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Geothermie-Erdbeben
15. Dezember 2009 12:05; Akt: 15.12.2009 12:06 Print
Das ist «haltlos und inhaltlich absurd»
Zum Auftakt des Basler Geothermie-Prozesses hat der angeklagte Bohrfirma-Chef die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen – mit deutlichen Worten. Am Nachmittag werden Experten befragt.
Nach den Erdbeben vom Dezember 2006 mit Stärken bis 3,4 hat eine Versicherung für knapp 300 Forderungen insgesamt rund neun Mio. Fr. bezahlt. Neben Sachbeschädigung wirft die Staatsanwaltschaft dem promovierten Geologen Markus Häring in zehn Seiten Anklage-Begründung überdies das Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes vor.
Das Urteil im Basler Geothermie-Prozess wird für kommenden Montag erwartet.(Bild: Keystone)
Letztere Behauptungen seien völlig realitätsfern, führte der Häring präzis und ruhig aus - nur zitternde Hände verrieten Nervosität: Im Untergrund sei immer Wasser, wenn das Gestein nicht kompakt sei, also könne von Überschwemmung keine Rede sein, und ein Einsturz sei auch unmöglich. Man erhöhe nur lokal den Wasserdruck. Auch sei es «haltlos und inhaltlich absurd» ihm vorzuwerfen, er habe Schäden bewusst in Kauf genommen.
Jahrelange Erfahrung
Das vom Angeklagten mitinitiierte Basler Geothermie-Projekt wollte Wasser durch Fels in 5000 Metern Tiefe pressen und so aufheizen, dass rentabel Strom produziert und Wärme genutzt werden kann. Sein Interesse für Geothermie wuchs in den 90er-Jahren, nach elf Jahren bei Shell und anschliessend diversen Firmen im In- und Ausland.
In einer Arbeitsgemeinschaft mit Ingenieuren und Wissenschaftern und Unterstützung des Bundesamtes für Energie erarbeitete Häring ein Konzept, das 1997 Stromproduktion als Ziel formulierte. Angeboten wurde es allen grossen Schweizer Stromproduzenten; angebissen hat Basel-Stadt. Wärme mit zu nutzen sollte die Rentabilität steigern.
Geeignet sei die Stadt am Rheinknie wegen dem warmen Tiefengestein, dem grossen Fernwärmenetz, und für grüne Energie bereitstehenden Mitteln. Das natürliche Erdbebenrisiko in Basel relativierte der Angeklagte: Es sei zwar höher als in anderen Landesteilen, aber klar geringer als etwa in ganz Italien oder dem Balkan.
Überraschung
Man sei sorgfältig vorgegangen, um Schäden möglichst auszuschliessen. So habe man Verantwortliche eines Pionierprojektes in El Salvador - in einer Stark-Beben-Region - als Berater beigezogen. Man sei stufenweise vorgegangen und habe Szenarien für alle Schritte vorbereitet.
Vor dem stärksten Beben seien alle Erdstösse im grünen Bereich gelegen, erklärte der Angeklagte weiter. Als eines auftrat mit Magnitude 2,7, stellte man die Pumpen ab und wollte die Leitung leeren. Dies sei eigentlich erst bei 2,9 vorgesehen gewesen, aber man habe vorsichtig sein wollen. Dennoch folgte der Stoss mit 3,4.
Dieser habe «schon überrascht», sowohl vom Wert her als auch von der Wahrnehmung - es gab einen hörbaren Knall. Auch die Nachbeben seien ungewöhnlich kräftig gewesen. - Die am Donnerstag publizierte Risikoanalyse, die zum definitiven Aus für das Projekt geführt hat, bewertet die stärksten Stösse ebenfalls als unerwartet stark.
Der Glaube an die Zukunft
Als «ein Fehler» räumte Häring ein, dass vor dem Start der Wasser-Einpressungen nur ein Communiqué mit einem kleinen Hinweis auf mögliche spürbare Erschütterungen versandt wurde. Er selber leitet die Auftragnehmerin Geothermal Explorers Ltd. und steht in der Projektträgerin Geopower AG auf der vierten Hierarchiestufe.
Für den Angeklagten ist zwar das Basler Pilotprojekt gestorben, nicht aber die geothermische Strom- und Wärmeproduktion. An anderen Standorten bleibe das vielversprechend - auch kommerziell angesichts schwindender Öl und Gas-Reserven.
Am Montagnachmittag treten zwei Wissenschafter als Zeugen vor dem Strafgericht auf. Die Plädoyers sind auf Mittwochnachmittag angesetzt. Das Urteil soll am 21. Dezember um 16 Uhr verkündet werden.
Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
Der 57-jährige Häring war Projektentwickler des Basler Geothermie-Projektes Deep Heat Mining. Dieses war 2004 Basler Stadtteil Kleinhüningen gestartet worden und verfügte über starke politische Unterstützung. So war der Kredit von rund 30 Millionen Franken im Basler Grossen Rat wenig umstritten, obwohl gewisse Experten und auch der Schweizerische Erdbebendienst im Vorfeld der Bohrungen vor einem möglichen Beben gewarnt hatten. Am 8. Dezember 2006 kam es in Basel dann zu einem Erdbeben der Stärke 3,4, gefolgt von weiteren, kleineren Beben. Gemäss den Basler Strafbehörden war das Beben durch das Geothermie-Projekt ausgelöst worden.
Der erste Staatsanwalt von Basel-Stadt, Thomas Hug, muss dem Geologen Vorsatz nachweisen können. Sachbeschädigung aus Fahrlässigkeit ist nicht strafbar. Im Falle einer Verurteilung droht Häring eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Der Anklagepunkt «Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes» wird gemäss Strafgesetzbuch mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft. Die Staatsanwaltschaft muss auch nachweisen können, dass der Öffentlichkeit durch das Erdbeben «grosser Schaden» entstanden ist.
2700 Schadensmeldungen
Die Anklage dürfte in diesem Punkt auf die zahlreichen Schadensersatzforderungen verweisen, die seit dem Erdbeben vom Dezember 2006 eingegangen und auch akzeptiert worden sind. 2700 Schadensmeldungen wurden im Zeitraum Dezember 2006 bis Januar 2007 bei der Geopower AG als Projektverantwortliche registriert. Die Basler Polizei ihrerseits erhielt 292 Schadensmeldungen. Die meisten der Geschädigten - fast ausnahmslos Einwohner des Kanton Basel-Stadt - stellten zu den Schadensersatzforderungen auch Strafantrag. Bis heute zahlte die Geopower AG rund neun Millionen Franken an Geschädigte aus.
Der Basler Regierungsrat hatte am vergangenen Dienstag entschieden, das Projekt definitiv zu stoppen. Dies als Reaktion auf eine Risikoanalyse, die ergab, dass allein während dem Anlagenbau mit weiteren schweren Erdbeben und mit Schäden von rund 40 Millionen Franken gerechnet werden müsse. Während des Betriebes seien dann Schäden von rund sechs Millionen Franken pro Jahr zu erwarten.
(sda/dapd)


























