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Wohnungsmarkt
26. Oktober 2011 11:52; Akt: 26.10.2011 11:53 Print
Gute Aussichten auf tiefere Mieten
Dank einer neuen Berechnungsmethode des sogenannten Referenzzinssatzes bestehen gute Chancen, dass die Mieten im kommenden Jahren sinken.

Gute Nachrichten für Mieter. (Bild: Keystone)
Der Referenzzinssatz für die Mieten in der Schweiz wird künftig kaufmännisch gerundet. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Die neue Regel gilt ab dem 1. Dezember. Dann wird auch der neue Referenzzinssatz veröffentlicht.
Die Mietzinsgestaltung basiert seit September 2008 auf dem hypothekarischen Referenzzinssatz. Dieser wird aus dem Durchschnittszinssatz der inländischen Franken-Hypothekarforderungen der Banken in der Schweiz errechnet. Das Bundesamt für Wohnungswesen gibt den Referenzzins vierteljährlich bekannt.
Bisher passte das Amt den Referenzzinssatz an, sobald sich der Durchschnitt der Hypozinsen gemessen am erstmals erhobenen Wert von 3,43 Prozent um 0,25 Prozentpunkte verändert hatte. Neu erfolgt die Festlegung des für die gesamtschweizerischen Mieten massgeblichen Zinssatzes durch kaufmännische Rundung auf den nächsten Viertelprozentwert. Ein Durchschnittszinssatz von 2,62 Prozent wird demnach auf einen Referenzzinssatz von 2,50 Prozent abgerundet, ein Durchschnitt von 2,63 auf auf 2,75 Prozent aufgerundet.
Breite Kritik an alter Methode
Der Methodenwechsel erfolgt durch eine Verordnungsänderung, wie der Bundesrat mitteilt. Die neue Methode kommt der Kritik einer breiten Öffentlichkeit entgegen, wonach die die geltende Festlegung bürokratisch und schwer nachvollziehbar ist.
Zudem führte das seit der Einführung des Referenzzinssatzes stark gesunkene Hypothekarzins-Niveau zu einer Benachteiligung der Mieter. Die kaufmännische Rundung sollte dieses Ungleichgewicht dauerhaft verhindern, schreibt die Landesregierung.
Mieter zahlten eine Milliarde zuviel
Der Mieterverband errechnete, dass die Mieter seit Einführung des Referenzzinssatzes in der alten Form eine Milliarde zuviel Miete bezahlt hatten. Er forderte darum vehement die Umstellung auf die kaufmännische Rundung und die Abkehr vom der Regelung mit den 0,25 Prozentpunkten.
Der Hauseigentümerverband widersetzte sich der neuen Methode. So kurz nach Einführung untergrabe das die Rechtssicherheit und das Vertrauen ins Mietrecht.
(sda)
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Alle 12 Kommentare

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Selber schuld...
Bei den Krankenkassenprämien muss ja auch jeder schauen, ob es einen günstigeren Anbieter gibt oder man irgendwie von einer Vergünstigung profitieren kann... daher finde ich es nur gerecht, wenn die Mieter auch selber überprüfen, ob sie eine Mietzinsreduktion zu Gute haben. Ausserdem kann man das als Mieter heutzutage mittels dem Internet (MV)wirklich leicht berechnen...
Einschreiben
Das ist doch mal was Vernünftiges.Was ich allerdings nicht verstehe ist,wenn die Mieten steigen,dass man automatisch einen eingeschriebenen Brief erhält.Sinkt der Mietzins aber, muss man die Mietzinssenkung speziell beantragen und dazu noch beweisen,dass man in die Kathegorie gehört,welche eine Mietzinssenkung zugute hat!!Dies sollte auch geändert werden, finde ich,indem auch bei sinkendem Zins dieser automatisch an den Mieter weitergegeben wird!
diese mill.gehört den mietern
haha ist wohl ein witz.hier wird vielen bürgern doch nur sand in die augen gestreut.nichts als leere versprechungen.mieter werden seit jahrzehnten geschröpft.nicht nur diese milliarde zuviel bezahlt