Liestal

26. Juli 2010 23:27; Akt: 26.07.2010 23:34 Print

Minderjähriger Stricher: FreispruchMinderjähriger Stricher: Freispruch

Ein 15-Jähriger prostituierte sich, um sein Taschengeld aufzumöbeln. Nun musste einer seiner Freier vor Gericht.

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«Machst du es dir auch ge­rade?» Solche SMS schickten sich Opfer und Angeklagter ­Anfang 2003 täglich. Kennengelernt hatten sie sich über einen SMS-Chat, danach trafen sich die Baselbieter mehrmals, wobei der heute 29-jährige Angeklagte gegen Bezahlung Oralverkehr am heute 22-jährigen Kläger praktizieren durfte.

«Der Kontakt war zu Beginn einvernehmlich. Als er Geld verlangte, brach ich ihn ab», so der Angeklagte am Montag vor dem Baselbieter Strafgericht. Dass der Junge damals erst 15 war, habe er nicht gewusst. Über die Anzahl Treffen und die Bezahlung sind die Parteien uneinig, ebenso über den Vorwurf der Nötigung: Der Angeklagte soll sein Opfer zum Oralsex gezwungen haben. Verteidiger Caspar Baader: «Man muss berücksich­tigen: Nicht der Angeklagte suchte das Opfer auf – sondern umgekehrt.» Schon zuvor habe dieser «massiv» mit anderen Freiern verkehrt.

Nach drei Jahren hörte der Junge auf, sich zu prostituieren. Seither ist er in psychia­trischer Behandlung. Dies führte nun zum Freispruch: «Aufgrund der längeren Therapie ist das Tatgeschehen nicht mehr rekonstruierbar», so die Gerichtspräsidentin. Der Angeklagte wurde vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie der sexuellen Nötigung entlastet. Man habe zwei konträre Darstellungen gesehen – und es blieben viele Frage­zeichen.

(lua/20 Minuten)