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Mordfall Buback
21. April 2010 15:12; Akt: 21.04.2010 15:47 Print
Verena Becker und die Todesschüsse
Die RAF-Terroristin Verena Becker ist wegen der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback angeklagt. Hat sie auch geschossen? Die Anklageschrift gibt Antwort.

Verena Becker (Fahndungsfoto von 1975) soll den Mord an Siegfried Buback (r.) organisiert haben. (Bild: Keystone/dpa)
Am 7. April 1977 wurde der deutsche Generalbundesanwalt Siegfried Buback mit zwei Begleitern in seinem Dienstwagen in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen. Verübt wurde die Tat von der Roten Armee Fraktion (RAF), sie war der Auftakt zu einer Serie von spektakulären Anschlägen. Später wurden die Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt wegen des Attentats zu lebenslanger Haft verurteilt. Wer die Schüsse abgefeuert hat, ist jedoch nach wie vor unklar. Ein Geständnis liegt bis heute nicht vor.
Im Visier der Ermittler war von Beginn an auch RAF-Mitglied Verena Becker. Bereits einen Monat nach dem Mord wurde sie mit ihrem Komplizen Günter Sonnenberg nach einer Schiesserei in Singen an der Schweizer Grenze verhaftet. Bei ihnen wurde die Tatwaffe gefunden, doch die Ermittlungen gegen Becker wurden wegen Mangels an Beweisen eingestellt. Sie wurde wegen der Schiesserei verurteilt und 1989 begnadigt, auch weil sie mit dem deutschen Verfassungsschutz zusammengearbeitet hatte.
DNA-Spuren gefunden
Im letzten Jahr jedoch wurde das Verfahren neu aufgerollt. An Bekennerschreiben zum Buback-Mord wurden DNA-Spuren von Verena Becker gefunden, die unter neuem Namen in Berlin als Heilpraktikerin tätig war. Im August 2009 wurde die 57-Jährige verhaftet, ihre Wohnung durchsucht und ihr Computer beschlagnahmt. Für Michael Buback, den Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, war dies eine grosse Genugtuung. Er ist überzeugt, dass Verena Becker die Todesschützin war. Dabei beruft er sich auf eine Augenzeugin, die eine Frau auf dem Rücksitz des Motorrades gesehen haben will.
Anfang April wurde Anklage gegen Becker wegen Mittäterschaft erhoben. Aber hat sie auch geschossen? Die «Bild»-Zeitung hat Einblick in die Anklageschrift erhalten. Darin kommt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zum Schluss: Verena Becker hat nicht selbst geschossen, sie sass nicht auf dem Motorrad. Aber sie soll den Mord geplant und organisiert haben. Unter dem Tarnnamen «Paula» sei sie für Beschaffungen und Transporte zuständig gewesen, und am Vortag soll sie den Tatort ausgespäht haben.
Zu Verschwiegenheit verpflichtet
Die Anklageschrift enthüllt auch, dass Becker sich vom 25. bis 27. April 2007 in Mannheim mit Brigitte Mohnhaupt und einem weiteren Ex-Terroristen getroffen hatte. Dabei habe man vereinbart, weiter zu den Vorwürfen zu schweigen. E-Mails auf ihrem beschlagnahmten Computer sollen belegen, dass sie bis zuletzt mit ihren Komplizen Kontakt und sich zu absoluter Verschwiegenheit im Buback-Mord verpflichtet hatte. Ob und wann ein Prozess gegen Verena Becker stattfinden wird, steht laut «Bild» noch nicht fest. Im schlimmsten Fall drohe ihr erneut eine lebenslange Haftstrafe. Zu vermuten ist, dass sie weiter schweigen und das Rätsel um die tödlichen Schüsse ungelöst bleiben wird.
(pbl)



























