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Lieber Phil Geld
09. Februar 2012 11:39; Akt: 09.02.2012 11:39 Print
Wie lange ist meine Velovignette noch gültig?
Die Tage der Velovignette sind gezählt. «Muss ich eine neue Versicherung abschliessen und mich irgendwo melden?», fragt Leserin Michèle (24).
Lieber Phil Geld,
ab 2012 gibt es keine Velovignette-Pflicht mehr. Wie lange ist die alte Vignette noch gültig? Kann ich freiwillig weiterhin eine Vignette kaufen, da ich über keine Haftpflichtversicherung verfüge?
Liebe Michèle
Es ist tatsächlich so: Seit Januar 2012 benötigen Velos und E-Bikes keine Vignette mehr. Die alten Velovignetten sind noch bis Ende Mai 2012 gültig. Für Schäden, die Radfahrer verursachen, werden künftig deren Haftpflichtversicherungen oder sonst sie persönlich aufkommen müssen. Die Haftpflichtversicherungen decken generell Schäden, die der Verursacher anderen Personen oder Gegenständen von Fremden zufügt. Velovignetten als Option für jene Personen, die keine private Haftpflichtversicherung besitzen, sind aber nicht vorgesehen. Mit anderen Worten: Die Vignette verschwindet ganz.
Ich rate Dir also dringend, bis Mitte 2012 eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Versicherer sind neu verpflichtet, Schäden von Velofahrern über die Haftpflichtpolice abzudecken. Die meisten Versicherungs-Gesellschaften haben in einer Umfrage des «K-Tipp» versprochen, die Prämien trotz der Erweiterung nicht zu erhöhen. Nur die Mobiliar plant bei einem Neuabschluss eine Erhöhung der Jahresprämie um bis 9 Franken. Bei der Mehrheit der Versicherungen gilt der Haftpflichtschutz für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen. Einige Versicherer verlangen einen Selbstbehalt von bis zu mehreren Hundert Franken pro Schadenereignis - bei der bisherigen Velovignette gab es dagegen keinen Selbstbehalt.
Wer zahlt bei einem Schadenereignis, wenn der Verursacher entweder keine Haftpflichtversicherung besitzt (rund zehn Prozent der Bevölkerung) oder nicht genügend Ersparnisse besitzt? Um die geschädigten Personen zu schützen, springt zuerst immer der Nationale Garantiefonds in die Lücke. Dieser deckte bisher Schäden nicht versicherter Motorfahrzeughalter oder von nicht bekannten Verursachern. Jeder Automobilist zahlt über seine Autohaftpflichtprämie jährlich rund drei Franken in diesen Garantiefonds ein.
Die Velovignette hatte eine lange Tradition: Ab dem Jahr 1960 war sie obligatorisch. Und zuletzt wurden über vier Millionen Vignetten abgesetzt. Die jährliche Schadensumme blieb jedoch mit weniger als fünf Millionen Franken pro Jahr tief. Das erklärt auch, weshalb die Versicherungsbranche kaum gegen die Änderung des Strassenverkehrsgesetzes opponiert hat. Die tiefe Schadenquote hat allerdings nicht damit zu tun, dass Velofahrer bei Unfällen fast nie eine Schuld trifft. Die tiefen Kosten resultieren vielmehr aus den Prinzipien des Haftpflichtrechts, welches regelmässig das potenziell gefährlichere Verkehrsmittel - sprich: Auto - belangt.
Mit freundlichen Grüssen,
Phil Geld
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