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Drama im Bärenpark
23. November 2009 15:57; Akt: 24.11.2009 16:08 Print
Warum gab es keinen Warnschuss?
Der Todeskampf von Finn sorgt für hitzige Diskussionen im Internet. Kernthema: Hat der Polizist richtig reagiert? Warum gab er keinen Warnschuss ab, oder schoss zumindest mit Gummischrot? Blickt man zurück, scheint die Frage berechtigt.
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Während Finn weiterhin um sein Leben kämpft, diskutiert die Schweiz in den Kommentarspalten zahlreicher Medien über den Polizeieinsatz: «Ich weiss ja nicht wirklich, ob dieser Schuss sein musste», schreibt beispielsweise ein Leser im Talkback von 20 Minuten Online. Und er ist nicht alleine mit dieser Meinung: Zahlreiche Leser fragen sich, warum es keinen Warnschuss gab oder die Polizei nicht mit Betäubungsmunition oder Gummischrot schoss. «Es hätte den Bären bestimmt abgelenkt, ohne ihn in Todesgefahr zu bringen», ist man in den Kommentaren überzeugt.
Finn erholt sich in seiner Kammer.
Keine weiteren Angaben über Opfer
Nach ersten Angaben der Kantonspolizei Bern ist das 25-jährige Opfer geistig behindert. Ob der junge Mann aufgrund seiner Behinderung unter Aufsicht stand oder betreut wurde, ist nicht bekannt. Die Kantonspolizei wollte aus Persönlichkeitsschutz keine näheren Angaben dazu machen. Weiterhin unklar bleibt auch, ob der 25-Jährige ins Gehege hinuntergefallen oder absichtlich gesprungen ist. Gemäss Sicherheitsdirektor Reto Nause sei dies aus den Aufnahmen der Überwachungskameras nicht ersichtlich. Das Opfer konnte noch nicht zum Zwischenfall befragt werden. Gemäss Polizei soll dies aber in den kommenden Tagen nachgeholt werden. Der Mann befindet sich immer noch im Spital, ist aber nicht in Lebensgefahr. Er erlitt Verletzungen am Kopf, an der Hand und am Oberschenkel. Ob er bleibende Schäden davontragen wird, war zunächst offen. Über seinen aktuellen Gesundheitszustand gibt es gemäss der SDA nichts Neues.
Mannstopp-Munition
Die Schweizer Polizeikorps sind seit 2006 routinemässig mit Mannstopp-Munition ausgerüstet. Die Teilmantelgeschosse sind nicht vollständig von einem Mantelmaterial umhüllt, sondern im Bereich der Geschossspitze frei. Beim Auftreffen auf ein weiches Ziel wird die dadurch weniger stabile Spitze des Geschosses durch den hohen Druck beim Aufschlag und beim Durchdringen des Ziels leicht verformt. Je nach Geschwindigkeit und Konstruktion des Geschosses wird die Geschossspitze dabei pilzförmig deformiert (Aufpilzen) oder das Geschoss zerlegt sich teilweise oder vollständig in kleinere Fragmente. Die Munition hat dadurch eine stärkere «mannstoppende Wirkung» und tritt nicht gleich wieder aus, was das Risiko für Dritte minimieren soll. Die Kantonspolizei Bern wehrt sich gegen Vorwürfe, dass die Munition gegen das Völkerrecht verstosse. Die Munition sei von allen fachlichen und politischen Organen geprüft und zugelassen und von den Bundesbehörden als völkerrechtskonform erachtet worden.
Tatsächlich gelang es 1998 dem Tierpfleger Hansueli Blatter, einen betrunkenen Mann aus dem Bärengraben zu retten, ohne dass die Bärin Selma verletzt wurde. Der Bärenwärter war geistesgegenwärtig nach unten in die Stallungen gerannt und «hämmerte wild an das Gitter der Bärenhöhle», wie das Opfer damals die dramatischen Augenblicke beschrieb. Für die Bärin sei der Lärm so ungewohnt gewesen, dass sie von ihrem Opfer abliess und der Mann gerettet war.
«Der Mann hätte in der Zwischzeit tot sein können»
Dennoch gibt es für den Bärenpark-Direktor Bernd Schildger keine Zweifel: «Der Polizist hat absolut richtig reagiert.» Das Sicherheitskonzept des Bärenparkes sehe einen gezielten Schuss vor, wenn der Bär einen Menschen geschnappt hat. «Ein Warnschuss hätte den Bären noch mehr reizen können», so Schildger. Auch der Einsatz von Narkosemittel sei nicht möglich gewesen, weil der Bär bereits am Mann gewesen sei. Das Mittel hätte erst nach vier bis zehn Minuten gewirkt. «In dieser Zeit hätte der Bär den Mann töten können», erklärte Schildger. Diese Meinung vertritt auch Peter Schlupp vom Schweizer Tierschutz STS. Ein Warnschuss wäre eine Alternative gewesen, wenn der Bär nicht in Angriffsdistanz gewesen wäre. «Sonst war es die einzig richtige Entscheidung, so traurig es für den Bären ist.»
Der Schuss aus der MP war Routinevorgehen
Das Vorgehen des Polizisten nimmt auch der Berner Sicherheitsdirektor Reto Nause in Schutz: «Die Gegebenheiten für einen Warnschuss sind zu risikoreich gewesen», findet Nause. Einerseits seien zahlreiche Besucher anwesend gewesen. Anderseits sei direkt über der Anlage auch die Anflugschneise des Flughafen Bern-Belp. «Ein verirrter Warnschuss wäre gefährlicher gewesen, als der gezielte Schuss auf den Bären.»
Gemäss Nause gibt es auch keine Absicht, das Sicherheitskonzept des Bärenparkes zu verändern. «Wir warten natürlich das Resultat der polizeilichen Ermittlungen ab, wir rechnen aber nicht damit, dass wir grundlegende Veränderungen machen müssen», so Nause. Der Bärenpark sei sicherer als der alte Bärengraben und erfülle einen hohen Sicherheitsstandard.
Die Kantonspolizei Bern wollte sich zur Schussabgabe nicht äussern und verwies auf die Aussagen von Bärenpark-Direktor Schildger zu diesem Thema. Wie Sprecher Franz Märki gegenüber 20 Minuten Online sagte, sei ansonsten alles ein Routinevorgehen gewesen. Die Maschinenpistole sei immer mit Mannstoppmunition (siehe Infokasten) geladen, das gehöre genauso zur Grundausrüstung wie die Maschinenpistole selbst. Und auch der Schuss aus der MP sei die korrekte Wahl gewesen, weil sie präziser sei.
(amc)
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Alle 769 Kommentare




























Das Tier
Immer sind es die Tiere die falsch zu handeln scheinen, obschon sie seit Jahrtausenden immer gleich handeln, nämlich nach ihrem Instinkt...Wir Menschen hingegen handeln mit unserem Verstand...wenn jedoch jemand nicht weiss, dass es gefährlich ist, zu einem Bären ins Gehege zu springen, um einen Plastiksack zu holen, ist sein Verstand soweit eingeschränkt, dass diese Person eine Aufsicht Benötigt....aber es sind ja immer die bösen Tiere schuld, wenn das Hirn des ach so unschuldigen Menschen ausschaltet..obwohl wir eigentlich die mit Verstand sein sollten!!! Doch dies ist fragwürdig..immer mehr!
Peinlich
Ich schäme mich für die Schweiz in der Tierschützer Behinderte und Polizisten bedrohen. PS: Manstop erfüllt ziemlich genaue Kriterien: kontrolliertes aufpilzen auf Kalibergrösse um die Schussenergie im Angreifer abzugeben und Durchschüsse zu vermeiden. Die Gleichsetzung mi Hohlspitz / Dum-Dum ist eine Erfindung der Linken lieb zum Dieb Liga. Die wollen lieber auf die Polizei schimpfen wenn es dritte getroffen hat.
Selber Schuld...
Und der Bär ist nichts wert? Wenn jemand so bescheuert ist, in ein Bärengehege zu springen, dann hat derjenide es kaum besser verdient... (Schlimm genug, dass es Bärengehege gibt!) Und wenn, wie betont, das "Opfer" geistig behindert war, dann sind dessen Angehörige Schuld, die ihn da hineinhüpfen ließen... Bären sind Raubtiere, dem Menschen überlegen. Guten Morgen Realität!
Bären gehören in die Natur !
Und nicht als Schau in einem Stadt ! Wo ist die Freiheit des Tieres ? - Der Mann ist nicht schuldig - Der Polizist ist nicht schuldig - Der Initiator der Idee ( und Bärenpark in der Stadt als unsicheres Objekt für ein Wildtier ) einen Bär in die Stadt zu bringen als Schauobjekt ist schuldig !