20. Februar 2008 10:52; Akt: 20.02.2008 22:56 Print

Wieder ein Bauernhof des GrauensWieder ein Bauernhof des Grauens

Erneut hat ein Bauer im Kanton Bern seine Tiere stark vernachlässigt. Die Behörden mussten Mitte Januar in Wattenwil zwei Kühe notschlachten. Es ist dies bereits der dritte Fall, der im laufenden Jahr publik wird.

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Das kantonale Veterinäramt und die Polizei fanden am 10. Januar auf dem Hof in Wattenwil 14 stark verdreckte und unterernährte Kühe, wie Kantonstierarzt Christian Huggler am Mittwoch eine Meldung im «Thuner Tagblatt» bestätigte. Zwei Tiere mussten notgeschlachtet werden.

Der fehlbare Bauer wurde angezeigt. Gegen ihn wurde ebenfalls vorsorglich ein Tierhalteverbot ausgesprochen. Der Mann litt offenbar an einem gravierenden Alkoholproblem, wie Huggler weiter ausführte. Er ist derzeit in stationärer Behandlung.

Ehefrau darf wieder Kühe halten

Der verdreckte Stall wurde inzwischen wieder gesäubert und die Tiere korrekt gefüttert. Die Ehefrau des Bauern wird dabei von Fachleuten der landwirtschaftlichen Schule Hondrich unterstützt und begleitet. Die Frau hat inzwischen wieder die Erlaubnis, vier Kühe und vier Kälber zu halten.

Für Aufsehen sorgte ebenfalls im Januar der Fall eines Bauern in Studen, der seine 78 Tiere verkommen liess. Anfang Februar kamen die Behörden auf die Spur eines Landwirts in Signau, dessen Tiere ebenfalls in katastrophalen Zuständen dahinvegetieren mussten.

Mit Lebenssituation überfordert

Die betroffenen Bauern seien meist mit der eigenen Lebenssituation überfordert. Aus reiner Freude am Quälen liessen die Bauern die Tiere nicht verkommen, betonte Huggler.

Es bestünden zwar Strukturen, wo sich die Betroffenen bei Überlastungssituationen Hilfe holen könnten, so etwa beim Veterinärdienst selber oder bei den Beratungsstellen der landwirtschaftlichen Schulen. Die Möglichkeiten würden aber nicht genügend genutzt.

Der Gang zu einer solchen Institution setze eben voraus, dass sich die Betroffenen ihre Probleme eingestünden. Zudem sei bei vielen die Hemmschwelle hoch, bei den Behörden vorstellig zu werden.

(sda)