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Kritik an Alkoholgesetz
27. Januar 2012 18:06; Akt: 27.01.2012 18:10 Print
«Ein Bier darf nicht billiger sein als ein Apfel»
von J. Pfister - Mit einem nächtlichen Verkaufsverbot will der Bund Alkoholexzesse unter Jugendlichen verhindern. Suchtexperte Markus Theunert reicht das nicht: Er fordert höhere Preise für Billigalkohol.

Dass der Bundesrat auf jegliche Massnahme zur Verhinderung von Billigalkohol verzichtet, ist Markus Theunert vom Fachverband Sucht ein Dorn im Auge. (Bild: Keystone)
Trotz massiver Kritik im Vorfeld, bleibt der Bundesrat dabei: Um Jugendliche besser zu schützen, will er zwischen 22 und 6 Uhr den Alkoholverkauf gänzlich verbieten. Können Alkoholexzesse damit wirklich verhindert werden?
Markus Theunert*: Bis zu einem gewissen Grad auf jeden Fall. Die Zielgruppe der Jugendlichen konsumiert heute gerade während dieser Zeit impulsiv Alkohol. Mit der neuen Regelung wäre es ihnen nicht mehr möglich, immer wieder nachzuladen.
Der Kanton Genf kennt ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot im Detailhandel seit 2005. Ab 21 Uhr darf in Genfer Läden kein Alkohol mehr verkauft werden. Seither ist die Zahl der jugendlichen Rauschtrinker gesunken. Dies zeigte eine Untersuchung von Sucht Info Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit im Jahr 2010 - fünf Jahre nach der Einführung des Nachtregimes.
Zwischen 2002 und 2007 hatte die Anzahl der Spitaleinlieferungen aufgrund von Alkoholvergiftungen schweizweit insgesamt zugenommen. In Genf hingegen drehte der Trend; die Zahl der Jugendlichen zwischen 10 und 15 Jahren, die deswegen ins Spital eingeliefert wurden, sank.Gemäss Schätzungen der Experten liegt die Zahl der Notaufnahmen wegen Alkoholvergiftungen bei den 10- bis 29-Jährigen aufgrund des Alkohol-Verkaufsverbot um 35 Prozent tiefer als in der übrigen Schweiz.
Das Verbot zeigte jedoch keine Wirkung bei den über 29-Jährigen. Dies bestätigt die Annahme, dass Jugendliche und junge Erwachsene alkoholische Getränke oft ungeplant und spontan einkaufen. Verkaufseinschränkungen in den Geschäften beeinflusse daher den Alkoholkonsum der Jugendlichen, erklärte Sucht Info Schweiz. (sda)
Verschiebt man damit nicht das Problem? Statt um Mitternacht, kaufen Jugendliche ihren Alkohol einfach in grösseren Mengen vor 22 Uhr?
Eine gewisse Verlagerung wird es wohl geben. Doch auch wenn sich die Jugendlichen ein wenig früher treffen: Lustig mit Alkohol wird es dennoch erst nach einer gewissen Zeit. Wenn dann die Möglichkeiten beschränkt sind, hilft das den Jugendlichen, Grenzen zu setzen. Die SBB haben das Verbot bereits vor rund vier Jahren eingeführt - und gute Erfahrungen damit gemacht.
Vom Verkaufsverbot wären aber alle betroffen - also auch die Personen, die mit Alkohol massvoll umgehen können. Das ist doch ungerecht.
Ist das wirklich ein Problem? Vor zehn Jahren konnte man am Abend noch nicht einmal eine Packung Milch kaufen. Als normal konsumierender Genusstrinker rennt doch kaum jemand um halb 11 in den Laden, um sich mit Alkohol einzudecken. Wenn die Wirtschaft deshalb ausruft, ist das Panikmache. Das Verkaufsverbot ist eine absolut zumutbare Beeinträchtigung. Damit zeigt sich die Gesellschaft solidarisch mit denjenigen, die auf gewisse Leitplanken angewiesen sind. Doch alleine diese Massnahme schützt die Jungen noch nicht.
Weshalb nicht?
Solange sich Jugendliche für den Preis eines Sandwiches ins Koma saufen können, kann von Jugendschutz keine Rede sein. Dass der Bundesrat auf jegliche Preiserhöhungen verzichtet und sich damit dem Druck der Wirtschaft beugt, ist enttäuschend. Dabei haben mehrere Untersuchungen klar aufgezeigt: Bei Jugendlichen kann man den Alkoholkonsum über das Portemonnaie steuern. Sie reagieren sensibel auf Preisänderungen.
Für den Bundesrat spricht der rückläufige Alkoholkonsum gegen Preiserhöhungen.
Dieses Argument ist wenig stichhaltig. Der Rückgang des Konsums findet auf sehr hohem Niveau statt. Jugendliche konsumieren heute zwar nicht mehr Alkohol als vor ein paar Jahren, die Häufigkeit der Exzesse ist aber markant gestiegen. Ausserdem verlangen wir auch keine Wucherpreise.
Welche Preise schweben Ihnen denn vor?
Für uns ist klar, dass ein halber Liter Bier nicht billiger sein darf als ein Apfel oder ein halber Liter Cola. Also sicher mindestens doppelt so teuer wie die 60 Rappen, welche die Büchse Bier heute kostet.
Die Gesetzesrevision geht nun weiter ins Parlament. Versuchen Sie die Politiker noch von einer Preiserhöhung zu überzeugen?
Natürlich. Die bisherigen Abstimmungen über alkoholpolitische Themen sind jeweils sehr knapp ausgefallen - da kommt es auf jede Stimme an. Ich rechne mit einer hauchdünnen Entscheidung.
* Markus Theunert ist Generalsekretär beim Fachverband Sucht.
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Falscher Ansatz
Öffnungszeiten hin oder her; wer trinken (saufen) will, der hat oder bekommt den Alkohol. Er kauft ihn einfach früher ein oder hortet ihn zu Hause oder als Jugendlicher, versteckt in der Garage oder sonstwo. Verbote und Einschränkungen haben noch nie etwas genützt; es macht nur neugierig. Ansetzen muss man bei der Erziehung zu Hause, Aufklärung in der Schule, Kontrolle und Zivilcourage im Berufsleben und der Freizeit. Aber eben, die Erziehung zu Hause wird delegiert oder einfach nicht gemacht; in der Schule ist keine Zeit und sinnvolle , zielführende Aufklärung fehlt.
Verbilligt die Äpfel
Verbilligt doch einfach die Äpfel und schon scheint das Problem gelöst zu sein. Verkaufsverbot nach 22 Uhr löst übrigens kein Alkoholproblem, wer saufen will wird saufen können. Die Leute werden sich organisieren müssen.
Humbuk
und der nächste sagt:"ein wasser darf nicht teurer sein wie ein apfel" nur weil ein bier alkohol enthält, muss es ja nicht automatisch teurer sein, wenn die produktionskosten die der pflege der äpfel nicht übersteigt.