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BGH-Urteil
25. Juni 2010 19:11; Akt: 25.06.2010 19:31 Print
Deutschland lockert Regeln für Sterbehilfe
Eine Tochter schnitt eigenhändig die Schläuche durch, die ihre Mutter am Leben erhielten - und löste damit eine Debatte über Sterbehilfe aus. Der deutsche Bundesgerichtshof hat jetzt das Recht auf menschenwürdiges Sterben gestärkt.

Der Abbruch der lebenserhaltenden Behandlung ist in Deutschland nicht mehr strafbar, wenn dies dem erklärten Willen des Patienten entspricht. (Bild: Keystone/AP)
Der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen ist künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Verfügung festgelegt hat, entschied der BGH am Freitag.
Erstmals gaben die Bundesrichter die Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe auf und sprachen stattdessen vom Behandlungsabbruch.
Damit sprach das Gericht in einem Grundsatzurteil einen Rechtsanwalt vom Vorwurf des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags frei. Ärzte, Betreuer und Pflegeheime müssten eine lebenserhaltende Massnahme abbrechen, wenn dies dem Willen des Patienten entspreche, heisst es in dem Urteil.
Tochter schnitt den Schlauch durch
In dem verhandelten Fall lag eine Frau rund fünf Jahre lang in einem Heim im Wachkoma und wurde gegen ihren in vorher erklärten Willen künstlich ernährt, bis ihre Tochter schliesslich auf Anraten des Anwalts Wolfgang Putz den Schlauch der Magensonde durchschnitt.
Die 76-Jährige hatte vor ihrer folgenschweren Hirnblutung gesagt, dass sie «auf gar keinen Fall an Schläuche» wolle. Sie lag fünf Jahre lang im Wachkoma. Der behandelnde Arzt hielt im Jahr 2007 lebensverlängernde Massnahmen für medizinisch nicht mehr angezeigt. Aber die Heimleitung lehnte die Einstellung der Ernährung ab. Sie liess, nachdem die Tochter den Schlauch durchtrennt hatte, die Magensonde neu legen. Die 76-Jährige starb zwei Wochen später eines natürlichen Todes.
Putz, ein renommierter Patientenrechtler, wurde später vom Landgericht Fulda zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Über seine Revision hatte der BGH nun zu entscheiden. Die Tochter war vom Landgericht Fulda freigesprochen worden, weil sie dem Rat des Anwalts «irrtümlich» gefolgt sei.
Urteil mehrheitlich begrüsst
Das Urteil wurde von Organisationen und Politikern als Klarstellung begrüsst, aber es stiess auch auf Kritik. Ärzte befürchten, dass Angehörige nun eigenmächtig vorgehen. Die Deutsche Hospiz-Stiftung kritisierte, das Urteil sende ein fatales Signal aus, das dem Grundrecht Schwerstkranker auf Selbstbestimmung und Fürsorge nicht gerecht werde.
Der Marburger Bund warnte, das Urteil dürfe nicht als Aufruf zu eigenmächtigem Handeln Angehöriger missverstanden werden. «Aus dem Zustand des Wachkomas darf nicht abgeleitet werden, dass solche Menschen per se nicht mehr leben wollen», erklärte der Vorsitzende des Ärzteverbands, Rudolf Henke. «Wachkoma-Patienten sind keine Sterbenden, ihr Leben ist nicht sinn- oder wertlos. Sie haben ein Recht auf bestmögliche Pflege und Physiotherapie.»
(sda/dapd)

























