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Geklaute Daten-CDs
19. März 2010 12:04; Akt: 19.03.2010 22:50 Print
Steuerfahndung bei Credit-Suisse-Kunden
von Sandro Spaeth - Ermittler haben erstmals aufgrund der gestohlenen Bankdaten zugeschlagen. Mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Tasche klopften sie an die Haustür von deutschen CS-Kunden.
Die Schweizer Grossbank hatte stets betont, keine Hinweise zu haben, dass im eigenen Institut Daten abhanden gekommen seien. War dies eine Fehleinschätzung? Die deutsche Steuerfahndung hat jedenfalls die Tage der Abrechnung eingeläutet. Nur wenige Wochen nachdem die Bundesregierung die CD mit Bankdaten aus der Schweiz gekauft hatte, schreiten die Spezialisten zur Tat. Die Beamten sollen in einem Fall die Liegenschaft von Privatpersonen durchsucht haben, die der Steuerhinterziehung verdächtigt werden.
Ein deutsches Auto vor dem Credit-Suisse-Hautpsitz in Zürich. Deutsche Steuerfahnder ermitteln nun aufgrund geklauter Bankdaten gegen Steuersünder.
Höchst brisant ist dies: Laut der «Frankfurter Allgemeine Zeitung» haben die Beamten die mutmasslichen Steuersünder bereits beim Erscheinen mit dem exakten Betrag konfrontiert, der auf ihrem Konto bei der Schweizer Grossbank Credit Suisse liegt. Die Fahnder teilten dem Anwalt der Betroffenen mit, dass Kopien der Daten-CD vor rund zwei Wochen an verschiedene Strafsachen- und Bussstellen verteilt worden seien.
Keine Hinweise bei der CS
Die Credit Suisse wollten den Fall auf Nachfrage von 20 Minuten Online nicht kommentieren. Am Freitagabend sagte Credit-Suisse-Sprecher Marc Dosch zu den jüngsten Berichten: «Wir haben in dieser Sache keinen Kontakt mit deutschen Behörden und können die heutigen Medienberichte daher nicht kommentieren.»
Bis jetzt hat sich die Schweizer Grossbank – wie auch alle anderen Schweizer Finanzinstitute – stets auf den Standpunkt gestellt, keine Hinweise auf einen Datenklau zu haben. «Wir haben null Fakten dazu», sagte der Credit-Suisse-CEO Brady Dougan anlässlich der Präsentation der Geschäftszahlen des vierten Quartals 2009 noch im Februar.
Dies widerspricht den neusten deutschen Quellen. Bei der Grossbank beisst man in dieser Angelegenheit aber weiter auf Granit. Weitgehend bestätigt ist: Die deutschen Behörden haben eine CD mit Daten von 1500 Steuerhinterziehern gekauft, die ein Konto in der Schweiz besitzen. Kassiert hat der Hehler dafür 2,5 Millionen Euro. Für die deutschen Finanzämter ist dies gut investiertes Geld. Sie rechnen damit, dass die Daten 100 Millionen Euro Bussgelder und Nachsteuern in die Kasse spülen werden.
Gutes Beweismaterial
Der Anwalt, der die von der Hausdurchsuchung betroffenen Personen vertritt, sagte gegenüber der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung», dass seine Mandaten nicht aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen stammen. Dieses Bundesland hatte zusammen mit der Bundesregierung den Datenkauf beschlossen. Die CD war vom Datendieb zuerst dem Bundesland Baden-Württemberg angeboten worden, dieses hatte den Kauf aber abgelehnt.
Glaubt man dem Anwalt der betroffenen Steuersünder, wird in der nächsten Woche eine Ermittlungswelle über Deutschland hinwegrollen: «Die Behörden sitzen in den Startlöchern, und das Beweismaterial hat eine ziemlich gute Qualität.» Dies scheinen auch viele Steuersünder zu vermuten. Um den Hausdurchsuchungen zuvorzukommen, haben sich seit Bekanntwerden des CD-Ankaufs mehr als
Auch gegen Bankberater
Deutsche Juristen gehen davon aus, dass die Steuerbehörden auch Material gegen Bankberater sammeln. «Fahnder fragen systematisch nach den Namen der Kundenberater», heisst es. Angeblich sollen die Steuerbehörden hoffen, über die Bankbeschäftigten noch weitere Erkenntnisse über die Kunden zu erlangen, die gar nicht auf der CD vorhanden sind. Dass es die Behörden in Deutschland ernst meinen, zeigt dies: Das Bundesland Hessen hat diese Woche angekündigt, 40 zusätzliche Steuerfahnder einzustellen. Nun wird tatsächlich abgerechnet – den Steuersündern stehen unruhige Zeiten bevor.
Die Hausdurchsuchung der Steuerfahnder sowie die Aussagen des Anwalts der betroffenen Personen sind aber möglicherweise eine behördlich orchestrierte Aktion. Die Fahnder wollen Panik unter den Steuersündern schüren – und hoffen damit auf weitere Selbstanzeigen. Dies lassen auch die Aussagen des Anwalts vermuten, der, statt die Interessen seiner Mandaten zu vertreten, das gute Beweismaterial der Behörden lobt.
























