Brutale Justiz

13. Juli 2010 09:02; Akt: 13.07.2010 10:18 Print

Weiteren Iranern droht die SteinigungWeiteren Iranern droht die Steinigung

Der Iran hat die Steinigung einer zum Tode verurteilten Frau vorerst gestoppt. In den Gefängnissen des Landes warten noch mindestens 15 Menschen auf die barbarische Strafe.

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Protestaktion gegen Steinigungen im Iran vor zwei Jahren in Genf. (Bild: Keystone/Martial Trezzini)

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Die Steinigung der 43-Jährigen Sakineh Aschtiani wegen Ehebruchs werde aus humanitären Gründen ausgesetzt, meldete die Staatsagentur Irna am Sonntag. «Auch wenn das Urteil definitiv und anwendbar ist, ist es aus humanitären Gründen und auf Anordnung des obersten Chefs der Justiz ausgesetzt und wird im Moment nicht vollstreckt», zitierte Irna den höchsten Justizbeamten der Provinz Ost-Aserbaidschan, Malek Adschdar Scharifi.

Sobald der Chef der iranischen Justizbehörden, Sadek Laridschani, es jedoch «für angebracht» halte, werde die Todesstrafe «ohne Rücksicht auf die Propaganda westlicher Medien» vollstreckt. Welche Art Todesstrafe damit gemeint war - ob Steinigung oder der im Iran weit verbreitete Tod durch den kurzen Strang - wurde nicht gesagt.

Fragwürdiges Urteil

Die zweifache Mutter Aschtiani war nach Angaben ihres Anwalts und der Menschenrechtsorganisation Amnesty International im Mai 2006 zunächst zu 99 Peitschenhieben verurteilt worden, weil sie nach dem Tod ihres Ehemannes eine «unrechtmässige Beziehung» zu zwei Männern gehabt haben soll. Während eines Prozesses im September desselben Jahres gegen einen Mann, der des Mordes an ihrem Ehemann beschuldigt wurde, wurde sie dann noch wegen Ehebruchs zum Tode verurteilt.

Das Steinigungsurteil stiess international auf heftige Kritik. Die Kinder Aschtianis bestreiten, dass ihre Mutter sich überhaupt einer Straftat schuldig gemacht hat. Es gebe keine Beweise für den angeblichen Ehebruch, das Urteil sei aus dem Ermessen der Richter gefällt worden. Das Urteil war 2007 vom Obersten Gericht des Landes bestätigt worden.

Frauen haben keine Chance

Die Steinigung als Methode zur Vollstreckung von Todesurteilen wird ausser im Iran nur noch in Afghanistan angewendet. Die Opfer werden in ein Erdloch eingegraben und von Freiwilligen mit Steinen beworfen, bis sie sterben. Wer sich jedoch aus eigener Kraft aus dem Loch befreien kann, ist frei. Männer werden bis zur Hüfte eingegraben - Frauen bis zum Nacken. Sie haben keine Überlebenschance.

Eigentlich hat die iranische Justiz die Gerichte angewiesen, auf Urteile mit Steinigung zu verzichten. Dennoch werden immer noch solche Urteile – vor allem in ländlichen Gegenden – gesprochen. Die Strafe wird ausschliesslich für illegalen Sex, etwa bei Ehebruch ausgesprochen. Nach der iranischen Revolution 1979 wurden zuerst viele Menschen – vor allem Frauen – gesteinigt. Zuletzt wurde 2007 eine Steinigung bekannt. Im vergangenen Jahr waren drei zu Steinigung Verurteilte stattdessen gehängt worden.

Familien wenden sich ab

Gemäss der Zeitung «Guardian» sind im Iran noch mindestens zwölf weitere Frauen und drei Männer zum Tod durch Steinigung verurteilt worden – sämtliche Frauen und einer der Männer wegen Ehebruchs. Die bekannte Anwältin Shadi Sadr erklärte, man wisse nicht, wie viele Menschen mit Steinigung rechnen müssten: «Der einzige Grund, warum die Regierung die Urteile nicht vollstreckt, ist die Angst vor der Reaktion des iranischen Volkes und internationaler Beachtung», so Sadr.

Viele der Verurteilten sitzen seit Jahren im Gefängnis. Iranische Aktivisten verweisen darauf, dass ihre Familien aus Gründen der «Ehre» oft nichts mehr von ihnen wissen wollen, was ihre persönliche Tragödie noch verschlimmere. Eine der verurteilten Frauen flehte gar darum, im Gefängnis bleiben zu dürfen, weil sie fürchtete, von ihrer Familie getötet zu werden. Der Fall von Sakineh Aschtiani sei in dieser Hinsicht aussergewöhnlich, weil ihre Kinder sich mutig für sie einsetzen und die Unschuld ihrer Mutter beteuern.

(pbl/sda)