05. Dezember 2007 11:54; Akt: 24.12.2007 08:38 Print

Dignitas-Arzt in Deutschland verpfiffenDignitas-Arzt in Deutschland verpfiffen

Ein Arzt von Dignitas’ deutscher Ablegerin Dignitate muss in Bayern mit polizeilichen Sanktionen rechnen. Er hätte einer Sterbewilligen den Freitod in der Schweiz organisieren sollen, doch ein Nachbar hat ihn verraten.

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Eingang an der Ifangstrasse 12a in der Industriezone Schwerzenbach. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat der Sterbehilfeorganisation Dignitas erlaubt, in der Industriezone Schwerzenbach Sterbehilfe durchzuführen. Der Gemeinderat von Schwerzenbach ZH legt in Sachen Dignitas keine Beschwerde beim Bundesgericht ein gegen ein Urteil des Kantonalen Verwaltungsgericht. Somit können in der Gewerbeliegenschaft Sterbebegleitungen stattfinden. Szene aus «The Suicide Tourist» von Regisseur und Oscar-Gewinner John Zaritsky, der 2005 bei Dignitas Sterbebegleitungen gefilmt hat: Portraitiert wird der Amerikaner Craig Ewert mit seiner Frau Mary. Auch George and Betty Coumbias wollen aus dem Leben scheiden. Er ist sterbenskrank, sie ist eigentlich gesund, kann sich aber kein Leben ohne ihren Mann vorstellen. Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli im Gespräch mit den Sterbewilligen. Er wird die Sterbehilfe für die Frau ablehnen. Craig Ewert erhält letzte Informationen vom Dignitas-SterbebegleiterArthur Bernhard bevor er den Giftbecher trinkt. Seine Frau wird ihn zum Abschied zärtlich küssen und will ihn irgendwann irgendwo wiedersehen. Ludwig A. Minelli, Journalist, Rechtsanwalt und Präsident der Sterbehilfeorganisation Dignitas. Das Foto wurde am 17. September 2002 bei ihm zu Hause in Maur/ZH, dem Hauptsitz von Dignitas aufgenommen. Der Hauptsitz von Dignitas bei Maur. Am 26. Oktober 2005 hat Dignitas eine deutsche Zweigstelle unter dem Namen «Dignitate» an der Edenstraße in Hannover eröffnet, die allerdings lediglich beratend tätig ist. Gestorben wird in der Schweiz... ...und zwar in einem Sechsfamilienhaus an der Gertrudstrasse in Zürich-Wiedikon. Das Sterbezimmer an der Gertrudstrasse. Die Bewohner des Hauses haben sich so lange gegen die «Sterbewohnung» gewehrt, bis der Vermieter die Wohnung per Ende September 2007 gekündigt hat. Wo soll jetzt gestorben werden? Per Mitte September 2007 konnte in Stäfa eine Wohnung angemietet werden, in der das Geschäft mit dem Sterben fortgesetzt wurde. Doch lange dauerte es nicht, bis sich Widerstand regte... (Bild: 20 Minuten/Adrian Schulthess) Diesen Weg zum Haus gingen jeweils die Sargträger. Nach heftigen Protesten der Anwohner hat der Stäfner Gemeinderat ein vorläufiges Nutzungsverbot für die Wohnung erlassen.(Bild: 20 Minuten/Adrian Schulthess) Der Stäfner Gemeinderat hat am 20. September 2007 ein vorläufiges Nutzungsverbot für die von Dignitas gemietete Wohnung erlassen. Am 27. September wurde die Wohnung geschlossen und versiegelt. (Bild: 20 Minuten/Adrian Schulthess) Während in Stäfa die Schlösser ausgewechselt werden, hat Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli eine Sterbebegleitung in seinem Einfamilienhaus, dem Hauptsitz von Dignitas auf der Forch (Gemeinde Maur) durchgeführt. (Bild: 20 Minuten/Adrian Schulthess) Der Wintergarten der Minelli-Wohnung in Maur. Die Gemeindebehörden von Maur reagieren sofort: Dem Verein wurde eine Verfügung zugestellt, in dem eine Nutzungsänderung im Rahmen eines Baugesuchs verlangt wird. (Bild: 20 Minuten/Adrian Schulthess) Nachdem auch in Maur die Sterbehilfe untersagt wurde, wich der Verein nach Winterthur in ein Mittelklasse-Hotel aus. Die Hoteldirektion wurde nicht über die Hintergründe der Zimmerreservation aufgeklärt. Schwerzenbach, Industriequartier: Zwischen Sexclub, ausrangierten Autos und Brockenstube will Ludwig A. Minelli Menschen in den Freitod begleiten. Doch auch hier schreiten die Behörden schon nach einem Tag ein. Minelli ist verzweifelt. Nach Zürich, Stäfa, Maur, Winterthur und Schwerzenbach innert zweier Wochen hat er keinen Trumpf mehr im Ärmel. Er erwägt sogar, Sterbebegleitungen in einem Wohnwagen durchzuführen. Schon am 5. Oktober hat er eine neue Adresse: In einem Bauernhof-Hausteil in einem Weiler bei Bütschwil/SG im Toggenburg wird weitergemacht. Die Stube des Bauernhauses. In diesem Haus wurde nur eine Suizidbegleitung durchgeführt. In einer Mitteilung an die Behörden erklärte Dignitas, dass dies kein idealer Ort für Sterbebegleitung sei und man sich zurückziehe. Bereits am 9. Oktober 2007 wird wieder ein Kunde in den selbstgewählten Tod begleitet. Im Hotel Ibis hatte man zuvor nichts über die Absichten der Personen gewusst, die das Zimmer reserviert hatten... (Bild: 20 Minuten/Alexandra Roder) Die Hotelleitung ist empört über das Vorgehen von Dignitas und erteilt der Sterbehilfeorganisation Hausverbot. Hält sich Dignitas nicht daran, droht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. (Bild: 20 Minuten/Alexandra Roder) Die Odyssee geht weiter: In einem Hotel in Zürich-Wiedikon wird ein weiterer Kunde in den Tod begleitet, ohne dass die Hotel-Leitung von den Absichten der Gäste gewusst hat. 11. Oktober 2007: In diesem Dreisterne-Hotel am Fusse des Üetliberg wird einem weiteren Dignitas-Kunden der Todeswunsch erfüllt. 22. Oktober 2007: In einem Luxushotel in Opfikon bei Zürich wird wieder eine Person, ohne dass vorgängig die Hoteldirektion informiert worden wäre, in den Tod begleitet.

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In der heutigen Ausgabe berichtet die Gratiszeitung «.ch», dass ein gewisser Uwe-Christian Arnold verhaftet worden sei. Es handelt sich dabei um die jüngste Falsch-Meldung von einer bayrischen Provinz-Posse, die durch die Aktivitäten der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas ausgelöst worden ist.

«Sie war unentschlossen»

Uwe-Christian Arnold, Urologe mit Praxis in Berlin, ist gleichzeitig auch Vize-Vorsteher des deutschen Dignitas-Ablegers Dignitate. Arnold hätte sich um die Erledigung der Formalitäten und die Reise der sterbewilligen Rentnerin Renate N. in die Schweiz kümmern sollen. Jedenfalls sagte er das auf Anfrage von 20minuten.ch. Es habe jedoch keinen Sinn gemacht, die Frau zu besuchen. «Ich hatte schon im August Kontakt mit Renate M. und sie war und blieb bis heute unentschlossen», sagt Arnold. «Ich habe die Frau überhaupt nicht zu besuchen versucht und ich bin auch gar nicht verhaftet worden. Das ist doch Quatsch», kommentiert Arnold die Medienberichte in der Schweiz.

Nachbar als Whistleblower?

Auch wenn er sich nicht in Polizeigewahrsam befindet, wird Arnold keine Gelegenheit mehr erhalten, Renate M. zum Freitod zu verhelfen. Schuld daran sei der Nachbar von Renate M., ist Arnold überzeugt. Dieser habe bei der Polizei gemeldet, dass ein Arzt mit tödlichen Medikamenten Renate M. besuchen wolle. «Wir haben einen Hinweis aus dem nahen Umfeld von Frau M. erhalten», bestätigt Herbert Horak, Abteilungsleiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung des zuständigen Landratsamtes Rottal-Inn gegenüber 20minuten.ch.

Seelsorge von ganz oben

Die Obrigkeit handelte sofort. Landrätin Bruni Mayer persönlich sprach mehrmals bei Renate M. vor, um sie von ihrem Vorhaben abzubringen. Gleichzeitig erliess Sicherheits-Chef Horak ein Rayonverbot für Arnold. Er darf sich nun Renate M. nicht mehr als 200 Meter nähern. Die örtlichen Medien stürzten sich auf den Fall («Die verlorene Freiheit der Renate M.») und beglückwünschen sich und den Landkreis zur Rettung von Renate M. und deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

Auf Leben und Tod

Uwe-Christian Arnold regt sich zwar über den Bannkreis, der gegen ihn ausgesprochen worden ist, auf. Als schlimmer aber taxiert er die Falschmeldungen der Polizei, des Landratsamtes und der Medien, er habe die Frau in Deutschland in den Freitod begleiten wollen: «Das machen wir nicht. Aber die bayrische Obrigkeit hat wohl Angst, nicht mehr über Leben und Tod ihrer Bürger entscheiden zu können.»


Maurice Thiriet, 20minuten.ch