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Aids-Hilfe Schweiz
15. April 2009 15:02; Akt: 15.04.2009 15:45 Print
«Wir verurteilen die Verhaftung»
Wie ihr deutsches Pendant spricht sich die Aids-Hilfe Schweiz entschieden gegen die Verhaftung von Nadja Benaissa aus. Einen derart öffentlichen Fall habe es hierzulande noch nicht gegeben, dafür sei die Gerichtsbarkeit in anderen Situationen strenger.
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Nadja Benaissa
20 Minuten Online: Die Deutsche Aids-Hilfe ging mit der Verhaftung von Nadja Benaissa hart ins Gericht. Wie steht die Aids-Hilfe Schweiz zu dieser Angelegenheit?
Thomas Lissy, Sprecher Aids-Hilfe Schweiz: Wir unterstützen die Aussagen unserer Kollegen in Deutschland. Die Aids-Hilfe Schweiz spricht sich seit Jahren gegen die Strafbarkeit der HIV-Übertragung und gegen die Kriminalisierung von HIV-positiven Menschen aus.
Weshalb?
Wir sind der Meinung, dass bei Gelegenheitssex beide Partner gleichermassen für den Schutz verantwortlich sind und die Prävention nicht einfach auf den HIV-positiven Partner abgeschoben werden kann. Wenn das Strafrecht eingreift und sagt, der HIV-positive Partner müsse informieren, ist das für die Prävention kontraproduktiv. Der HIV-negative Partner wiegt sich dadurch in einer trügerischen Sicherheit. Bei Gelegenheitssex - und soweit ich weiss, handelte es sich bei Nadja um solchen - ist jeder für seine eigene Sicherheit verantwortlich, das kann nicht delegiert werden.
Wie stehen sie dazu, dass dieser Fall in der Öffentlichkeit derart breitgetreten wird?
Das einzig Positive daran ist, dass wir von der Aids-Hilfe wieder einmal zu einer Problematik Stellung nehmen können, die ansonsten nicht unbedingt im Mittelpunkt des Interesses steht. Wenn eine nichtprominente Person in diesem Zusammenhang verhaftet wird, interessiert das die Medien überhaupt nicht.
Kommen solche Verhaftungen oft vor?
Ob es gleich zu Verhaftungen kommt, ist schwierig zu sagen. In der Schweiz wissen wir von 40 Verurteilungen wegen versuchter oder erfolgter Ansteckung seit 1990.
Wäre eine Präventiv-Verhaftung, wie im Falle von Benaissa, auch bei uns denkbar?
Es kann schon sein, dass jemand in Untersuchungshaft genommen wird. Aber einen derart öffentlichen Fall hat es in der Schweiz bisher noch nie gegeben. Was ich dabei sehr bedenklich finde, ist die Vorverurteilung der jungen Frau.
Die Deutsche Aids-Hilfe schreibt in ihrem Communiqué: «Die Kriminalisierung der HIV-Übertragung führt unter Umständen dazu, dass Menschen es vorziehen, sich aus Angst vor Repressionen nicht testen zu lassen.» Wie sieht es bei uns aus?
Diese Aussage stimmt für die Schweiz nur noch bedingt: 2008 wurde jemand verurteilt, obwohl diese Person nicht wusste, dass sie HIV-positiv ist. In der Schweiz ist die Gerichtsbarkeit diesbezüglich strenger als in Deutschland.
(tna)

























