Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
Verhaltenskodex
20. Januar 2011 11:45; Akt: 21.06.2011 17:20 Print
Krankenkassen nehmen Makler an die Leine
Mit einem Verbot von Telefonwerbung und einer Obergrenze für Provisionen will santésuisse aggressive Versicherungsvermittler zurückbinden.

Mit einem Verhaltenskodex will santésuisse den schwarzen Schafen der Maklerzunft den Wind aus den Segeln nehmen. (Bild: colourbox.com)
Die Krankenkassen verpflichten sich, das Marketing zur Anwerbung von Grundversicherten stark einzuschränken und zu regeln. Durch den Verhaltenskodex erhoffen sich das Departement des Innern (EDI) und santésuisse Einsparungen zwischen 60 und 100 Millionen Franken. Infografik Krankenkassen Prämienerhöhung 2011 mit Tabelle Freude über Selbstregulierung bei Konsumentenschutz und comparis.ch
Die Selbstregulierung der Krankenkassen für die Werbung freut die Konsumentenschützer. Zufrieden ist auch comparis.ch. Die tieferen Provisionen schränken sie in ihrer Geschäftstätigkeit nicht ein, weil sie ihren Prämien- Vergleichsrechner als IT-Dienstleistung anbietet.
«Wir erhalten keine Vermittlungsprovisionen,» sagte Richard Eisler, Geschäftsführer des nach eigenen Angaben führenden Schweizer Internet-Vergleichsdienstes, auf Anfrage. Die Kassen nutzten den Online-Vergleichsdienst als IT-Dienstleistung und sparten so Verwaltungskosten. Dieser Einkauf sei weiterhin möglich.
Erfreut ist Eisler über die Auflagen der Krankenkassen für die Telefonwerbung. Die unerwünschten Anrufe seien ärgerlich. Es sei schon vorgekommen, dass Call Center ohne Auftrag im Namen von Comparis Anrufe getätigt und so den Ruf des Unternehmens geschädigt hätten. «Für uns ist das ein grosses Problem gewesen», sagt Eisler.
Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), nannte die Selbstregulierung einen «überfälligen ersten Schritt». Die Einsparungen müssten jedoch voll und ganz den Versicherten zu Gute kommen.
Stalder geht indessen davon aus, dass die Krankenkassen neue Anreize finden für das Abschliessen neuer Verträge, etwa durch interne Wettbewerbe. Auch seien andere Probleme, etwa die Quersubventionierung von Zusatz- und Grundversicherung oder der Risikoausgleich, nach wie vor nicht gelöst, hielt Stalder fest.
Allgemeine Telefonwerbung - so genannte Kaltakquisition - darf laut der Vereinbarung nicht mehr aus der Grundversicherung bezahlt werden. Beratung am Telefon bleibe aber zulässig, wenn Kunden ausdrücklich damit einverstanden seien, sagte Stefan Kaufmann, Direktor von santésuisse, am Donnerstag in Bern vor den Medien.
Provision von maximal 50 Franken
Die Kassen verpflichten sich zudem, für die Grundversicherung auf telefonische Kaltakquisition zu verzichten. Vermitteln Makler oder Internetdienste in der Grundversicherung, darf die Provision pro Abschluss maximal 50 Franken betragen - sie darf der Grundversicherung belastet werden.
Zurzeit würden Provisionen von 75 bis 100 Franken bezahlt, sagte Kaufmann dazu. Schliesslich dürfen Kassen gemäss der Vereinbarung nur noch mit Maklern und Vermittlern zusammenarbeiten, die sie unter Vertrag genommen haben.
Dieser soll Rechte und Pflichten festhalten, aber auch Qualitätsanforderungen an die Vermittler. Bei Verstössen der Makler müssen die Kassen Sanktionen ergreifen. Untersagt wird «wildes» Makeln. Die Branche will damit qualitativ unbefriedigende Vermittler ausschalten.
Einsparungen von 60 bis 100 Millionen
Die Versicherten sollen vom Verhaltenskodex profitieren: santésuisse und das EDI sprechen übereinstimmend von 60 bis 100 Millionen Franken pro Jahr, die dank der Einschränkung eingespart werden können. Der genaue Betrag hänge vom Markt ab, sagte Kaufmann. Ein Kriterium sei die Anzahl Kassenwechsel.
Kassen mit 90 Prozent aller Versicherten haben den Vertrag laut santésuisse-Präsident Claude Ruey bereits unterzeichnet. Die übrigen Kassen haben nun bis Ende Januar Zeit, beizutreten.
Die Vereinbarung sei das Resultat gemeinsamer Gespräche, sagte Ruey und schrieb das EDI. Laut Ruey hätte das Innendepartement per Verordnung verbieten wollen, dass künftig Geld aus der Grundversicherung für Telefonwerbung und Makler ausgegeben wird.
«Kaltakquisition wäre damit einfach über die Zusatzversicherung finanziert worden», sagte Ruey. Und die Versicherten hätten sich weiterhin über störende Werbeanrufe ärgern müssen. Deshalb sei nach einer besseren, praktikablen Lösung gesucht worden.
EDI: Verordnung nicht mehr nötig
Das EDI will «das Inkrafttreten und die Umsetzung» der Vereinbarung aufmerksam mitverfolgen, wie es schrieb. Die vom Departement geplante Verordnung sei nun nicht mehr nötig, sagte Sprecher Jean-Marc Crevoisier auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Telefonmarketing und Maklertätigkeiten sowie mögliche Eingriffe durch die Behörden sollen laut Crevoisier auch ins geplante Aufsichtsgesetz über die Krankenkassen aufgenommen werden. Die Vernehmlassung werde voraussichtlich im Februar beginnen, sagte er.
Die Kassen interessieren sich zudem für den vom Bundesamt für Gesundheit gratis angebotenen Prämienrechner, wie das EDI feststellte. Der Rechner habe ein Sparpotenzial von 20 Millionen Franken jährlich zu Gunsten der Versicherten.
(sda)





























