Sterbehilfe-Debatte

15. Juli 2009 14:52; Akt: 15.07.2009 15:09 Print

Dirigent und Ehefrau sterben bei DignitasDirigent und Ehefrau sterben bei Dignitas

Die Sterbehilfeorganisation Dignitas begleitet einen britischen Dirigenten und seine Frau in den Tod. In Grossbritannien löst der Fall eine neue Sterbehilfe-Debatte aus.

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Die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas sorgt in Grossbritannien regelmässig für Schlagzeilen. Der neuste Fall wirft sogar Wellen bis in die USA: Sir Edward Downes und seine Frau Joan sind in der Dignitas-Liegenschaft in Pfäffikon ZH gemeinsam in den Tod gegangen. Der 85-jährige Downes war ein renommierter Dirigent, der 1991 von der Queen geadelt wurde, seine 74-jährige Ehefrau war eine ehemalige Balletttänzerin.

Während sie an Krebs im Endstadium litt, war Edward Downes nach Angaben der beiden Kinder, die bei der Sterbebegleitung anwesend waren, «fast blind und zunehmend taub», aber nicht todkrank. Dieser Aspekt sorgt neben der Prominenz der Betroffenen für heftige Debatten. In Grossbritannien ist Sterbehilfe streng verboten, sogar Beihilfe zum Selbstmord ist strafbar. Erst letzte Woche scheiterte im Oberhaus ein Antrag, zumindest die Sterbebegleitung im Ausland nicht mehr zu bestrafen.

Noch nie eine Anklage

Gegner der Sterbehilfe fühlen sich durch den Fall Downes bestätigt: «Ehefrauen und -männer könnten sich unter Druck gesetzt fühlen, gemeinsam mit ihrem Partner zu sterben, obwohl sie nicht krank sind», sagte Alastair Thompson von der Organisation «Care Not Killing» der «Times». Doch auch die Befürworter sehen sich in ihrer Forderung nach gesetzlich geregelter Sterbehilfe bestätigt: «Das Problem verschwindet bestimmt nicht», sagte Sarah Wootton, Leiterin der Gruppe «Dignity in Dying».

In der Praxis allerdings wird Beihilfe zum Selbstmord in Grossbritannien kaum noch bestraft. In den letzten zehn Jahren sind mehr als 100 Briten mit Hilfe von Dignitas in den Tod gegangen. Von den Freunden oder Angehörigen, die ihnen dabei geholfen haben, wurde bislang niemand angeklagt. Auch die Kinder des Ehepaars Downes müssen nach Ansicht von Rechtsexperten kaum mit Strafverfolgung rechnen.

(pbl)