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Pranger-Initiative der SVP
06. November 2009 10:58; Akt: 06.11.2009 11:47 Print
«Am Rande der Lynchjustiz»
von Katharina Bracher - Die «Pranger-Initiative» der SVP hat im Kanton Solothurn hohe Wellen geschlagen. Sie verlangt, dass die Polizei die Herkunft von Tätern nennen muss. Gutachter Thomas Fleiner hält das Volksbegehren nicht nur für rechtswidrig, sondern auch für komplett überflüssig.
Die Initiative der SVP Solothurn will, dass Polizei und Justiz Nationalität oder die Herkunftsregion von Tätern offenlegen muss. 3313 Solothurner haben sich dafür ausgesprochen. Muss man diesem Wunsch nach Transparenz nicht gerecht werden? In meinem Gutachten bin ich zum Schluss gekommen, dass diesem Wunsch bereits Rechnung getragen wird. Liegt ein Urteil vor, muss die Herkunft des Täters bereits heute zwangsläufig genannt werden. Die Initiative will aber, dass auch die Herkunft von nicht verurteilten Personen, die lediglich unter einem Tatverdacht stehen, genannt werden soll. Unabhängig davon, ob die Nennung der Sache den Ermittlungserfolg dienlich ist, oder nicht.
Der emeritierte Verwaltungs- und Staatsrechtsprofessor Thomas Fleiner hat im Auftrag der Solothurner Regierung ein Gutachten zur SVP-Initiative erstellt.
«Pranger-Initiative»: Wie gehts weiter?
Das Solothurner Kantonsparlament hat am Mittwoch gegen den Willen der Regierung die SVP-Volksinitiative zur Nennung von Nationalitäten in Polizei- und Justizmeldungen für gültig erklärt. Damit verpflichtete das Parlament den Regierungsrat, innerhalb von zwei Jahren eine Vorlage zu präsentieren, um die Forderung des Begehrens umzusetzen.
Der Kantonsrat und letztlich das Volk wird danach über die notwendigen Revisionen des Polizei- sowie des Informations- und Datenschutzgesetzes entscheiden können. Die als Anregung formulierte «Pranger-Initiative» selbst wird dem Volk formell nicht zur Abstimmung vorgelegt.
(kbr)
Die Leute werden misstrauisch, wenn man ihnen bewusst Informationen vorenthält. Haben Sie dafür Verständnis?
Ja, dafür habe ich Verständnis. Die Frage ist aber: Ist das Misstrauen gerechtfertigt? Die Praxis von Polizei und Untersuchungsbehörden ist bereits entsprechend ausgerichtet. Und sobald ein Täter rechtskräftig verurteilt wurde, muss seine Herkunft sowieso veröffentlicht werden. Ich kann die oft geäusserte Klage, dass man die Nationalität von Tätern zu wenig nenne, nicht bestätigen. Meine Recherchen haben ein anderes Bild gezeigt.
Wo sehen Sie aus rechtlicher Sicht das Problem?
Ich sehe nicht ein Problem, sondern gleich mehrere. Die Initiative verstösst unter anderem gegen das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre und das Diskriminierungsverbot. Beides ist in der Bundesverfassung verankert. Die Initiative tangiert aber auch die Strafprozessordnung und die Jugendstrafprozessordnung. Bekannt ist noch nicht, in welchem Ausmass, da diese erst 2011 in Kraft tritt. Für mich ist aber klar: Die Initiative bewegt sich am Rande der Lynchjustiz, weil sie zur Vorverurteilung eines Angeschuldigten führen kann.
Wie handhabt die Polizei die Nennung der Herkunft von mutmasslichen Tätern heute?
Es bestehen bereits sehr klare Richtlinien, an die sich Polizei und Untersuchungsbehörden halten. Wenn es für den Fahndungserfolg wichtig ist, muss man die Nationalität oder die Herkunft automatisch nennen. Als Journalistin werden Sie feststellen: Die meisten Medienmitteilungen der Polizei enthalten bereits Angaben über Täter, oder können zumindest nachgefragt werden. Umgekehrt soll aber die Strafuntersuchungsbehörde in der Lage sein Informationen wie die Herkunft des Täters aus ermittlungstaktischen Überlegungen zu verschweigen. Die Umsetzung der Initiative würde den Behörden diesen Ermessenspielraum nehmen.
Das Kantonsparlament hat die Initiative für gültig erklärt, obwohl Sie davon abgeraten haben. Haben Sie die falschen Schlüsse gezogen?
Das letzte Wort ist in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. Dass die Initiative für gültig erklärt wurde, heisst noch lange nicht, dass die konkrete Gesetzesänderung angenommen wird.
Was würde sich mit der Annahme der Initiative für die Medien ändern?
Nichts. Die Medien sind immer noch frei. In der Regel verhalten sie sich aber den Erwartungen ihrer Leser entsprechend – und publizieren die Herkunft der Täter.
Der Solothurner Regierungsrat empfahl die Initiative für ungültig zu erklären. Jetzt muss Sie ein Gesetz ausarbeiten, das dem Anliegen der Pranger-Initiative gerecht wird. Wie wird Sie den Widerspruch angehen?
Sie muss die Sache jetzt ausbaden und einen konkreten Gesetzestext ausarbeiten müssen, der dann dem Kantonsrat vorgelegt wird. Auch wenn dieser dann angenommen wird, kann immer ihre Rechtmässigkeit immer noch beim Bundesgericht angefochten werden. Man könnte die Initiative auch schon jetzt, bevor sie überhaupt zur Abstimmung kommt, anfechten.


























