Aids-Hilfe Schweiz

15. April 2009 15:02; Akt: 15.04.2009 15:45 Print

«Wir verurteilen die Verhaftung»«Wir verurteilen die Verhaftung»

Wie ihr deutsches Pendant spricht sich die Aids-Hilfe Schweiz entschieden gegen die Verhaftung von Nadja Benaissa aus. Einen derart öffentlichen Fall habe es hierzulande noch nicht gegeben, dafür sei die Gerichtsbarkeit in anderen Situationen strenger.

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Wenn der Vorfall um Nadja Benaissa ein «Beben» ausgelöst hat, wie der «Spiegel» schreibt, ist eine aktuelle Medienschau ein Seismograph. In der Fogegeschichte beleuchten die Hamburger mit Insider-Informationen ... ... den Charakter der Sängerin. Die BZ klärt dagegen über Grundlagen auf: «Eine HIV-Infektion kann zur ImmunschwächekrankheitAids führen.» Die «Frankfurter Rundschau» zur ersten Meldung der Polizei: «In einer ersten Stellungnahme des Polizeipräsidiums Südhessen am Dienstagmorgen deutete noch alles auf eine ganz gewöhnliche Musiker-Eskapade hin.» Die «Bild» schreibt: «Es ist ein Kriminalfall, wie es ihn in der deutschen Musikszene noch nie gegeben hat!» Der Kölner «Express»: «Um 10.58 Uhr schickte die Sekretärin der Staatsanwaltschaft Darmstadt eine kurze Pressemitteilung heraus, die einen Schock in der deutschen Musikszene auslöste.» Die Hamburger Zeitung «Die Welt» titelte: «Der böse Verdacht gegen Nadja Benaissa» und berichtet wie 20 Minuten Online von vorhergehenden Foren-Einträgen, die vor Nadjas Krankheit gewarnt haben. Das Hochglanzmagazin «Bunte» zitiert Benaissas Anwalt, der «keine irgendwie gearteten Anhaltspunkte» für eine Straftat sieht. Die «Süddeutsche Zeitung» behandelt das Thema auch in seinem Jugendmagazin «Jetzt», das auf Aufklärung setzt: «Trotzdem irritiert die Meldung. Vielleicht auch, weil sie einem drastisch vor Augen führt, dass man eigentlich ... ... ohne Test immer auf die Verwendung eines Kondoms bestehen sollte.» Die «Hamburger Morgenpost» sieht in Nadja einen möglichen Todesengel: «Der strahlend-schöne Engel Nadja - hat sie finstere Geheimnisse?» Das «Hamburger Abendblatt» weiss von Staatsanwalt Gerd Neuber, dass die Sängerin von der Polizei observiert worden ist. Im «Stern»-Magazin erklärt ein Anwalt über ungeschützten Verkehr als HIV-Positiver: «Dann kommt der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach Paragraph 224 des Strafgesetzbuches in Betracht, auf den ... ... eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren steht.» Selbst US-Blogger Perez Hilton hat das Thema aufgegriffen und auch ... ... die seriöse britische BBC berichtet über den Fall. Die Stellungnahme von Nadjas Anwälten, die monieren: «Durch eine Indiskretion ist der Umstand der Festnahme unserer Mandantin an die Medien gelangt.»

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20 Minuten Online: Die Deutsche Aids-Hilfe ging mit der Verhaftung von Nadja Benaissa hart ins Gericht. Wie steht die Aids-Hilfe Schweiz zu dieser Angelegenheit?

Thomas Lissy, Sprecher Aids-Hilfe Schweiz: Wir unterstützen die Aussagen unserer Kollegen in Deutschland. Die Aids-Hilfe Schweiz spricht sich seit Jahren gegen die Strafbarkeit der HIV-Übertragung und gegen die Kriminalisierung von HIV-positiven Menschen aus.

Weshalb?

Wir sind der Meinung, dass bei Gelegenheitssex beide Partner gleichermassen für den Schutz verantwortlich sind und die Prävention nicht einfach auf den HIV-positiven Partner abgeschoben werden kann. Wenn das Strafrecht eingreift und sagt, der HIV-positive Partner müsse informieren, ist das für die Prävention kontraproduktiv. Der HIV-negative Partner wiegt sich dadurch in einer trügerischen Sicherheit. Bei Gelegenheitssex - und soweit ich weiss, handelte es sich bei Nadja um solchen - ist jeder für seine eigene Sicherheit verantwortlich, das kann nicht delegiert werden.

Wie stehen sie dazu, dass dieser Fall in der Öffentlichkeit derart breitgetreten wird?

Das einzig Positive daran ist, dass wir von der Aids-Hilfe wieder einmal zu einer Problematik Stellung nehmen können, die ansonsten nicht unbedingt im Mittelpunkt des Interesses steht. Wenn eine nichtprominente Person in diesem Zusammenhang verhaftet wird, interessiert das die Medien überhaupt nicht.

Kommen solche Verhaftungen oft vor?

Ob es gleich zu Verhaftungen kommt, ist schwierig zu sagen. In der Schweiz wissen wir von 40 Verurteilungen wegen versuchter oder erfolgter Ansteckung seit 1990.

Wäre eine Präventiv-Verhaftung, wie im Falle von Benaissa, auch bei uns denkbar?

Es kann schon sein, dass jemand in Untersuchungshaft genommen wird. Aber einen derart öffentlichen Fall hat es in der Schweiz bisher noch nie gegeben. Was ich dabei sehr bedenklich finde, ist die Vorverurteilung der jungen Frau.

Die Deutsche Aids-Hilfe schreibt in ihrem Communiqué: «Die Kriminalisierung der HIV-Übertragung führt unter Umständen dazu, dass Menschen es vorziehen, sich aus Angst vor Repressionen nicht testen zu lassen.» Wie sieht es bei uns aus?

Diese Aussage stimmt für die Schweiz nur noch bedingt: 2008 wurde jemand verurteilt, obwohl diese Person nicht wusste, dass sie HIV-positiv ist. In der Schweiz ist die Gerichtsbarkeit diesbezüglich strenger als in Deutschland.

(tna)