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07. April 2008 15:29; Akt: 07.04.2008 15:33 Print
Halb so Wilders
Die antiislamischen Äusserungen des niederländischen Abgeordneten Geert Wilders erfüllen nicht den Tatbestand der Volksverhetzung.
Zu diesem Urteil kam ein Gericht in Den Haag, das über eine Klage der Niederländischen Islamischen Vereinigung zu befinden hatte. Wilders Kritik am Islam und am Koran sei vom Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt, hiess es in der am Montag veröffentlichten Urteilsbegründung.
Wilders, der zuletzt mit dem Kurzfilm «Fitna» für Aufsehen sorgte, müsse als Abgeordneter seine Ansichten frei äussern dürfen, «bisweilen auch in scharfen Worten», erklärte das Gericht. Die Islamische Vereinigung wollte dem Rechtspopulisten verbieten lassen, seine Ansichten über Muslime schriftlich, mündlich oder im Film zu verbreiten. Ausserdem forderte sie von Wilders eine Entschuldigung.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Wilders' Äusserungen zwar provokativ seien, aber keine Aufstachelung zum Hass oder zur Gewalt gegen Muslime darstellten. Der Abgeordnete begrüsste das Urteil. Als Politiker müsse er sagen können, was er denke.
Demonstration in Pakistan
(Karachi) Muslime in aller Welt haben in den vergangenen Wochen gegen den islamkritischen Film «Fitna» demonstriert, der Ende März veröffentlicht worden war. In der pakistanischen Stadt Karachi gingen am Sonntag mindestens 25.000 Menschen auf die Strasse, die Organisatoren der Protestaktion bezifferten die Zahl der Teilnehmer auf mehr als 100.000. Die Demonstranten forderten die Ausweisung des niederländischen Botschafters.
(dapd)

























