Nadja Benaissa

15. April 2009 10:13; Akt: 15.04.2009 10:42 Print

No Angel: «Es besteht Wiederholungsgefahr»No Angel: «Es besteht Wiederholungsgefahr»

Warum wurde Nadja Benaissa noch vor ihrem Konzert festgenommen? Der Staatsanwalt verteidigt die Reaktion der Behörden: Es bestehe Wiederholungsgefahr. Nadja Benaissas Anwälte widersprechen, während Medien und Fans den Schock verdauen.

Bildstrecke im Grossformat »
Wenn der Vorfall um Nadja Benaissa ein «Beben» ausgelöst hat, wie der «Spiegel» schreibt, ist eine aktuelle Medienschau ein Seismograph. In der Fogegeschichte beleuchten die Hamburger mit Insider-Informationen ... ... den Charakter der Sängerin. Die BZ klärt dagegen über Grundlagen auf: «Eine HIV-Infektion kann zur ImmunschwächekrankheitAids führen.» Die «Frankfurter Rundschau» zur ersten Meldung der Polizei: «In einer ersten Stellungnahme des Polizeipräsidiums Südhessen am Dienstagmorgen deutete noch alles auf eine ganz gewöhnliche Musiker-Eskapade hin.» Die «Bild» schreibt: «Es ist ein Kriminalfall, wie es ihn in der deutschen Musikszene noch nie gegeben hat!» Der Kölner «Express»: «Um 10.58 Uhr schickte die Sekretärin der Staatsanwaltschaft Darmstadt eine kurze Pressemitteilung heraus, die einen Schock in der deutschen Musikszene auslöste.» Die Hamburger Zeitung «Die Welt» titelte: «Der böse Verdacht gegen Nadja Benaissa» und berichtet wie 20 Minuten Online von vorhergehenden Foren-Einträgen, die vor Nadjas Krankheit gewarnt haben. Das Hochglanzmagazin «Bunte» zitiert Benaissas Anwalt, der «keine irgendwie gearteten Anhaltspunkte» für eine Straftat sieht. Die «Süddeutsche Zeitung» behandelt das Thema auch in seinem Jugendmagazin «Jetzt», das auf Aufklärung setzt: «Trotzdem irritiert die Meldung. Vielleicht auch, weil sie einem drastisch vor Augen führt, dass man eigentlich ... ... ohne Test immer auf die Verwendung eines Kondoms bestehen sollte.» Die «Hamburger Morgenpost» sieht in Nadja einen möglichen Todesengel: «Der strahlend-schöne Engel Nadja - hat sie finstere Geheimnisse?» Das «Hamburger Abendblatt» weiss von Staatsanwalt Gerd Neuber, dass die Sängerin von der Polizei observiert worden ist. Im «Stern»-Magazin erklärt ein Anwalt über ungeschützten Verkehr als HIV-Positiver: «Dann kommt der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach Paragraph 224 des Strafgesetzbuches in Betracht, auf den ... ... eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren steht.» Selbst US-Blogger Perez Hilton hat das Thema aufgegriffen und auch ... ... die seriöse britische BBC berichtet über den Fall. Die Stellungnahme von Nadjas Anwälten, die monieren: «Durch eine Indiskretion ist der Umstand der Festnahme unserer Mandantin an die Medien gelangt.»

  • Artikel per Mail weiterempfehlen
Zum Thema
Fehler gesehen?
Fehler beheben!
Senden

Auch drei Tage nach der Verhaftung von «No Angel» Nadja Benaissa gehen die Wogen hoch: Während die Staatsanwaltschaft nähere Auskünfte zu den Umständen gab, wird ihr Vorgehen von den Anwälten der Sängerin hart kritisiert.

«Die junge Frau sitzt in Untersuchungshaft hier in einer hessischen Justizvollzugsanstalt», gab Staatsanwalt Ger Neuber aus Darmstadt am 14. April vor der Presse zu Protokoll. Der Haftgrund sei Wiederholungsgefahr. «Uns ist selbst klar, dass wir die junge Frau nicht auf ewig in Untersuchungshaft behalten können», erklärte er weiter, aber man habe keine andere Möglichkeit gesehen, die Situation zu lösen.

Nadja sei seit längerem unter Beobachtung gestanden: «Wir haben ihre Wohnadresse observiert und festgestellt, dass sie nicht immer anwesend war. Also mussten wir einen Termin wählen, zu dem die Sängerin mit Sicherheit hingeht», erläuterte er im Hamburger Abendblatt die Umstände der Festnahme.

Währenddessen übt die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, welche Nadja vertritt, harte Kritik am Vorgehen der Polizei: Der Umstand der Festnahme sei durch eine Indiskretion an die Medien gelangt, schreibt sie in einem Communiqué. Zudem hätte die behördliche Erklärung über den Tatvorwurf unterlassen werden müssen. Man gehe davon aus, dass die «Untersuchungshaft unverzüglich aufgehoben wird, da keine Haftgründe gegeben sind».

Die Berliner Kanzlei hat Erfahrung in Fällen mit massivem Medieninteresse: Sie zählt Prominente wie Oliver Pocher, Alfred Biolek oder Günter Jauch zu ihren Mandanten, wenn es darum geht, unerwünschte Berichterstattung zu unterbinden.

(tna/phi)