibel
Weil die Bundesanwaltschaft bei der Wiederaufnahme des Verfahrens keine neuen Elemente vorlegen konnte, hiess das Bundesstrafgericht den Rekurs des Syrers gegen die neuerliche Blockierung der Gelder gut. Auch der Hinweis, dass Makhluf an der gewaltsamen Unterdrückung der Demonstrationen in Syrien beteiligt sei, rechtfertige kein Geldwäschereiverfahren. Es sei nicht ersichtlich, wie aus dieser Beteiligung Gelder hätten generiert und in der Schweiz gewaschen werden können. Die Bundesanwaltschaft muss Makhluf noch eine Entschädigung von 1 800 Franken zahlen. Sie verzichtete darauf, den Fall vor das Bundesgericht in Lausanne weiterzuziehen. Das Geldwäschereiverfahren hat die Bundesanwaltschaft Ende Januar eingestellt, wobei die Verfügung noch nicht rechtskräftig ist.
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Alle 30 Kommentare
































Erbärmlich
Erbärmlich, dass man das Geld solcher Leute annimmt. Welchen Grund gibt es denn darauf stolz zu sein, dass jeder Diktator sein Geld in der Schweiz hat. Wenn Neutral bedeutet, dass man nur Dinge macht die einem Selbst was bringen, dann ist die Schweiz neutral. Aber die anderen Länder werden sich drum kümmern und dann können die Eidgenossen wieder jammern und meckern.
RICHTIG
Es wird uns ein völlig falsches Bild von syrien vermittelt! Es gibt unzählige Pro-Assad Demos! Wieso sollten sie ein eingreifen des Westens befürworten nach so vielen schlechten Beispielen; Irak, Lybien, Afghanistan??
Informiert euch selber!
Gebt bei google wahrheit und syrien ein. Wird euch die augen öffnen.