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FCB-Hools verurteilt
09. Februar 2012 23:04; Akt: 09.02.2012 20:50 Print
Nun will Zürich Schadenersatz
von Jonas Hoskyn - Acht Randalierer wurden bereits verurteilt, weil sie letzten Mai im Letzigrund wüteten. Nun will die Stadt Zürich und der FCZ, dass sie für die Schäden haften, obwohl dafür die Beweise fehlen.

11. Mai 2011 in Zürich: FCB-Fans randalieren vor dem Spiel. (Bild: Nicola Pitaro)
Insgesamt 21 Verfahren hat die Zürcher Staatsanwaltschaft nach den Randalen im Vorfeld des Spiels gegen den FC Zürich im Letzigrund am 11. Mai 2011 eingeleitet. 13 FCB-Fans konnten identifiziert werden – grossteils nachdem die Ermittler die Bilder ins Internet gestellt hatten.
1210 Risikofans in Datenbank1210 gewaltbereite Risikofans waren Ende Januar in der Hooligan-Datenbank Hoogan erfasst. 71 Prozent sind Anhänger von Fussball, 29 Prozent von Eishockey. 99,2 Prozent sind Männer, 52% zwischen 19 und 24 Jahre alt. Der Anteil der 15- bis 18- Jährigen liegt bei 7 Prozent. Laut einer Mitteilung des Fedpol wird den meisten von ihnen Landfriedensbruch vorgeworfen, gefolgt von Sprengstoffdelikten sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden.
Strafrechtlich ist die Sache nun bald abgeschlossen: «Acht geständige Randalierer erhielten bereits Strafbefehle mit Geldstrafen zwischen 120 und 150 Tagessätzen wegen Landfriedensbruch», so der Zürcher Staatsanwalt Edwin Lüscher. Zwei weitere stehen demnächst in Zürich vor Gericht. Drei Verfahren sind noch offen.
Doch damit ist die Sache nicht erledigt. Denn die Stadt Zürich und der FCZ wollen die Verurteilten für den entstandenen Schaden von rund 200 000 Franken an WC-Anlagen und Wurstständen zur Kasse bitten. Der Haken: Die Überwachungsbilder zeigen keinen der Verurteilten bei einer Sachbeschädigung. Für den FCZ gilt: mitgegangen, mitgehangen.
«Wer in dieser Phase des Randalierens schlussendlich genau was macht, spielt keine Rolle mehr», so der FCZ-Sicherheitsbeauftragte Martin Guglielmetti. Strafrechtlich lasse sich aber keine Mittäterschaft bezüglich der Sachbeschädigungen konstruieren, so die Staatsanwaltschaft. Entsprechend werden der FCZ und die Stadt versuchen müssen, das Geld auf zivilrechtlichem Weg einzutreiben.
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ohne beweise keine haftung
ansonsten wird das recht mit füssen getreten.man kann niemand für etwas verurteilen was er gar nicht getan hat.