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Banken dürfen entscheiden
14. Dezember 2012 13:55; Akt: 14.12.2012 16:19 Print
Steuer-Deklaration soll keine Pflicht sein
Bankkunden sollen nicht deklarieren müssen, wie sie ihre Gelder versteuert haben. In seiner Finanzmarktstrategie will der Bundesrat der Finanzbranche die Regulierung selbst überlassen.

Die Finanzbranche soll sich gemäss Mindeststandards selbst regulieren: Paradeplatz in Zürich. (Bild: Keystone)
Die Banken sollen künftig sicherstellen müssen, dass die Gelder, die sie annehmen, versteuert sind. Eine schriftliche Erklärung des Kunden, er habe das Geld versteuert, müssen sie aber nicht zwingend verlangen: Der Bundesrat will keine Selbstdeklarationspflicht einführen.
SP ist schwer enttäuschtDer Grundsatzentscheid des Bundesrats zur Weissgeldstrategie wird von den Parteien unterschiedlich aufgenommen. Während für die CVP mit der freiwilligen Selbstdeklarationspflicht die Finma in der Verantwortung steht, zeigte sich die SP schwer enttäuscht. «Von Weissgeldstrategie kann so keine Rede sein», sagte SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger-Oberholzer. Vielmehr sei ersichtlich, dass das Lobbying der Bankenbranche, insbesondere der Bankiervereinigung, zu einer «halbschlauen Erklärung» geführt habe. Die Finanzpolitikerin fordert vom Bundesrat eine Übergangslösung mit einer obligatorischen Selbstdeklarationspflicht für die Banken.
Für die CVP ist die vom Bundesrat gewählte Option «eine Lösung der Banker». «Es liegt nun in der Verantwortung der Finma, sicherzustellen, dass das System glaubwürdig ist», sagte Parteipräsident Christophe Darbellay. Wie die Überprüfung vonstatten gehen solle, habe seine Partei offen gelassen.
Für SVP-Nationalrat Hans Kaufmann ist der Grundsatzentscheid des Bundesrats «halbwegs akzeptabel». Kein Land auf der Welt habe eine Selbstdeklarationspflicht. Also brauche sie auch die Schweiz nicht. «Eine Weissgeldstrategie mit einer solchen Deklarationspflicht taugt nichts», sagte er. Selbst wenn die Überprüfung möglich wäre, könne niemand garantieren, «dass er sein Geld in einem Jahr versteuert». Die freiwillige Steuer-Selbstdeklaration sei vor allem ein Alibi dafür, dass etwas gegen die aktuelle Situation unternommen werde. (sda)
Wie die Banken genau vorgehen müssen, steht noch nicht fest. Der Bundesrat hat erst einige Vorentscheide zur Finanzplatzstrategie gefällt, wie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Freitag vor den Medien sagte.
Konkret hat er entschieden, die Grundsätze zu den neuen Sorgfaltspflichten der Banken auf Gesetzesebene zu regeln. Anhand der gesetzlichen Eckwerte müssen die Banken sich dann selbst regulieren: Sie legen fest, wie sie unversteuertes Geld erkennen wollen. Sind Gelder nicht versteuert, muss die Bank sie ablehnen.
Finma prüft Umsetzung
Ob die Massnahmen genügen, entscheidet die Finanzmarktaufsicht (Finma). Sie muss die Lösung der Banken genehmigen. Ausserdem muss die Finma prüfen, ob die Banken diese umsetzen.
«Die Banken haben nicht gewonnen», sagte Widmer-Schlumpf auf eine entsprechende Frage. Sie hätten nämlich eine Selbstregulierung ohne gesetzlichen Rahmen und ohne Überwachung gewollt. Die Banken hatten sich im Vorfeld vor allem gegen eine systematische Deklarationspflicht für ihre Kunden gewehrt. Eine solche Pflicht fordert die Linke.
Der Bundesrat habe eine flächendeckende Selbstdeklaration geprüft, sei aber davon abgekommen, sagte die Finanzministerin dazu. Die Selbstdeklaration sei nur einer der möglichen Anhaltspunkte dafür, dass Gelder versteuert seien.
Prüfung je nach Risiko
Welches andere Anhaltspunkte sein könnten und wie der gesetzliche Rahmen aussehen wird, ist allerdings noch unklar. Fest steht nur, dass der Umfang der Prüfung eines Kunden sich nach dem Risiko richten soll, wie dies bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bereits der Fall ist. Je nach Risiko sollen die Prüfungen schärfer oder weniger scharf ausfallen.
Das Risiko hänge beispielsweise vom Finanzkonstrukt ab, sagte Widmer-Schlumpf. Weitere Angaben zu möglichen Regeln wollte sie nicht machen. Der Bundesrat wird den Bericht zur Finanzplatzstrategie voraussichtlich kommende Woche verabschieden. Anfang 2013 soll das Finanzdepartement dann eine Vernehmlassungsvorlage vorlegen. «Wir möchten eine glaubwürdige, funktionierende, umsetzbare Regelung», versicherte Widmer-Schlumpf.
Der Bundesrat will - wie er bereits angekündigt hatte - gleichzeitig das Geldwäschereigesetz anpassen. Schwere Steuerdelikte sollen künftig als Vortaten zur Geldwäscherei gelten. Banken sollen bei Verdacht also auch diese Fälle der Meldestelle für Geldwäscherei melden müssen. Dies hatten internationale Gremien empfohlen. Die Vorlage zu den Sorgfaltspflichten der Banken hatte sich wegen der Verbindung mit dem Geldwäschereigesetz verzögert.
Expertengruppe zum Finanzplatz
Angesichts der andauernden Turbulenzen rund um den Finanzplatz hat die Finanzministerin ferner entschieden, eine Expertengruppe einzusetzen. Der Bundesrat nahm am Freitag davon Kenntnis. Die Gruppe soll die internationalen Entwicklungen verfolgen, die Lage analysieren und dem Bund Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten.
«Die Entwicklung geht schneller als ein Bericht entstehen kann», stellte Widmer-Schlumpf fest. Die Gruppe werde sich etwa mit der Entwicklung des OECD-Standards bei der Amtshilfe oder mit der Umsetzung des Abkommens zum US-Steuergesetz FATCA befassen.
Ohne Vertreter der Banken
Die Branchenvertreter sind in der Arbeitsgruppe nicht vertreten. «Wir möchten einen anderen Weg beschreiten», sagte Widmer-Schlumpf zu Forderungen aus dem Parlament nach einer Task Force mit Bankenvertretern. Die Expertengruppe des Bundes werde mögliche Lösungen aber selbstverständlich mit der Branche diskutieren.
Geleitet wird die Gruppe von Wirtschaftsprofessor Aymo Brunetti, dem ehemaligen Chefökonom des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Weiter gehören der Gruppe Vertreter der Nationalbank, der Finma und des EDA an. Mitglied ist laut Widmer-Schlumpf auch Staatssekretär Michael Ambühl.
Für die Regularisierung des unversteuerten Geldes, das sich bereits auf Schweizer Bankkonten befindet, setzt der Bundesrat nach wie vor auf die Abgeltungssteuer, obwohl das entsprechende Steuerabkommen mit Deutschland gescheitert ist, wie Widmer-Schlumpf auf eine entsprechende Frage bekräftigte.
(sda)
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Alle 4 Kommentare

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Staat
Gut so seine Steuern einzutreiben sollte Sache des Staates und nicht der Bank sein !
Tolle Aussichten
Freiwillig ? Nie mehr Steuern zahlen - faria, faria, ho !!!
Kenner der Materie???
Träum weiter; auch in der Vergangenheit war eine Selbstdeklaration bei einer Kontoeröffnung oder -einzahlung nicht Pflicht! Steuern (zumindest auf deinem Einkommen) wurden trotzdem fällig. Wenn du dann auch noch Anlagen in VSt-pflichtigen Produkten tätigst kannst du mit schwarzem überhaupt nichts gewinnen, eher verlieren!
Freiheit
Alle Menschen die mit Banken Geschäfte machen , sind volljährig und müssen Selbstbestimmungsrecht haben. Wer was und wie und wo Steuern bezahlt ,für das haben wir in der Schweiz genügend Vorschriften und Gesetzte. Wer was mit seinem Geld macht ob er alles vor zu verbraucht oder spart, geht die Allgemeinheit nichts an, auch nicht die Medien.