Karriere einer helvetischen Institution

26. Oktober 2009 16:14; Akt: 26.10.2009 16:48 Print

Vom Erfolgsmodell zum ÄrgernisVom Erfolgsmodell zum Ärgernis

von Daniel Huber - Was dem Vatikan das Beichtgeheimnis, ist der Schweiz das Bankgeheimnis. Vor 75 Jahren wurde diese lukrative Institution, die hinterzogene Steuergelder ins Land spült und uns im Ausland so viele Sympathien kostet, in Gesetzesform gegossen.

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Lukratives Bankgeheimnis: Tresorraum einer Schweizer Bank (Bild: Martin Ruetschi)

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Für den scheidenden deutschen Finanzminister Peer Steinbrück ist das Schweizer Bankgeheimnis ein Ärgernis, das den deutschen Staat Milliarden kostet: «Wenn ich dieses Geld hätte, was hier hinterzogen wird, könnte ich die Steuern für alle senken oder in Bildung und das Gesundheitswesen investieren», wetterte Steinbrück an einem Meeting in Brüssel. Und es geht in der Tat nicht um einen Pappenstiel: Nach Schätzungen von Spiegel Online liegen 200 bis 300 Milliarden Euro allein aus Deutschland auf Schweizer Bankkonten; 70 Prozent davon nach Schätzungen der Deutschen Bank nicht versteuert. Aus der ganzen Welt sollen es insgesamt 1,5 Billionen Euro sein.

Schutz vor dem Zugriff des Staates

Das Bankgeheimnis gehört zum Image der Schweiz wie Käse, Schokolade oder Uhren. Allerdings hebt das Bankgeheimnis im Gegensatz zur Schokolade im Ausland nur bei einem relativ kleinen Kreis die Sympathiewerte unserer Alpenrepublik. Ausserhalb der Klientel der Superreichen fehlt oft das Verständnis für diese lukrative Institution.

Dabei ist für manche Schweizer Bankenvertreter klar — genau wie für Herrn und Frau Schweizer, die nach wie vor mit einer klaren Mehrheit hinter dem Bankgeheimnis stehen: Das Bankkundengeheimnis, wie die Banken es selbst nennen, soll den Kunden schützen. Und zwar vor dem gierigen Zugriff des Staates. So wurde und wird das Bankgeheimnis trotz aller Kritik aus dem Aus- und Inland hartnäckig verteidigt — bis ihm nun, wie es derzeit scheint, ausgerechnet die UBS selbst den Garaus macht.

Kapitalflucht aus dem nahen Ausland

Das Bankgeheimnis wird oft als einziger oder einer der wichtigsten Faktoren für den phänomenalen Aufstieg des Schweizer Finanzplatzes gesehen. Allerdings wurde es erst relativ spät, nämlich 1934, in verbindliche Gesetzesform gegossen. De facto hatte es jedoch schon lange zuvor existiert; als «ausgeprägtes Treueverhältnis zwischen Banken und Kunden», wie der Journalist und Historiker Robert Vogler in einer Studie zur Entstehung des Bankgeheimnisses schreibt.

Grössere Geldsummen aus dem Ausland flossen erstmals im Ersten Weltkrieg auf den sicheren Hafen der Schweizer Bankkonten. Vor allem in der Weltwirtschaftskrise der Zwischenkriegszeit versuchten dann namentlich Frankreich und Deutschland die Kapitalflucht zu unterbinden; sie bissen aber bei den Schweizer Banken auf Granit.
Die französischen Behörden ergriffen daher energische Massnahmen: 1932 verhafteten sie in Paris einen Direktor einer Basler Bank und behändigten die Kundenliste, die er dabei hatte. Darauf fand sich eine Reihe von illustren Namen aus der französischen Elite. Die Reaktion der Schweiz auf diesen Vorfall war das «Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen», in dem das Bankgeheimnis verankert ist und das 1934 in Kraft trat. Es war somit nicht, wie früher gern behauptet wurde, aus humanitären Gründen eingeführt worden, um jüdische Vermögen vor dem Zugriff der Nazis zu schützen.

Nachrichtenlose Vermögen und Despotenkapital

Seit dem Zweiten Weltkrieg, in dem deutsche Anleger auch geraubtes Kapital — unter anderem von ermordeten Juden — auf Schweizer Konten bunkerten, wuchs die Kritik am Bankgeheimnis. Sie nahm noch zu, als in den Sechzigerjahren klar wurde, dass auf Schweizer Konten noch umfangreiche so genannte nachrichtenlose Vermögen lagerten. Vor diesem Hintergrund erschien das Bankgeheimnis nicht mehr so sehr als Schutz für den Kunden denn als Schutz der Bank vor dem Kunden.
Es wurden Massnahmen ergriffen — unter anderem wurde ein Fonds geäufnet —, die aber nicht die Neuauflage der Diskussion in den Neunzigerjahren verhinderten.

Der bedenkliche Ruf der Institution Bankgeheimnis — und damit auch das Image der Schweizer Banken und letztlich der Schweiz — litt zusätzlichen Schaden durch die zahlreichen Fälle, in denen publik wurde, wie Despoten ihr zusammengeraubtes Vermögen auf Konten an Limmat und Rhône in Sicherheit brachten. Zu diesem erlauchten Kreis gehörten Figuren wie Jean-Claude Duvalier, die Geissel Haitis, Ferdinand Marcos, der die Philippinen plünderte, Sani Abacha, der Nigeria ausnahm, oder Mobutu Sese Seko, der Totengräber des Kongo.

Sorgfaltspflicht

Als Reaktion auf die wachsende Kritik, die sich an solchen Vorfällen entzündete, erfuhr das Bankgeheimnis in den letzten Jahrzehnten einige Einschränkungen. So sehen sich die Banken seit 1977 mit der so genannten «Sorgfaltspflichtvereinbarung» verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren. Zwanzig Jahre später wurde das Geldwäschereigesetz eingeführt, das mit einer erhöhten Sorgfaltspflicht einhergeht.

Trotz des wachsenden Drucks aus dem Ausland blieben die Schweizer ihrem Bankgeheimnis treu: 1984 schickten sie eine Volksinitiative der SP, die das Bankgeheimnis abschaffen wollte, mit nicht weniger als 73 Prozent Nein-Stimmen bachab.

Derzeit muss das Bankgeheimnis bei Verdacht auf kriminelle Aktivitäten wie Terrorismus, organisierte Kriminalität, Geldwäscherei oder Steuerbetrug aufgehoben werden. Bei Steuerhinterziehung gilt dies nach wie vor nicht.
Doch die diffizile Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung könnte bald Geschichte sein. Dem interessierten Ausland war sie ohnehin noch nie vermittelbar. Neuerdings hat auch CVP-Fraktionschef Urs Schwaller erkannt: «Auf Dauer wird die Unterscheidung nicht haltbar sein.» Es soll sogar Schweizer Banker geben, die zugeben, diesen Unterschied nicht zu kennen.

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