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Gelockerte Anlagerichtlinien
20. November 2008 16:36; Akt: 20.11.2008 16:47 Print
Stürzen sich Pensionskassen auf Hedge-Funds?
von Dajan Roman - Die neuen Anlagerichtlinien für Pensionskassen erlauben, maximal 15 Prozent in hochspekulative Anlagen zu investieren. Ausgerechnet während der Finanzkrise animiere der Bundesrat zur Investition in Hochrisikopapiere, monierte alt Preisüberwacher Rudolf Strahm. Alles halb so schlimm, beschwichtigt hingegen ein Experte.
Am 19. September lockerte der Bundesrat die Anlagevorschriften für Pensionskassen. Demnach dürfen die Pensionskassen ab dem 1. Januar 2009 neu maximal 15 Prozent ihres Vermögens in alternative Anlagen wie Hedge Funds oder strukturierte Produkte investieren. Im Gegenzug dürfen sie in Liegenschaften nur noch 30 Prozent (bisher 55 Prozent) und in Hypothekardarlehen nur noch 50 Prozent (vorher 75 Prozent) ihres Geldes stecken. Das hat alt Preisüberwacher zu einer massiven Kritik im «Tages-Anzeiger» veranlasst. Es sei ein Witz, dass mitten in der Finanzkrise die Anlagerichtlinien gelockert würden. Dies führe lediglich zu mehr Risiken, Spekulationen und weniger Bonität. Hypothekardarlehen und Kapitalanlagen in Liegenschaften hätten sich seit mehr als einem Jahrzehnt als sicherer und im langfristigen Vergleich als ertragsreicher erwiesen als alternative Anlagen, wie beispielsweise Hedge Funds. Profiteure der neuen Regeln seien nur die Grossbanken, die Hedge Funds und die Anlageberatungsfirmen.
Kritik relativiert
Marc Beuggert, Pensionskassenexperte beim Vermögenszentrum VZ, relativiert Strahms Kritik: «Die neuen Richtlinien sind lediglich Leitplanken. Will eine Pensionskasse weiterhin 55 Prozent des Anlagevermögens in Liegenschaften investieren, muss sie dies im Anlagereglement festhalten und bei der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Jahresrechnung einen sogenannten Erweiterungsbericht einreichen.» Diese prüfe dann die Investitionen in Bezug auf Sicherheit, Diversifikation und Liquidität. Beuggert ist sich sicher, dass die Aufsichtsbehörden solche Berichte wohlwollend prüfen werden. Wer Aufsichtsbehörde ist, hängt vom Sitz und der Art der Pensionskassenstiftung ab. So sind Sammelstiftungen in der Regel dem Bund, genauer dem Bundesamt für Sozialversicherungen unterstellt. Bei der autonomen Stiftung einer Firma ist der jeweilige Sitzkanton Aufsichtsorgan.
Beuggert gewinnt den neuen Vorschriften auch Positives ab. «Sie sind ganz einfach flexibler», sagt der Experte. Und weiter: «Eine Direktinvestition in Liegenschaften ist zwar sicher, kann aber zu Liquiditätsproblemen führen». Schliesslich sei es denkbar, dass eine Kasse wegen vielen Austritten plötzlich viel Geld brauche und sich dann das Problem der Liquidität stelle, weil die Liegenschaft nicht oder nicht schnell genug zu Geld gemacht werden könne. «Die Begrenzung der Investitionen in Liegenschaften führt auch dazu, dass man sich vermehrt Gedanken um die Liquidität macht», so Beuggert.
Ausserdem dürfe nicht vergessen werden, dass nicht nur die Investitionen in Alternative Anlagen, sondern auch jene in Aktien und Obligationen zu Verlusten geführt haben. Bei beiden Kategorien habe es sowohl Buch- als auch Totalverluste gegeben. «In vergangenen Jahren haben Alternative Anlagen, zu denen neben Hedge Funds zum Beispiel auch Rohstoffanlagen gehören, zu einer positiven Rendite des Pensionskassenvermögens beigetragen», hält Beuggert fest. Und er unterstreicht nochmals: «Die neuen Vorschriften sind nicht um jeden Preis einzuhalten. Die Pensionskasse kann wie bisher weiterfahren, sofern sie die Verträglichkeit sowie die Nachhaltigkeit der bisherigen Anlagestrategie schlüssig darlegen kann!»


























