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Verhaftet, Job weg
09. September 2010 21:50; Akt: 09.09.2010 20:44 Print
Behörden hielten FCZ-Fan für Hool
von Jonas Hoskyn - Eine Verwechslung hatte für einen FCZ-Fan böse Folgen. Weil man ihn für einen Hooligan hielt, verlor er seinen Job.

Obwohl FCZ-Fan Ronny Schlauri noch nie im Joggeli war, musste er zwei Tage in U-Haft ausharren. (Bild: Tages-Anzeiger)
56 Foto- und Filmsequenzen schickte die Basler Polizei nach den Krawallen beim Cupspiel FCB – FCZ vom November 2009 nach Zürich. 25 davon konnte die Zürcher Polizei identifizieren. Doch bei einem unterlief den Behörden ein Fehler mit einschneidenden Konsequenzen. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, musste Ronny Schlauri zwei Tage in Untersuchungshaft verbringen, obwohl er gar nicht am Match war.
Die Polizisten hatten ihn Ende Juni bei der Arbeit abgeholt. «Als ich ihnen sagte, dass ich noch gar nie im Joggeli war, hiess es: Wir führen nur den Befehl aus Basel aus.» Im Waaghof stellte sich dann schnell heraus, dass die Polizei den Falschen erwischt hatte.
Doch für Schlauri gingen die Probleme weiter. Sein Arbeitgeber teilte ihm kurzerhand mit: «Mit solchen Typen wollen wir nichts zu tun haben.» Glücklicherweise fand er kurz darauf wieder eine Stelle als Kurier. Das Verfahren aber zog sich in die Länge: «Meine Handys bekam ich erst nach einem Monat wieder.» Den definitiven Bescheid, dass das Verfahren eingestellt worden sei, erhielt er gar erst vor wenigen Tagen.
Nun will er Schadenersatz. «Die ganze Sache hat mich zwischen 5000 und 7000 Franken gekostet», so Schlauri. Der Mann könne gegen jede Verfahrenshandlung Einsprache erheben, sagt Markus Melzl von der Basler Staatsanwaltschaft. Allenfalls erhält er so noch eine Entschädigung für die zwei Tage U-Haft.
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Alle 16 Kommentare




























Es würde mich mal
interessieren, was sein Ex-Arbeitgeber zum Thema zu sagen hat. Es gibt ja immer viele Betrachtungswinkel. Wenn sich der Arbeitgeber tatsächlich ohne Vorgeschichte einfach mirnichts dirnichts von ihm getrennt hat, dann gibts ja den Weg via Gericht und der kostet den Arbeitnehmer in der Regel nichts. Auch bei den Behörden kann er ziemlich viel Schadenersatz geltend machen. Auf Verlangen des Falschbeschuldigten wäre u.U. eine öffentliche Entschuldigung der Behörden in einer Zeitung sicher auch nicht verkehrt...
Pranger
Klar kann man de Pranger kritisieren, aber stellt euch mal vor ihr seid da in einer Menge und ein paar Idioten werfen (bengalische) Fackeln, Pflastersteine, Stühle etc in eure Richting; oder auf eure Familie. Das Problem hier sind nicht die Behörden...es ist der Arbeitsgeber, der seinen Angestellten wegen einer nicht bewiesenen Anschuldigung entlässt und nichts tut nachdem dessen Unschuld bewiesen ist.
Hallo Ronny
unbedingt eine massive Entschädigung einklagen, nicht nur 5 bis 7'000.00. Es ist Dir ein nichtwiedergutzumachender Schaden entstanden. Nimm einen guten Anwalt und fordere Dein Recht.