Basel

03. Dezember 2009 22:10; Akt: 03.12.2009 22:50 Print

Partys mit Lachgas: Verbot gefordertPartys mit Lachgas: Verbot gefordert

von Jonas Hoskyn - Mit Lachgas gefüllte Ballone sind der Brüller an Basler Partys. In Zürich verstösst das gegen das Gesetz, in Basel gibt es noch ein Schlupfloch.

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Die Studentenfutter-Party im Singerhaus lockte letzte Woche mit einem besonderen Special: Für 5 Franken konnte man sich einen Ballon Lachgas kaufen und dieses einatmen. Kein Einzelfall: 20 Minuten weiss von mehreren Partys, an denen solche Ballons verkauft wurden. Möglich macht dies ein Schlupfloch im Heilmittelgesetz: Im Gegensatz zum medizinischen Lachgas fällt das technische nicht unter die Bestimmungen des Heilmittelgesetzes, obwohl es genauso gut als Droge missbraucht werden kann. «Wenn uns aber bekannt wird, dass eine gesundheitliche Gefährdung besteht, können wir einschreiten», so Kantonsapothekerin Viviane Fahr. Ihr ist aber in Basel kein entsprechender Fall bekannt.

Einen Schritt weiter ist man in Zürich: Dort wurden schon nach der Streetparade 2004 zwei Baselbieter verurteilt, weil sie Lachgasballone verkauft hatten. Sie hätten klar über die Wirkung Bescheid gewusst, so das Zürcher Gericht. Deshalb sei der Verkauf als Verstoss gegen das Heilmittelgesetz zu werten.

«Auf diesen Entscheid könnte man sich wohl auch in Basel stützen», so die Zürcher Staatsanwältin Patrizia Merotto, die den Fall geleitet hatte. Genau dies will nun SP-Grossrätin Brigitte Hollinger prüfen: «Es kann doch nicht im Sinne des Gesetzes sein, dass in einer Bar psychoaktive Drogen verkauft werden.»